Bildungsdezernentin Weber informiert über das Vorgehen in Verdachtsfällen institutionell bedingter Kindeswohlgefährdung 

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Innerhalb der vergangenen drei Monate bis zur ersten Presseanfrage am 24. Juli lagen dem Stadtschulamt vier Meldungen von institutionell

ffm. Innerhalb der vergangenen drei Monate bis zur ersten Presseanfrage am 24. Juli lagen dem Stadtschulamt vier Meldungen von institutionell bedingten Verdachtsfällen auf sexuelle Übergriffe vor. Die Verdachtsmeldungen richten sich gegen vier Mitarbeitende bei verschiedenen Trägern, dabei handelt es sich um zwei freie Träger und zweimal um den städtischen Träger. Drei der vier Verdachtsfälle sind noch in der Prüfung durch das Stadtschulamt als zuständige Aufsichtsbehörde und teilweise durch die Staatsanwaltschaft. Ein Fall wurde bereits abgeschlossen, dabei konnte der Verdacht auf sexuelle Übergriffe nicht bestätigt werden. Dennoch ist die betroffene Fachkraft nicht mehr in der Kita tätig. Im Kontext der bisher nicht bestätigten Verdachtsfälle möglicher sexueller Übergriffe sind sieben Kinder als Betroffene benannt. 

„Wir arbeiten mit allen zuständigen Institutionen zusammen, um die Aufklärung der Verdachtsfälle vollumfänglich zu unterstützen“, betont Sylvia Weber, Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen. „Der Schutz und die gesunde Entwicklung der uns anvertrauten Kinder ist unser höchstes Gut und hat für unsere rund 870 Kitas in der Stadt den höchsten Stellenwert. Deshalb haben wir als Stadt gemeinsam mit den Trägern der Kinderbetreuung 2014 die Frankfurter Leitlinien zum Kinderschutz entwickelt, die für alle Einrichtungen verpflichtend sind.“

Das Stadtschulamt ist dabei der Motor für den Kinderschutz vor Ort und geht grundsätzlich allen Hinweisen, dass Kinder in einer Kita gefährdet sein könnten, nach, um sie aktiv vor Gefahren zu schützen. Darüber hinaus ist das Stadtschulamt für Träger und Einrichtungen sowie auch für Fachkräfte und andere Personen, die sich um das Wohl der Kinder in einer Einrichtung sorgen, die zentrale Anlaufstelle zur Beratung und Unterstützung. 

Ein wichtiges Handlungsprinzip im Kinderschutz ist der Einsatz des Vier-Augen-Prinzips. Durch Teamberatung wird sichergestellt, dass mehrere Perspektiven und ein breites Fachwissen einbezogen werden. Auch die Träger beraten Fälle im Kinderschutz im Vier-Augen-Prinzip, indem neben den jeweiligen Vorgesetzten auch Psychlognnen und Psychologen sowie Kinderschutzfachkräfte hinzugezogen werden. Das Stadtschulamt bringt im Prüfverfahren die trägerunabhängige Perspektive ein.

Dabei ist eine klar strukturierte Vorgehensweise handlungsleitend, die gemeinsam mit Trägern in der Broschüre Kooperation Kinderschutz „Rechte, Schutz und Beteiligung in Frankfurter Kitas“ verabredet wurde. Sie regelt den Umgang mit Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen. Dazu gehört, dass jede Mitteilung geprüft und schriftlich dokumentiert wird, sich die Fachkräfte aus dem Stadtschulamt einen persönlichen Eindruck davon verschaffen, dass die Kinder in der Kita keiner Gefahr ausgesetzt sind. Die Fachkräfte stützen ihre Einschätzung auf wissenschaftlich fundierte Dokumentationsbögen und Leitfragen. Sofern Anzeige erstattet worden ist, werden die Ergebnisse der Prüfung mit den ermittelnden Behörden abgestimmt.

Das Stadtschulamt begleitet Träger kontinuierlich dabei, die Qualität der Arbeit in den Einrichtungen weiterzuentwickeln und damit die Umsetzung der Kinderrechte und den Kinderschutz zu stärken. So wurden seit 2014 ausgehend von dem Prozess zu der Broschüre „Rechte, Schutz und Beteiligung in Frankfurter Kitas“ die Träger und Einrichtungen bei der Entwicklung von seither etablierten Beschwerde- und Beteiligungsverfahren unterstützt. Verfahren zur Beteiligung von Kindern wurden mit dem Ziel der Prävention und der Umsetzung der Kinderrechte in den Einrichtungen weiterentwickelt und gestärkt. 

Ganz aktuell begleitet das Stadtschulamt seit Jahresbeginn einen Prozess zur Weiterentwicklung von Gewaltschutzkonzepten in allen Frankfurter Kindertageseinrichtungen. Hier liegt der Fokus darauf, die konkreten Bedingungen in den Kitas vor Ort in einer Risiko- und Schutzanalyse zu betrachten und daraus Maßnahmen und Schutzvereinbarungen zu treffen und auch die Umsetzung der Beschwerde- und Beteiligungsverfahren noch einmal in den Blick zu nehmen. 

Die Frankfurter Kitas sind mit diesen Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls gut aufgestellt, sichere Orte für Kinder zu sein. 

Dennoch sind Kindeswohl gefährdende Ereignisse durch Mitarbeitende nicht gänzlich auszuschließen. Für diese Fälle verfügen die Frankfurter Träger und ihre Kitas über abgestimmte Verfahrensschritte zur Prüfung mit externen Kinderschutzexpertinnen und -experten (wie etwa dem Kinderschutzbund) und dem Stadtschulamt. Dazu gehört auch die präventive Freistellung der beschuldigten Fachkraft.

Die Prüfverfahren des Stadtschulamtes sind zu jeder Zeit transparent mit allen Akteuren im betroffenen Fall und orientieren sich immer am Kindeswohl, um Kinder vor Gewalt und sexuellen Übergriffen zu schützen. Deshalb ist die Einhaltung der oben beschriebenen fachlichen Standards für das Stadtschulamt und die Träger verpflichtend. Die vereinbarten Standards sind in sogenannten Paragraph 8a-Vereinbarungen mit Trägern verpflichtend vereinbart, ebenso wie die  regelhaften Fortbildungen der Mitarbeitenden im Kinderschutz.

„Der Kinderschutz zielt darauf ab, gute Entwicklungsbedingungen und eine gewaltfreie Umgebung für Kinder und Jugendliche sicherzustellen. Im Mittelpunkt aller Kinderschutzverfahren steht immer und zuallererst das Wohl der Kinder. Seien Sie versichert, dass die Stadt Frankfurt jedem Verdacht, und sei er noch so klein, nachgeht und mit aller Sorgfalt prüft. Der Schutz der jüngsten unserer Stadt hat immer oberste Priorität“, betont Bildungsdezernentin Weber abschließend. 

Kontakt für die Medien Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, E-Mail Bildungsdezernat@stadt-frankfurt.de