Bundestagswahl am 26. September 2021
1. Wahlsystem der Bundestagswahl ffm. Am 8. Dezember 2020 hat der Bundespräsident den Wahltag auf Sonntag, 26. September 2021, festgelegt. Die
1. Wahlsystem der Bundestagswahl ffm. Am 8. Dezember 2020 hat der Bundespräsident den Wahltag auf Sonntag, 26. September 2021, festgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland wählen an diesem Tag zum 20. Mal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen. Eine „Erststimme“ für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten, die auf der linken Seite des Stimmzettels abgegeben wird und eine „Zweitstimme“ für die Wahl der Landesliste einer Partei, die auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben wird. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen (Auslandsdeutsche), die innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich gewöhnlich aufgehalten haben oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Sie müssen sich bis zum 5. September 2021 in das Wählerverzeichnis ihrer Bezugsgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden. Die Antragsformulare stehen online unter bundeswahlleiter.de als Download zur
Verfügung oder sind als Papiervordrucke bei der Geschäftsstelle Wahlen
im Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main,
erhältlich. Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während
eines längeren Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in
Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das
Wählerverzeichnis ihrer Wohnsitzgemeinde eingetragen. Sie können ihr
Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Wählbar (passives Wahlrecht) sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. 2. Zugelassene Kreiswahlvorschläge
Der Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahlkreise 182 – Frankfurt am Main I und 183 – Frankfurt am Main II hat in seiner Sitzung am 30.07.2021 nachfolgende Kreiswahlvorschläge zugelassen:
Die Bewerberinnen und Bewerber in den zwei Frankfurter Wahlkreisen
Wahlkreis 182 Herr Kaufmann, Axel, CDU Herr Zorn, Armand, SPD Herr Schenk, Patrick Rüdiger, AfD Herr Maiwald, Frank Michael, FDP Frau Düring, Deborah Saskia, GRÜNE Frau Wißler, Janine Natalie, DIE LINKE Herr Pärisch, Eric, FREIE WÄHLER Herr Wappelt, Karsten Ulrich, MLPD Herr Dr. Heipertz, Martin Karl Georg, dieBasis Herr Zänker, Maximilian, Volt
Wahlkreis 183 Frau Wiesmann, Bettina Margarethe, CDU Herr Mansoori, Kaweh, SPD Frau Cotar, Joana Eleonora, AfD Herr Dr. Lieb, Thorsten Willibald, FDP Herr Nouripour, Omid, GRÜNE Herr Dr. Kessler, Achim Dieter, DIE LINKE Herr Breidt, Dieter, FREIE WÄHLER Herr Aydin, Tufan, MLPD Herr Marketakis, Konstantinos, dieBasis 3. Die Wahlkreiseinteilung hat sich gegenüber der letzten Bundestagswahl nicht geändert. Die zwei Frankfurter Wahlkreise sind wie folgt abgegrenzt:
182 - Frankfurt am Main I Altstadt, Bahnhofsviertel, Bockenheim, Dornbusch, Eschersheim, Gallus, Ginnheim, Griesheim, Gutleutviertel, Hausen, Heddernheim, Höchst, Innenstadt, Nied, Niederursel, Praunheim, Rödelheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach, Westend-Nord, Westend-Süd, Zeilsheim
183 - Frankfurt am Main II Bergen-Enkheim, Berkersheim, Bonames, Bornheim, Eckenheim, Fechenheim, Frankfurter Berg, Harheim, Kalbach-Riedberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederrad, Nordend-West, Nordend-Ost, Oberrad, Ostend, Preungesheim, Riederwald, Sachsenhausen-Nord, Sachsenhausen-Süd, Schwanheim, Seckbach
4. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 15. August 2021 Wahlberechtigte, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und die unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Stichtag für die Eintragung ist der 15. August 2021. Grundlage für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses sind die Daten des Melderegisters.
Der Termin ist insbesondere für alle diejenigen Wahlberechtigten von Bedeutung, die in den nächsten Wochen innerhalb der Bundesrepublik umziehen. Wer nach dem 15. August 2021 die Wohnung wechselt, behält das Wahlrecht am Ort der alten Hauptwohnung. Das heißt, wer nicht per Brief wählt oder keinen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 5. September 2021 bei der Zuzugsgemeinde stellt, muss in sein früheres Wahllokal gehen.
