Endlich! Das sogenannte Werbeverbot zum Schwangerschaftsabbruch ist aus dem Strafgesetzbuch gestrichen
ffm. Es war mehr als überfällig, dass das sogenannte Werbeverbot zum Schwangerschaftsabbruch, geregelt im §219a StGB, gestrichen wird. Es ist
ffm. „Es war mehr als überfällig, dass das sogenannte Werbeverbot zum Schwangerschaftsabbruch, geregelt im §219a StGB, gestrichen wird. Es ist absurd, dass die Veröffentlichung von fundierten fachlichen Informationen durch Ärztinnen und Ärzte zum Schwangerschaftsabbruch als ‚Werbung‘ für Schwangerschaftsabbrüche bezeichnet werden konnte und diese Veröffentlichungen strafrechtlich verfolgt wurden“, sagt Frauendezernentin Rosemarie Heilig zum Beschluss im Bundestag von Freitag, 24. Juni.
Heilig fordert die Bundesregierung auf, jetzt auch die nächsten Schritte zu gehen. So müsse auch der freie Zugang zur Schwangerenkonfliktberatung sichergestellt werden. Frauen müssten diese ohne Gehsteigbelästigungen aufsuchen können. Der Grundrechtekonflikt zwischen Persönlichkeitsrechten und Meinungsfreiheit müsse gelöst werden.
„Wir müssen Frauen schützen können, die die Beratungsstelle der Pro Familia aufsuchen. Die Mahnwachen in Hör- und Rufweite der Beratungsstelle dürfen nicht länger unmittelbar davor stattfinden können. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Regelung“, sagt Heilig. „Und schließlich muss auch der §218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden“, betont die Frauendezernentin.
„Durch den Paragraph 218 werden in Deutschland seit 151 Jahren Frauen kriminalisiert und ihnen das Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung und somit Menschenrechte abgesprochen. Das muss endlich ein Ende finden“, fordert Heilig.
Kontakt für die Medien Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen, Kerstin Lyrhammer, E-Mail Kerstin.Lyrhammer@stadt-frankfurt.de
ffm. „Es war mehr als überfällig, dass das sogenannte Werbeverbot zum Schwangerschaftsabbruch, geregelt im §219a StGB, gestrichen wird. Es ist absurd, dass die Veröffentlichung von fundierten fachlichen Informationen durch Ärztinnen und Ärzte zum Schwangerschaftsabbruch als ‚Werbung‘ für Schwangerschaftsabbrüche bezeichnet werden konnte und diese Veröffentlichungen strafrechtlich verfolgt wurden“, sagt Frauendezernentin Rosemarie Heilig zum Beschluss im Bundestag von Freitag, 24. Juni.
Heilig fordert die Bundesregierung auf, jetzt auch die nächsten Schritte zu gehen. So müsse auch der freie Zugang zur Schwangerenkonfliktberatung sichergestellt werden. Frauen müssten diese ohne Gehsteigbelästigungen aufsuchen können. Der Grundrechtekonflikt zwischen Persönlichkeitsrechten und Meinungsfreiheit müsse gelöst werden.
„Wir müssen Frauen schützen können, die die Beratungsstelle der Pro Familia aufsuchen. Die Mahnwachen in Hör- und Rufweite der Beratungsstelle dürfen nicht länger unmittelbar davor stattfinden können. Dafür brauchen wir eine gesetzliche Regelung“, sagt Heilig. „Und schließlich muss auch der §218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden“, betont die Frauendezernentin.
„Durch den Paragraph 218 werden in Deutschland seit 151 Jahren Frauen kriminalisiert und ihnen das Recht auf körperliche und reproduktive Selbstbestimmung und somit Menschenrechte abgesprochen. Das muss endlich ein Ende finden“, fordert Heilig.
Kontakt für die Medien Dezernat für Klima, Umwelt und Frauen, Kerstin Lyrhammer, E-Mail Kerstin.Lyrhammer@stadt-frankfurt.de