Aufenthaltserlaubnis für Ukraine-Geflüchtete bis 4. März 2025 verlängert

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Wiesbaden

Alle Aufenthaltserlaubnisse der Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2025

Alle Aufenthaltserlaubnisse der Geflüchteten aus der Ukraine, die am 1. Februar 2024 gültig sind, werden automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert.