Ergänzung der Frankfurter Gefahrenabwehrverordnung – Verbot von Musikdarbietungen an der EZB
ffm. Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main wurde zum 6. April dahingehend ergänzt, dass nun auch an der jüdischen
ffm. Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main wurde zum 6. April dahingehend ergänzt, dass nun auch an der jüdischen Erinnerungsstätte an der ehemaligen Frankfurter Großmarkthalle, heute Europäische Zentralbank, sowie am Standort der ehemaligen Synagoge in Höchst, am Ettinghausen-Platz, Handlungen verboten sind, die diesen Bereichen als Orte der Ruhe und Stille sowie des Gedenkens an die Vernichtung jüdischen Lebens in Frankfurt nicht gerecht werden.
So sind der Verzehr alkoholischer Getränke, das Singen, das Musizieren sowie das Betreiben akustischer Geräte (Musik- und Lautsprecheranlagen) in diesen Bereichen nicht mehr zulässig. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro geahndet.
Speziell im Bereich der Erinnerungsstätte an der ehemaligen Großmarkthalle am Philipp-Holzmann-Weg kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden, da dort Tanzveranstaltungen stattfanden. Nach Ansicht des Ordnungsamtes sind diese Tanztreffs mit der Würde des Ortes nicht vereinbar. Auch der Respekt vor den Opfern, die von diesem Ort aus in Massenvernichtungslager der Nationalsozialisten deportiert wurden, lässt für derartiges Verhalten keinen Spielraum. Um auch zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass dieser Ort ein Ort der Stille und des Gedenkens bleibt, wurde die Gefahrenabwehrverordnung dementsprechend angepasst. „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass mit der Erweiterung die Erinnerungsstätte an der ehemaligen Frankfurter Großmarkthalle nun als Ort der Stille und Ruhe sowie des Gedenkens an die Vernichtung jüdischen Lebens in Frankfurt unter dem besonderen Schutz der Gefahrenabwehrverordnung steht“, betont Sicherheitsdezernentin Annette Rinn.
Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes wird auf Grundlage dieser rechtlichen Änderung die neu hinzugefügten Bereiche überwachen und bei Verstößen eingreifen.
ffm. Die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Frankfurt am Main wurde zum 6. April dahingehend ergänzt, dass nun auch an der jüdischen Erinnerungsstätte an der ehemaligen Frankfurter Großmarkthalle, heute Europäische Zentralbank, sowie am Standort der ehemaligen Synagoge in Höchst, am Ettinghausen-Platz, Handlungen verboten sind, die diesen Bereichen als Orte der Ruhe und Stille sowie des Gedenkens an die Vernichtung jüdischen Lebens in Frankfurt nicht gerecht werden.
So sind der Verzehr alkoholischer Getränke, das Singen, das Musizieren sowie das Betreiben akustischer Geräte (Musik- und Lautsprecheranlagen) in diesen Bereichen nicht mehr zulässig. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden mit einer Geldbuße in Höhe von 100 Euro geahndet.
Speziell im Bereich der Erinnerungsstätte an der ehemaligen Großmarkthalle am Philipp-Holzmann-Weg kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden, da dort Tanzveranstaltungen stattfanden. Nach Ansicht des Ordnungsamtes sind diese Tanztreffs mit der Würde des Ortes nicht vereinbar. Auch der Respekt vor den Opfern, die von diesem Ort aus in Massenvernichtungslager der Nationalsozialisten deportiert wurden, lässt für derartiges Verhalten keinen Spielraum. Um auch zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass dieser Ort ein Ort der Stille und des Gedenkens bleibt, wurde die Gefahrenabwehrverordnung dementsprechend angepasst. „Es ist ein wichtiges Zeichen, dass mit der Erweiterung die Erinnerungsstätte an der ehemaligen Frankfurter Großmarkthalle nun als Ort der Stille und Ruhe sowie des Gedenkens an die Vernichtung jüdischen Lebens in Frankfurt unter dem besonderen Schutz der Gefahrenabwehrverordnung steht“, betont Sicherheitsdezernentin Annette Rinn.
Die Stadtpolizei des Ordnungsamtes wird auf Grundlage dieser rechtlichen Änderung die neu hinzugefügten Bereiche überwachen und bei Verstößen eingreifen.