Ehrenamtliche sind bei Wahlen und Abstimmungen unverzichtbar
ffm. Rund 4600 Wahlhelferinnen und -helfer werden in Frankfurt bei dem Bürgerentscheid über die Abwahl des Oberbürgermeisters am Sonntag,
ffm. Rund 4600 Wahlhelferinnen und -helfer werden in Frankfurt bei dem Bürgerentscheid über die Abwahl des Oberbürgermeisters am Sonntag, 6. November, benötigt. „Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind unverzichtbar für den reibungslosen und rechtssicheren Ablauf von Wahlen und Abstimmungen. Sie garantieren durch ihre Arbeit in den Wahl- und Briefabstimmungsvorständen einen wichtigen Teil demokratischer Mitwirkung“, sagte die für Wahlen und Abstimmungen zuständige Dezernentin Eileen O‘Sullivan.
Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertretungen erhalten für den Dienst am Abstimmungstag 50 Euro. Für Beisitzerinnen und Beisitzer sowie die Mitglieder der Briefabstimmungsvorstände gibt es jeweils 45 Euro. Diese und weitere Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer hat der Magistrat auf Vorschlag von Stadträtin O‘Sullivan beschlossen. Für die Aufwandsentschädigungen rechnet der Magistrat mit einer Summe von insgesamt rund 230.000 Euro.
Am 6. November werden voraussichtlich rund 510.000 Frankfurterinnen und Frankfurter berechtigt sein, ihr Votum abzugeben. Um dies zu ermöglichen, werden 376 allgemeine Wahlvorstände für den Dienst in den Abstimmungsräumen sowie 199 Briefabstimmungsvorstände eingerichtet. „Es ist ein wesentliches Merkmal unserer Wahlen und Abstimmungen, dass sie nicht ausschließlich von Behördenbediensteten, sondern unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden,“ fügte die Stadträtin hinzu.
Grundsätzlich müssen alle Mitglieder der Wahl- und Briefabstimmungsvorstände die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Beisitzende müssen zudem in Frankfurt am Main stimmberechtigt sein. „Selbstverständlich werden – wie schon bei den vergangenen Wahlen – alle Maßnahmen getroffen, die zum Schutz vor dem Coronavirus notwendig sind“, betonte O’Sullivan.
Alle Interessierte, die sich für ein Ehrenamt am Abstimmungstag zur Verfügung stellen möchten, wenden sich bitte an das Bürgeramt, Statistik und Wahlen unter frankfurt.de/service-und-rathaus
unter „Informationen für Wahlhelfende“ und nutzen das
bereitgestellte Kontaktformular „Wahlhelferanmeldung“. Alternativ
ist die Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen telefonisch unter
069/212-34912 oder per E-Mail an
wahlvorstaende@stadt-frankfurt.de
erreichbar.
Kontakt für die Medien Stefan Köster, Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen, Telefon 069/212-33673,
E-Mail
wahlamt.info@stadt-frankfurt.de
ffm. Rund 4600 Wahlhelferinnen und -helfer werden in Frankfurt bei dem Bürgerentscheid über die Abwahl des Oberbürgermeisters am Sonntag, 6. November, benötigt. „Die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer sind unverzichtbar für den reibungslosen und rechtssicheren Ablauf von Wahlen und Abstimmungen. Sie garantieren durch ihre Arbeit in den Wahl- und Briefabstimmungsvorständen einen wichtigen Teil demokratischer Mitwirkung“, sagte die für Wahlen und Abstimmungen zuständige Dezernentin Eileen O‘Sullivan.
Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertretungen erhalten für den Dienst am Abstimmungstag 50 Euro. Für Beisitzerinnen und Beisitzer sowie die Mitglieder der Briefabstimmungsvorstände gibt es jeweils 45 Euro. Diese und weitere Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer hat der Magistrat auf Vorschlag von Stadträtin O‘Sullivan beschlossen. Für die Aufwandsentschädigungen rechnet der Magistrat mit einer Summe von insgesamt rund 230.000 Euro.
Am 6. November werden voraussichtlich rund 510.000 Frankfurterinnen und Frankfurter berechtigt sein, ihr Votum abzugeben. Um dies zu ermöglichen, werden 376 allgemeine Wahlvorstände für den Dienst in den Abstimmungsräumen sowie 199 Briefabstimmungsvorstände eingerichtet. „Es ist ein wesentliches Merkmal unserer Wahlen und Abstimmungen, dass sie nicht ausschließlich von Behördenbediensteten, sondern unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger durchgeführt werden,“ fügte die Stadträtin hinzu.
Grundsätzlich müssen alle Mitglieder der Wahl- und Briefabstimmungsvorstände die deutsche oder eine andere EU-Staatsangehörigkeit besitzen und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Beisitzende müssen zudem in Frankfurt am Main stimmberechtigt sein. „Selbstverständlich werden – wie schon bei den vergangenen Wahlen – alle Maßnahmen getroffen, die zum Schutz vor dem Coronavirus notwendig sind“, betonte O’Sullivan.
Alle Interessierte, die sich für ein Ehrenamt am Abstimmungstag zur Verfügung stellen möchten, wenden sich bitte an das Bürgeramt, Statistik und Wahlen unter frankfurt.de/service-und-rathaus
Kontakt für die Medien Stefan Köster, Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen, Telefon 069/212-33673