Personen ohne festen Wohnsitz, die sich aber gewöhnlich in Frankfurt am Main aufhalten, müssen bis spätestens 5. September 2021 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
5. Wahlbenachrichtigungen In der Zeit vom 16. August bis 5. September 2021 werden die Wahlbenachrichtigungen mit der Post zugestellt. Wer bis zum Ende dieser Frist keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um nicht Gefahr zu laufen, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.
6. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 6. September 2021, bis Freitag, 10. September 2021, im Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Briefwahllokal Innenstadt, Lange Str. 25 – 27 zu den folgenden Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten:
Montag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Dienstag 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
7. Briefwahl Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen beantragen und ihre Stimme per Brief abgeben. Dafür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder der Online-Antrag (Zugriff möglich ab 2. August 2021, 13 Uhr) unter frankfurt.de/briefwahlunterlagen
genutzt werden. Mit dieser Möglichkeit werden die Briefwahlunterlagen
ohne persönlichen Kontakt beantragt und frühestens ab 16. August 2021
per Post zugeschickt. Der Antrag sollte bis spätestens 15. September
2021 gestellt werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der persönlichen Antragstellung. Hierzu werden ab dem 16. August 2021 im Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Lange Straße 25 – 27, 60311 Frankfurt am Main, und im Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main, Briefwahllokale eingerichtet, in denen auch gewählt werden kann. Die Briefwahllokale wurden unter Einhaltung der momentanen Hygienevorschriften eingerichtet. Wahlberechtigte werden gebeten, online unter frankfurt.de/briefwahl
(Zugriff möglich ab 9. August 2021) oder telefonisch über die
Wahlhotline 069/212-40400 vorab einen Termin zu
vereinbaren.
Wichtiger Hinweis! Aufgrund der allgemeinen Corona-Situation, wurde die Beantragung, Abholung und das gewohnte Briefwahllokal „Zeil 3“ weiterhin in die Lange Str. 25 – 27 verlegt.
Öffnungszeiten ab 16. August 2021
Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Lange Str. 25 – 27 60311 Frankfurt am Main
sowie
Bürgeramt Höchst Dalbergstr. 14 65929 Frankfurt am Main:
Montag 09:00 bis 17:00 Uhr Dienstag 07:30 bis 13:00 Uhr Mittwoch 07:30 bis 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 bis 13:00 Uhr
Freitag, 24. September
07:30 bis 18:00 Uhr
8. Organisatorische Vorbereitungen Die Wahlvorbereitungen sind in vollem Gange. Zu den wichtigsten Arbeiten im Wahlamt gehören gegenwärtig:
· die Berufung der rund 4700 ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder für den Wahltag, · die Bereitstellung und die Ausstattung der 376 Wahllokale und der 199 Briefwahlvorstände, · die Vorbereitungen für die Briefwahl, die vermutlich wieder enormen Zuspruch finden wird.
Die Wahlvorstände leiten und überwachen die Wahlhandlung und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in ihrem Zuständigkeitsbereich. Außerdem ermitteln sie die Ergebnisse im jeweiligen Wahlbezirk. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; sie erhalten dafür je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung von 45 beziehungsweise 50 Euro.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Übernahme eines Wahlehrenamts haben, können sich unter der Hotline Wahlvorstände 069/212-34912,
per E-Mail an
wahlvorstaende@stadt-frankfurt.de
wenden
oder online unter frankfurt.de/wahlen
im Bereich Bundestags-
wahl / Informationen für Wahlhelfende online anmelden.
Bei allgemeinen Fragen rund um die Bundestagswahl steht die Geschäftsstelle Wahlen unter der Hotline Wahlen 069/212-40400 oder
per E-Mail an
wahlamt.info@stadt-frankfurt.de
gerne zur Verfügung.
9. Weitere Informationen Wichtige Informationen zur Bundestagswahl und zum Wahlrecht finden sich im Internet unter bundeswahlleiter.de
oder auf frankfurt.de/wahlen .
