3G im Palmengarten
ffm. Ab Freitag, 4. März, gilt im Palmengarten wieder die 3G-Regelung. Zutritt zum Garten erhält, wer geimpft, genesen oder getestet ist. An den
ffm. Ab Freitag, 4. März, gilt im Palmengarten wieder die 3G-Regelung. Zutritt zum Garten erhält, wer geimpft, genesen oder getestet ist. An den Kassen ist ein entsprechender Nachweis (Impfausweis, Schnelltest oder Genesenennachweis) sowie ein Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Für Schüler unter 18 Jahren dient das regelmäßig gepflegte Testheft der Schulen als Nachweis. Kinder unter sechs Jahren und Sechsjährige, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Nachweis.
In Schauhäusern und anderen Innenräumen gilt weiterhin die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.
ffm. Ab Freitag, 4. März, gilt im Palmengarten wieder die 3G-Regelung. Zutritt zum Garten erhält, wer geimpft, genesen oder getestet ist. An den Kassen ist ein entsprechender Nachweis (Impfausweis, Schnelltest oder Genesenennachweis) sowie ein Lichtbildausweis vorzuzeigen.
Für Schüler unter 18 Jahren dient das regelmäßig gepflegte Testheft der Schulen als Nachweis. Kinder unter sechs Jahren und Sechsjährige, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Nachweis.
In Schauhäusern und anderen Innenräumen gilt weiterhin die Pflicht, eine medizinische Maske zu tragen.