Gemeinsame Presseinformation von Gemeindewahlleiter Akman und Stadträtin O’Sullivan zum Bürgerentscheid über die Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main am 6. November
Abwahl des Oberbürgermeisters – rechtlicher Hintergrund / Abwahlverfahren Als spiegelbildliche Einrichtung zur Direktwahl gibt es die Abwahl
Abwahl des Oberbürgermeisters – rechtlicher Hintergrund / Abwahlverfahren
Als spiegelbildliche Einrichtung zur Direktwahl gibt es die Abwahl eines Oberbürgermeisters durch die Bürgerschaft. Rechtsgrundlage hierfür ist § 76 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung.
Das Abwahlverfahren wird durch einen Beschluss der Gemeindevertretung eingeleitet, der von einer qualifizierten Mehrheit von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter beantragt werden muss. Der Beschluss selbst bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung. Beide Voraussetzungen liegen mit dem Abwahlantrag NR 431 vom 5. Juli 2022 und der Beschlussausfertigung § 1972 aus der 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juli 2022 vor. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat sich durch Beschluss vom 22. Juli 2022 der Auffassung der Stadtverordnetenversammlung angeschlossen. Eine Verzichtserklärung nach § 76 Absatz 4 Satz 6 der Hessischen Gemeindeordnung hat Oberbürgermeister Feldmann nicht abgegeben.
Das eigentliche Abwahlverfahren vollzieht sich nach den für einen Bürgerentscheid geltenden Bestimmungen. § 76 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung verweist hier auf die §§ 54 bis 57 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes.
2. Zeitpunkt der Abstimmung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer 14. Sitzung bestimmt, dass der Bürgerentscheid zur Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main am Sonntag, 6. November 2022, stattfindet.
3. Stimmzettel / Fragestellung
Der Stimmzettel zum Bürgerentscheid ist im Format DIN A4 angelegt. Ein Musterstimmzettel kann auf der Internetseite des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen unter frankfurt.de/wahlen
unter der Rubrik „Bürgerentscheid / Wichtige Termine,
Bekanntmachungen und Aktuelles“ eingesehen werden.
Die zu entscheidende Frage muss mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können. Sie lautet:
Stimmen Sie für die Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main, Herrn Peter Feldmann?
4. Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben.
5. Wählerverzeichnis
Zum Stichtag 30. Juni 2022 waren insgesamt rund 510.000 Stimmberechtige in Frankfurt am Main zu verzeichnen. Diese Zahl wird sich mit dem Aufsetzen und Fortschreiben des Wählerverzeichnisses bis zum Abstimmungstag noch verändern. Differenzierte Auswertungen zu den Stimmberechtigten werden in Kürze in einer Veröffentlichung des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen aus der Reihe „frankfurt statistik.aktuell“ zur Verfügung gestellt.
Stimmberechtigte, die ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main haben und die unter Ziffer 4 genannten Voraussetzungen erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Stichtag für die Eintragung ist der 25. September 2022. Grundlage für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses sind die Daten des Melderegisters.
6. Abstimmungsbenachrichtigungen
In der Zeit ab dem 26. September bis 16. Oktober 2022 werden die Abstimmungsbenachrichtigungen mit der Post zugestellt. Wer bis zum Ende dieser Frist keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um nicht Gefahr zu laufen, sein Stimmrecht nicht ausüben zu können.
7. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 17. Oktober, bis Freitag, 21. Oktober 2022, im Bürgeramt Sachsenhausen, Große Rittergasse 103, 60594 Frankfurt am Main zu den folgenden Öffnungszeiten für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten:
Montag
9 Uhr bis 17 Uhr Dienstag 7.30 Uhr bis 14 Uhr Mittwoch 7.30 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag
10 Uhr bis 18 Uhr Freitag
7.30 Uhr bis 13 Uhr
8. Abstimmungsbenachrichtigung zur Stimmabgabe mitbringen
Zur Abstimmung in den 376 Abstimmungsräumen, die am Abstimmungstag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sind, wird dringend gebeten, die Abstimmungsbenachrichtigung mitzubringen. Das erleichtert und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe. Stimmberechtigte, die die Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können trotzdem abstimmen, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen sich im Abstimmungsraum gegenüber dem Wahlvorstand mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument ausweisen.
