Demokratiefonds 2024
Bis zum 31.03.2024 können sich selbst organisierte bzw. freie Initiativen sowie freie Träger der Jugendarbeit, die eingetragene Vereine sind,
Bis zum 31.03.2024 können sich selbst organisierte bzw. freie Initiativen sowie freie Träger der Jugendarbeit, die eingetragene Vereine sind, ferner Jugendverbände und Jugendgruppen sowie gemeinnützige Vereine und Jugendorganisationen von Parteien bewerben, die sich für Demokratie, Friedensarbeit, Erinnerungskultur, Völkerverständigung und Antidiskriminierung einsetzen. Voraussetzungen sind: Die Antragsteller:innen müssen ihren Sitz in Mainz haben. Das Angebot muss neu sein oder eine qualitative Weiterentwicklung bzw. quantitative Ausweitung eines bestehenden Angebots sein, sich am bestehenden Bedarf orientieren und ein zeitnahes und sichtbares/erlebbares Ergebnis erzielen.
Die Richtlinien können auf der Homepage des Kinder- und Jugendschutzes/Streetwork eingesehen und das Antragsformular kann dort auch ausgefüllt werden.
Bis zum 31.03.2024 können sich selbst organisierte bzw. freie Initiativen sowie freie Träger der Jugendarbeit, die eingetragene Vereine sind, ferner Jugendverbände und Jugendgruppen sowie gemeinnützige Vereine und Jugendorganisationen von Parteien bewerben, die sich für Demokratie, Friedensarbeit, Erinnerungskultur, Völkerverständigung und Antidiskriminierung einsetzen. Voraussetzungen sind: Die Antragsteller:innen müssen ihren Sitz in Mainz haben. Das Angebot muss neu sein oder eine qualitative Weiterentwicklung bzw. quantitative Ausweitung eines bestehenden Angebots sein, sich am bestehenden Bedarf orientieren und ein zeitnahes und sichtbares/erlebbares Ergebnis erzielen.
Die Richtlinien können auf der Homepage des Kinder- und Jugendschutzes/Streetwork eingesehen und das Antragsformular kann dort auch ausgefüllt werden.