Daniel Baldy besucht Haus des Jugendrechts in Mainz
Zunächst erfolgte eine Präsentation der städtischen Jugendschutzbeauftragten Doreen Becker mit einem Überblick über die Arbeit des Fachbereichs
Zunächst erfolgte eine Präsentation der städtischen Jugendschutzbeauftragten Doreen Becker mit einem Überblick über die Arbeit des Fachbereichs sowie Sima Zeigermann für die neu eingerichtete Fachstelle Medien und Julia Finkenauer für den Bereich Streetwork. Der Fachbereich Kinder- und Jugendschutz des Amtes für Jugend und Familie steht vor allem für den Bereich der Prävention im Haus des Jugendrechts. Zentrales Anliegen des Kinder- und Jugendschutzes im Haus des Jugendrechts ist die Bündelung und Koordination von präventiven Angeboten beispielsweise gegen Gewalt, politischen Extremismus oder zur Vermittlung von Medienkompetenz, Zusammenarbeit mit externen Organisationen und Institutionen sowie Streetwork vor Ort an Punkten, an denen Jugendlichen sich treffen. Im Anschluss stellten Staatsanwältin Sabine Morsch-Tunc und Oberstaatsanwalt Gregor Heinrich, Michael Braunshausen als stellvertretender Leiter des Gemeinsames Sachgebiet Jugend der Polizeidirektion Mainz sowie Frederik Dittrich, Teamleiter Jugendhilfe im Strafverfahren (Landeshauptstadt Mainz), ihre Tätigkeiten im Haus des Jugendrechts vor. Die polizeilichen Aufgaben werden durch das Gemeinsame Sachgebiet Jugend der Polizeidirektion Mainz wahrgenommen. Die Jugendsachbearbeiter:innen bearbeiten nahezu alle Erscheinungsformen der Jugendkriminalität, sofern ein:e Tatverdächtige:r zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 21 Jahre alt ist. Zudem werden auch Delikte bearbeitet, bei denen ein noch jugendliches Opfer durch die Tat in den Rechtsgütern Ehre oder körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wurde. Die Jugendhilfe im Strafverfahren als Teil der öffentlichen Jugendhilfe ist ein spezialisierter Fachdienst des Allgemeinen Sozialdienstes im Bereich des Jugendstrafverfahrens. Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet Jugendliche und ihre Familien sowie Heranwachsende während des gesamten Jugendstrafverfahrens. Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es unter anderem, zu überprüfen, welche Maßnahmen aus pädagogischer Sicht sinnvoll erscheinen, damit die Jugendlichen und Heranwachsenden sowie ihre Familien Unterstützung und Hilfe erhalten und weitere Straftaten vermieden werden können. Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch begleitete den Besuch von Daniel Baldy: „Im Haus des Jugendrechts arbeiten seit 2008 staatliche Stellen des Jugendrechts unter einem Dach zusammen, um Jugendkriminalität zu verhindern und zu verfolgen. Gemeinsam wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Behörden erreichen, dass weitere Straffälligkeiten verhindert werden und junge Betroffene zwischen 14 und 20 Jahren eine Chance bekommen, sich gut zu entwickeln und nicht auf die schiefe Bahn zu geraten. Eingespielte Arbeitsabläufe und kurze Wege ermöglichen im Haus der Jugend eine gute Zusammenarbeit, um Verfahren schnell zu bearbeiten und rasche Hilfe und Unterstützung anbieten zu können.“
„Als zuständiger Beauftragter für Kinder- und Jugendschutz der SPD-Fraktion im Bundestag freut mich, wie fruchtbar die Zusammenarbeit von staatlichen Stellen im Haus des Jugendrechts ist. Denn es sind vor allem die Betroffenen, die von der Bündelung von Anlaufstellen profitieren“, fügt Daniel Baldy hinzu. Darüber hinaus lobt der Bundestagsabgeordnete insbesondere das breite Angebot an Präventionsmaßnahmen: „Im Kinder- und Jugendschutz gilt: Keine Nachsorge ohne gleichzeitige Vorsorge. Für die weiteren Lebenswege der Betroffenen hat die Prävention höchste Priorität.“