Personen, die im Besitz eines Stimmscheins sind, können in einem beliebigen Abstimmungsraum ihre Stimme unter Vorlage des Stimmscheins und eines amtlichen Ausweisdokuments abgeben. Stimmscheine werden mit den beantragten Briefabstimmungsunterlagen versandt.
9. Abstimmungsräume (Barrierefreiheit)
Rund 97 Prozent der insgesamt 376 Abstimmungsräume sind barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit eines Abstimmungsraumes ist mit einem Piktogramm auf der Abstimmungsbenachrichtigung gekennzeichnet oder kann beim Wahlamt unter der Hotline 069/212-40400
erfragt werden.
Auf der Seite frankfurt.de/briefabstimmungsunterlagen
haben Interesierte zudem unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“
die Möglichkeit, Ihren Abstimmungsraum zu ermitteln und Informationen
zur Barrierefreiheit zu erhalten.
10. Briefabstimmung
Stimmberechtigte können Briefabstimmungsunterlagen beantragen und ihre Stimme per Brief abgeben. Zweckmäßigerweise sollte hierfür der Online-Antrag, der bereits seit Montag, 19. September 2022, zur Verfügung steht, unter frankfurt.de/briefabstimmungsunterlagen genutzt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung des QR-Codes auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung. Mit diesen Möglichkeiten werden die Briefabstimmungsunterlagen ohne persönlichen Kontakt beantragt und frühestens ab 26. September 2022 per Post versandt. Ebenfalls ist es möglich, den Antrag auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung auszufüllen und postalisch zu versenden. Fax und E-Mail sind ebenso möglich, hierfür sind Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift notwendig. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Wichtiger Hinweis!
Aufgrund der Sanierung des Dienstgebäudes Zeil 3, verbunden mit der Auslagerung des Zentralen Bürgeramtes, befindet sich der Briefabstimmungsraum, diesmal im Bürgeramt Sachsenhausen, Große Rittergasse 103.
Das zuständige Amt möchte zudem an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Einrichtung eines weiteren Briefabstimmungsraumes im Bürgeramt Höchst aus personellen Gründen nicht angeboten werden kann.
Ab Montag, 26. September, besteht im Bürgeramt Sachsenhausen die Möglichkeit der persönlichen Antragstellung. Dort können während der Öffnungszeiten Briefabstimmungsunterlagen beantragt und mitgenommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, in den eingerichteten Wahlkabinen bereits vor Ort abzustimmen und den Wahlbrief unmittelbar in die bereitgestellte Urne einzuwerfen.
Im Bürgeramt Sachsenhausen werden selbstverständlich die aktuellen Corona-Vorgaben umgesetzt und eingehalten, sodass eine sichere Stimmabgabe möglich ist.
Öffnungszeiten Briefabstimmungsraum Bürgeramt Sachsenhausen, Große Rittergasse 103, ab Montag, 26. September:
Montag
9 bis 17 Uhr Dienstag 7.30 bis 14 Uhr Mittwoch 7.30 bis 14 Uhr Donnerstag
10 bis 18 Uhr Freitag 7.30 bis 13 Uhr
Es wird empfohlen, den Antrag bis spätestens 26. Oktober 2022 zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefabstimmungsunterlagen, sowie für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt. Grundsätzlich ist eine Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen bis zum 4. November 2022, 13:00 Uhr, möglich.
Wichtiger Hinweis!
