Aufenthaltserlaubnis für Ukraine-Geflüchtete bis 4. März 2025 verlängert
Alle Aufenthaltserlaubnisse der Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2025
Alle Aufenthaltserlaubnisse der Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.
Alle Aufenthaltserlaubnisse der Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.