Alle Jahre wieder: Gehwege von Schnee und Eis befreien

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Wenn die ersten Schneeflocken fallen, ist die Freude meist groß. Damit Straßen und Gehwege jedoch nicht zu gefährlichen Rutschbahnen werden,

ffm. Wenn die ersten Schneeflocken fallen, ist die Freude meist groß. Damit Straßen und Gehwege jedoch nicht zu gefährlichen Rutschbahnen werden, müssen sie im Winter regelmäßig geräumt und gestreut werden – und zwar in Arbeitsteilung.

Während die Stadt die Fahrbahnen übernimmt, müssen die Gehwege von den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke geräumt werden – auch bei unbewohnten oder unbebauten Grundstücken. Für Haltestellen, die sich auf dem Gehweg befinden, sind ebenfalls die Anliegerinnen und Anlieger zuständig.

Dabei sollte, wenn der Schnee zu nass oder zu angefroren für Schneeschieber oder Besen ist, mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Feinsplitt gestreut werden. Auftauende Mittel wie Streusalz dürfen nur im Ausnahmefall an besonderen Gefahrenstellen benutzt werden, denn Streusalz ist aggressiv und schädlich für Tiere und Umwelt.

Die Räum- und Streupflicht gilt jeden Tag, auch an Feiertagen, von 7 bis 22 Uhr. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro rechnen. Sollte auf dem nicht geräumten Gehweg jemand stürzen, haften die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern zusätzlich noch für den Schaden.

Streumaterial ist in jedem Bau- oder Supermarkt erhältlich. Als Serviceleistung gibt die FES Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH außerdem haushaltsübliche Mengen an den Betriebsstätten Seehofstraße in Sachsenhausen, Breuerwiesenstraße in Höchst und Weidenbornstraße in Bornheim kostenlos ab. Dafür muss nur ein entsprechender Behälter mitgebracht werden. In der Weidenbornstraße kann man das Streumaterial auch außerhalb der Öffnungszeiten abholen.

Die Räum- und Streupflicht kann von den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern auch an private Dienstleister abgetreten werden. Weitere Informationen zum Winterdienst und zur Schneeräum- und Streupflicht auf Gehwegen finden sich auch unter Winterdienst: Sicherheit bei Schnee und Eis | Stadt Frankfurt am Main . Die Hotline der Straßenreinigung im Umweltamt ist unter Telefon 069/212-39143  erreichbar.

Foto Jetzt wird es Zeit für ihren Einsatz: Die Schneeschaufel, Copyright: Stadt Frankfurt am Main/Umweltamt, Foto: Uwe Noelke 

Kontakt für die Medien Für fachliche Fragen zum Thema steht Michael Eickenboom, Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main, Telefon 069/212-39153 , E-Mail michael.eickenboom@stadt-frankfurt.de  zur Verfügung.

Lea Kreher, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Umweltamt, Telefon 069/212-71386 , E-Mail presse.umweltamt@stadt-frankfurt.de