Feuerwerke an Silvester: Verbotszonen beachten!

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Mainz

Um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden, sind folgende Regeln strikt zu beachten: Böller und Raketen müssen eine

Um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu vermeiden, sind folgende Regeln strikt zu beachten:

Böller und Raketen müssen eine Registrierungsnummer sowie das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) oder ein gültiges CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle (BAM: 0589) tragen.

- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember 2023 sowie am 1. Januar 2024 erlaubt.

- Zugelassen ist lediglich das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2. Personen unter 18 Jahren ist der Besitz / das Überlassen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 zum Abbrennen nicht erlaubt.

- Böller und Raketen dürfen nur im Freien gezündet werden.

- Blindgänger sollten nicht noch einmal gezündet werden.

Festgestellte Verstöße gegen die bestehenden Abbrennverbote stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Diese können im Einzelfall mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.