3G-Regelung für den Einlass in die Bäder ab 4. März

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Ab Freitag, 4. März, gilt wieder der 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet mit tagesaktuellem Testnachweis) für den Einlass in den

ffm. Ab Freitag, 4. März, gilt wieder der 3G-Nachweis (Geimpft, Genesen, Getestet mit tagesaktuellem Testnachweis) für den Einlass in den Frankfurter Hallen- und Erlebnisbäder sowie in ihren Saunaanlagen und Fitness-Centern.

Ein entsprechender Nachweis (Impfausweis, Schnelltest oder Genesenennachweis) ist zusammen mit einem Lichtbildausweis unbedingt erforderlich und am Einlass vorzuzeigen.

Für Schüler unter 18 Jahren gilt das regelmäßig gepflegte Schultestheft als Nachweis. Kinder unter sechs Jahren und Sechsjährige, die noch nicht eingeschult sind, benötigen keinen Nachweis.

Weitere Informationen gibt es auf der Website der Bäderbetriebe unter frankfurter-baeder.de .