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nach Mitteilung der Deutschen Post eine von der Stadt Frankfurt beantragte, außerplanmäßige Leerung der gelben Briefkästen am späten Samstagnachmittag nicht angeboten werden kann. Diese erfolge nur noch bei landesweiten Wahlen. Somit sollten die Stimmberechtigten besonders auf die regulären Leerungszeiten der gelben Postbriefkästen achten, damit eine rechtzeitige Zustellung an das Wahlamt gewährleistet ist.
Die Stadtverwaltung wird aber am Samstag, 5. November, auch in den Abendstunden und am Sonntag 6. November, bis 18 Uhr, die Hausbriefkästen
des Wahlamtes, Zeil 3 des Zentralen Bürgeramtes in der Lange-Straße 25-27 des Bürgeramtes Sachsenhausen, Große Rittergasse 103 des Bürgeramtes Höchst, Dalbergstraße 14
regelmäßig leeren.
11. Einschränkungen im Bürgerservice durch die Nutzung des Bürgeramtes Sachsenhausen als Briefabstimmungsraum
Infolge der Nutzung der Räumlichkeiten des Bürgeramtes Sachsenhausen als Briefabstimmungsraum können dort keine weiteren Dienstleistungen des Bürgeramtes angeboten werden. Eine Ausnahme besteht nur für in Sachsenhausen beantragte und inzwischen fertiggestellte Pässe und Personalausweise. Diese können weiterhin nach vorheriger Online-Terminvereinbarung im Bürgeramt Sachsenhausen abgeholt werden. Weitere Ausnahmen sind nicht möglich.
Damit entfallen pro Woche im Bürgeramt Sachsenhausen mehr als 700 Termine, die zum Teil durch Verlagerung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes Sachsenhausen auf die anderen Standorte aufgefangen werden. Die Bürgerämter in Höchst, Dornbusch, Nordwest und Bergen-Enkheim sowie das Zentrale Bürgeramt haben regulär geöffnet. Hier werden auch alle Einwohnerinnen und Einwohner der südlichen Stadtteile nach vorheriger Terminvereinbarung bedient.
12. Briefabstimmungsaufkommen und Tageswahlbeteiligung
Bei Bürgerentscheiden spielt – anders als bei allgemeinen Wahlen – die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger eine besondere Rolle. Eine Beeinflussung der Stimmberechtigten durch Bekanntgabe von „Zwischenständen“ hinsichtlich beantragter Briefabstimmungsunterlagen kann zumindest nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund werden keine Zahlen zu beantragten Briefabstimmungsunterlagen bzw. deren Rücklauf vor Beginn der Ergebnisermittlung veröffentlicht. Das gleiche gilt für die Bekanntgabe der Zwischenstände der Abstimmungsbeteiligung am Abstimmungstag. Auch hier könnte bei Bekanntgabe eine mögliche Beeinflussung hergeleitet werden.
13. Corona-Schutzmaßnahmen
Um die Abstimmung in den Abstimmungsräumen so sicher wie möglich zu machen, werden auf Grundlage aktueller gesetzlicher Bestimmungen und Empfehlungen des städtischen Gesundheitsamtes Hygiene- und Schutzkonzepte erstellt. Die Gesundheit der Abstimmenden sowie aller Wahlhelfenden steht dabei an erster Stelle.
Die Frankfurter Wahlbehörde bittet alle Stimmberechtigten, die ihre Stimmen im Abstimmungsraum abgeben möchten, einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels mitzubringen.
14. Ergebnisermittlung
Am Abstimmungstag werden – wie gewohnt – im Internet unter frankfurt.de/wahlen die laufenden
Zwischenstände der Ergebnisermittlung veröffentlicht. Aufgrund des
relativ einfachen Auszählungsverfahrens, ist zu erwarten, dass erste
Ergebnisse bereits ab gegen 18.45 Uhr vorliegen.
15. Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses durch den
Gemeindewahlausschuss
Der Gemeindewahlausschuss als zentrales Wahlorgan, stellt in seiner öffentlichen Sitzung am Freitag, 11. November, 13 Uhr, das endgültige Ergebnis des Bürgerentscheids fest.