Zunächst erfolgte eine Präsentation der städtischen Jugendschutzbeauftragten Doreen Becker mit einem Überblick über die Arbeit des Fachbereichs sowie Sima Zeigermann für die neu eingerichtete Fachstelle Medien und Julia Finkenauer für den Bereich Streetwork. Der Fachbereich Kinder- und Jugendschutz des Amtes für Jugend und Familie steht vor allem für den Bereich der Prävention im Haus des Jugendrechts. Zentrales Anliegen des Kinder- und Jugendschutzes im Haus des Jugendrechts ist die Bündelung und Koordination von präventiven Angeboten beispielsweise gegen Gewalt, politischen Extremismus oder zur Vermittlung von Medienkompetenz, Zusammenarbeit mit externen Organisationen und Institutionen sowie Streetwork vor Ort an Punkten, an denen Jugendlichen sich treffen. Im Anschluss stellten Staatsanwältin Sabine Morsch-Tunc und Oberstaatsanwalt Gregor Heinrich, Michael Braunshausen als stellvertretender Leiter des Gemeinsames Sachgebiet Jugend der Polizeidirektion Mainz sowie Frederik Dittrich, Teamleiter Jugendhilfe im Strafverfahren (Landeshauptstadt Mainz), ihre Tätigkeiten im Haus des Jugendrechts vor. Die polizeilichen Aufgaben werden durch das Gemeinsame Sachgebiet Jugend der Polizeidirektion Mainz wahrgenommen. Die Jugendsachbearbeiter:innen bearbeiten nahezu alle Erscheinungsformen der Jugendkriminalität, sofern ein:e Tatverdächtige:r zum Zeitpunkt der Tat noch nicht 21 Jahre alt ist. Zudem werden auch Delikte bearbeitet, bei denen ein noch jugendliches Opfer durch die Tat in den Rechtsgütern Ehre oder körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wurde. Die Jugendhilfe im Strafverfahren als Teil der öffentlichen Jugendhilfe ist ein spezialisierter Fachdienst des Allgemeinen Sozialdienstes im Bereich des Jugendstrafverfahrens. Die Jugendhilfe im Strafverfahren begleitet Jugendliche und ihre Familien sowie Heranwachsende während des gesamten Jugendstrafverfahrens. Aufgabe der Jugendhilfe im Strafverfahren ist es unter anderem, zu überprüfen, welche Maßnahmen aus pädagogischer Sicht sinnvoll erscheinen, damit die Jugendlichen und Heranwachsenden sowie ihre Familien Unterstützung und Hilfe erhalten und weitere Straftaten vermieden werden können. Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch begleitete den Besuch von Daniel Baldy: „Im Haus des Jugendrechts arbeiten seit 2008 staatliche Stellen des Jugendrechts unter einem Dach zusammen, um Jugendkriminalität zu verhindern und zu verfolgen. Gemeinsam wollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Behörden erreichen, dass weitere Straffälligkeiten verhindert werden und junge Betroffene zwischen 14 und 20 Jahren eine Chance bekommen, sich gut zu entwickeln und nicht auf die schiefe Bahn zu geraten. Eingespielte Arbeitsabläufe und kurze Wege ermöglichen im Haus der Jugend eine gute Zusammenarbeit, um Verfahren schnell zu bearbeiten und rasche Hilfe und Unterstützung anbieten zu können.“
„Als zuständiger Beauftragter für Kinder- und Jugendschutz der SPD-Fraktion im Bundestag freut mich, wie fruchtbar die Zusammenarbeit von staatlichen Stellen im Haus des Jugendrechts ist. Denn es sind vor allem die Betroffenen, die von der Bündelung von Anlaufstellen profitieren“, fügt Daniel Baldy hinzu. Darüber hinaus lobt der Bundestagsabgeordnete insbesondere das breite Angebot an Präventionsmaßnahmen: „Im Kinder- und Jugendschutz gilt: Keine Nachsorge ohne gleichzeitige Vorsorge. Für die weiteren Lebenswege der Betroffenen hat die Prävention höchste Priorität.“