Kontakt: DER KREISWAHLLEITER für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages Bundestagswahlkreise 182 und 183
Bürgeramt, Statistik und Wahlen als Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters 12.01 Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen Zeil 3 60313 Frankfurt am Main
Tel. 069/212-40400
E-Mail wahlamt.info@stadt-frankfurt.de
Internet frankfurt.de/wahlen
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1. Wahlsystem der Bundestagswahl ffm. Am 8. Dezember 2020 hat der Bundespräsident den Wahltag auf Sonntag, 26. September 2021, festgelegt. Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik Deutschland wählen an diesem Tag zum 20. Mal die Abgeordneten des Deutschen Bundestages.
Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Man nennt dies auch personalisierte Verhältniswahl. Die Wählerin und der Wähler haben hierbei zwei Stimmen. Eine „Erststimme“ für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten, die auf der linken Seite des Stimmzettels abgegeben wird und eine „Zweitstimme“ für die Wahl der Landesliste einer Partei, die auf der rechten Seite des Stimmzettels abgegeben wird. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Erststimme oder nur die Zweitstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig.
Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltag ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen (Auslandsdeutsche), die innerhalb der letzten 25 Jahre und nach Vollendung des 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich gewöhnlich aufgehalten haben oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Sie müssen sich bis zum 5. September 2021 in das Wählerverzeichnis ihrer Bezugsgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden. Die Antragsformulare stehen online unter bundeswahlleiter.de
Wählbar (passives Wahlrecht) sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind. 2. Zugelassene Kreiswahlvorschläge
Der Kreiswahlausschuss für die Bundestagswahlkreise 182 – Frankfurt am Main I und 183 – Frankfurt am Main II hat in seiner Sitzung am 30.07.2021 nachfolgende Kreiswahlvorschläge zugelassen:
Die Bewerberinnen und Bewerber in den zwei Frankfurter Wahlkreisen
Wahlkreis 182 Herr Kaufmann, Axel, CDU Herr Zorn, Armand, SPD Herr Schenk, Patrick Rüdiger, AfD Herr Maiwald, Frank Michael, FDP Frau Düring, Deborah Saskia, GRÜNE Frau Wißler, Janine Natalie, DIE LINKE Herr Pärisch, Eric, FREIE WÄHLER Herr Wappelt, Karsten Ulrich, MLPD Herr Dr. Heipertz, Martin Karl Georg, dieBasis Herr Zänker, Maximilian, Volt
Wahlkreis 183 Frau Wiesmann, Bettina Margarethe, CDU Herr Mansoori, Kaweh, SPD Frau Cotar, Joana Eleonora, AfD Herr Dr. Lieb, Thorsten Willibald, FDP Herr Nouripour, Omid, GRÜNE Herr Dr. Kessler, Achim Dieter, DIE LINKE Herr Breidt, Dieter, FREIE WÄHLER Herr Aydin, Tufan, MLPD Herr Marketakis, Konstantinos, dieBasis 3. Die Wahlkreiseinteilung hat sich gegenüber der letzten Bundestagswahl nicht geändert. Die zwei Frankfurter Wahlkreise sind wie folgt abgegrenzt:
182 - Frankfurt am Main I Altstadt, Bahnhofsviertel, Bockenheim, Dornbusch, Eschersheim, Gallus, Ginnheim, Griesheim, Gutleutviertel, Hausen, Heddernheim, Höchst, Innenstadt, Nied, Niederursel, Praunheim, Rödelheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach, Westend-Nord, Westend-Süd, Zeilsheim
183 - Frankfurt am Main II Bergen-Enkheim, Berkersheim, Bonames, Bornheim, Eckenheim, Fechenheim, Frankfurter Berg, Harheim, Kalbach-Riedberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Niederrad, Nordend-West, Nordend-Ost, Oberrad, Ostend, Preungesheim, Riederwald, Sachsenhausen-Nord, Sachsenhausen-Süd, Schwanheim, Seckbach
4. Stichtag für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist der 15. August 2021 Wahlberechtigte, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und die unter Ziffer 1 genannten Voraussetzungen erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Stichtag für die Eintragung ist der 15. August 2021. Grundlage für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses sind die Daten des Melderegisters.
