Digitale Straßenverkehrsbehörde: Ausnahmegenehmigungen jetzt auch online beantragen!
ffm. Ob Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen, für Soziale Dienste, für Ärztinnen und Ärzte oder auch das Befahren einer
ffm. Ob Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen, für Soziale Dienste, für Ärztinnen und Ärzte oder auch das Befahren einer Fußgängerzone für eine sperrige Lieferung: Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 46 der Straßenverkehrsordnung können beim Frankfurter Straßenverkehrsamt nun auch online gestellt werden.
„Mit unserem Antragsportal für Ausnahmegenehmigungen haben wir einen weiteren einfachen, leistungsfähigen und modernen Service für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Gemeinsam sind Straßenverkehrsamt und Amt für Informations- und Kommunikationstechnik dieses Projekt angegangen und haben es erfolgreich abgeschlossen“, freuen sich Digitalisierungsdezernentin Eileen O’Sullivan und Verkehrsdezernent Stefan Majer.
Petra Lau, Amtsleiterin des Straßenverkehrsamtes, macht zudem deutlich, dass die Onlineanträge auch auf der „verwaltungsmäßigen Rückseite“ Vorteile haben: „Statt alle Daten zuerst einmal händisch erfassen zu müssen, sind sie sofort im System verfügbar und die Sachbearbeiter:innen können sofort inhaltlich loslegen. Auf der hier entwickelten technischen Basis können wir nun auch weitere Prozesse aufarbeiten und digitalisieren.“
Doch auch mit den Online-Anträgen, die im Internet unter Dienstleistungen und Service | Stadt Frankfurt am Main
zu finden sind, wird das Straßenverkehrsamt natürlich für
Bürgerinnen und Bürger persönlich erreichbar bleiben. Das Team für
Ausnahmegenehmigungen bietet mittwochs zwischen 7.30 Uhr und 12.30 Uhr
(derzeit aufgrund der Corona-Situation nach vorheriger
Terminvereinbarung) die Möglichkeit, persönlich vorbeizukommen und
offene Fragen zu klären. Natürlich ist der Bereich
Ausnahmegenehmigungen des Straßenverkehrsamtes auch weiter per E-Mail
an
ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de
zu erreichen.
ffm. Ob Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderungen, für Soziale Dienste, für Ärztinnen und Ärzte oder auch das Befahren einer Fußgängerzone für eine sperrige Lieferung: Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 46 der Straßenverkehrsordnung können beim Frankfurter Straßenverkehrsamt nun auch online gestellt werden.
„Mit unserem Antragsportal für Ausnahmegenehmigungen haben wir einen weiteren einfachen, leistungsfähigen und modernen Service für die Bürgerinnen und Bürger geschaffen. Gemeinsam sind Straßenverkehrsamt und Amt für Informations- und Kommunikationstechnik dieses Projekt angegangen und haben es erfolgreich abgeschlossen“, freuen sich Digitalisierungsdezernentin Eileen O’Sullivan und Verkehrsdezernent Stefan Majer.
Petra Lau, Amtsleiterin des Straßenverkehrsamtes, macht zudem deutlich, dass die Onlineanträge auch auf der „verwaltungsmäßigen Rückseite“ Vorteile haben: „Statt alle Daten zuerst einmal händisch erfassen zu müssen, sind sie sofort im System verfügbar und die Sachbearbeiter:innen können sofort inhaltlich loslegen. Auf der hier entwickelten technischen Basis können wir nun auch weitere Prozesse aufarbeiten und digitalisieren.“
Doch auch mit den Online-Anträgen, die im Internet unter Dienstleistungen und Service | Stadt Frankfurt am Main