Der Termin ist insbesondere für alle diejenigen Wahlberechtigten von Bedeutung, die in den nächsten Wochen innerhalb der Bundesrepublik umziehen. Wer nach dem 15. August 2021 die Wohnung wechselt, behält das Wahlrecht am Ort der alten Hauptwohnung. Das heißt, wer nicht per Brief wählt oder keinen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis zum 5. September 2021 bei der Zuzugsgemeinde stellt, muss in sein früheres Wahllokal gehen.
Personen ohne festen Wohnsitz, die sich aber gewöhnlich in Frankfurt am Main aufhalten, müssen bis spätestens 5. September 2021 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
5. Wahlbenachrichtigungen In der Zeit vom 16. August bis 5. September 2021 werden die Wahlbenachrichtigungen mit der Post zugestellt. Wer bis zum Ende dieser Frist keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um nicht Gefahr zu laufen, das Wahlrecht nicht ausüben zu können.
6. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 6. September 2021, bis Freitag, 10. September 2021, im Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Briefwahllokal Innenstadt, Lange Str. 25 – 27 zu den folgenden Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten:
Montag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr Dienstag 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr bis 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
7. Briefwahl Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen beantragen und ihre Stimme per Brief abgeben. Dafür kann die Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder der Online-Antrag (Zugriff möglich ab 2. August 2021, 13 Uhr) unter frankfurt.de/briefwahlunterlagen
Weiterhin besteht die Möglichkeit der persönlichen Antragstellung. Hierzu werden ab dem 16. August 2021 im Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Lange Straße 25 – 27, 60311 Frankfurt am Main, und im Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main, Briefwahllokale eingerichtet, in denen auch gewählt werden kann. Die Briefwahllokale wurden unter Einhaltung der momentanen Hygienevorschriften eingerichtet. Wahlberechtigte werden gebeten, online unter frankfurt.de/briefwahl
Wichtiger Hinweis! Aufgrund der allgemeinen Corona-Situation, wurde die Beantragung, Abholung und das gewohnte Briefwahllokal „Zeil 3“ weiterhin in die Lange Str. 25 – 27 verlegt.
Öffnungszeiten ab 16. August 2021
Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Lange Str. 25 – 27 60311 Frankfurt am Main
sowie
Bürgeramt Höchst Dalbergstr. 14 65929 Frankfurt am Main:
Montag 09:00 bis 17:00 Uhr Dienstag 07:30 bis 13:00 Uhr Mittwoch 07:30 bis 15:00 Uhr Donnerstag 10:00 bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 bis 13:00 Uhr
Freitag, 24. September
07:30 bis 18:00 Uhr
8. Organisatorische Vorbereitungen Die Wahlvorbereitungen sind in vollem Gange. Zu den wichtigsten Arbeiten im Wahlamt gehören gegenwärtig:
· die Berufung der rund 4700 ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder für den Wahltag, · die Bereitstellung und die Ausstattung der 376 Wahllokale und der 199 Briefwahlvorstände, · die Vorbereitungen für die Briefwahl, die vermutlich wieder enormen Zuspruch finden wird.
Die Wahlvorstände leiten und überwachen die Wahlhandlung und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in ihrem Zuständigkeitsbereich. Außerdem ermitteln sie die Ergebnisse im jeweiligen Wahlbezirk. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; sie erhalten dafür je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung von 45 beziehungsweise 50 Euro.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Übernahme eines Wahlehrenamts haben, können sich unter der Hotline Wahlvorstände 069/212-34912
Bei allgemeinen Fragen rund um die Bundestagswahl steht die Geschäftsstelle Wahlen unter der Hotline Wahlen 069/212-40400
9. Weitere Informationen Wichtige Informationen zur Bundestagswahl und zum Wahlrecht finden sich im Internet unter bundeswahlleiter.de
Kontakt: DER KREISWAHLLEITER für die Wahl des 20. Deutschen Bundestages Bundestagswahlkreise 182 und 183
Bürgeramt, Statistik und Wahlen als Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters 12.01 Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen Zeil 3 60313 Frankfurt am Main
Tel. 069/212-40400
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