16. Organisatorische Vorbereitungen
Die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid sind in vollem Gange. Zu den wichtigsten Arbeiten im Bürgeramt, Statistik und Wahlen gehören gegenwärtig:
die Berufung der rund 4600 ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder für den Abstimmungstag, die Bereitstellung und die Ausstattung der 376 Abstimmungsräume und der 199 Briefwahlvorstände, die Vorbereitungen für die Briefabstimmung sowie das Erstellen von Informationsgrundlagen sowie das Vorbereiten der Informationsveranstaltungen für Wahl- und Briefwahlvorstände.
Die Wahlvorstände leiten und überwachen die Abstimmungshandlung und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmung in ihrem Zuständigkeitsbereich. Außerdem ermitteln sie die Abstimmungsergebnisse im jeweiligen Stimmbezirk. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; sie erhalten dafür je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung von 45 beziehungsweise 50 Euro.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Übernahme eines Wahlehrenamts haben, können sich unter der Hotline Wahlvorstände 069/212-34912,
per
E-Mail an
wahlvorstaende@stadt-frankfurt.de
wenden oder
unter frankfurt.de/wahlhelfende
online anmelden.
Bei allgemeinen Fragen rund um den Bürgerentscheid steht die Geschäftsstelle Wahlen unter der Hotline Wahlen 069/212-40400,
per
E-Mail an
wahlamt.info@stadt-frankfurt .de
oder
im
Internet unter frankfurt.de/wahlen zur
Verfügung.
Kontakt für die Medien Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen, Stefan Köster, Telefon 069/212-33673, E-Mail wahlamt.info@stadt-frankfurt.de
Abwahl des Oberbürgermeisters – rechtlicher Hintergrund / Abwahlverfahren
Als spiegelbildliche Einrichtung zur Direktwahl gibt es die Abwahl eines Oberbürgermeisters durch die Bürgerschaft. Rechtsgrundlage hierfür ist § 76 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung.
Das Abwahlverfahren wird durch einen Beschluss der Gemeindevertretung eingeleitet, der von einer qualifizierten Mehrheit von mindestens der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter beantragt werden muss. Der Beschluss selbst bedarf einer Zwei-Drittel-Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung. Beide Voraussetzungen liegen mit dem Abwahlantrag NR 431 vom 5. Juli 2022 und der Beschlussausfertigung § 1972 aus der 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14. Juli 2022 vor. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat sich durch Beschluss vom 22. Juli 2022 der Auffassung der Stadtverordnetenversammlung angeschlossen. Eine Verzichtserklärung nach § 76 Absatz 4 Satz 6 der Hessischen Gemeindeordnung hat Oberbürgermeister Feldmann nicht abgegeben.
Das eigentliche Abwahlverfahren vollzieht sich nach den für einen Bürgerentscheid geltenden Bestimmungen. § 76 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung verweist hier auf die §§ 54 bis 57 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes.
2. Zeitpunkt der Abstimmung
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer 14. Sitzung bestimmt, dass der Bürgerentscheid zur Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main am Sonntag, 6. November 2022, stattfindet.
3. Stimmzettel / Fragestellung
Der Stimmzettel zum Bürgerentscheid ist im Format DIN A4 angelegt. Ein Musterstimmzettel kann auf der Internetseite des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen unter frankfurt.de/wahlen
Die zu entscheidende Frage muss mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden können. Sie lautet:
Stimmen Sie für die Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main, Herrn Peter Feldmann?
4. Stimmberechtigung
Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen eines der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Abstimmungstag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Abstimmungstag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben.
5. Wählerverzeichnis
Zum Stichtag 30. Juni 2022 waren insgesamt rund 510.000 Stimmberechtige in Frankfurt am Main zu verzeichnen. Diese Zahl wird sich mit dem Aufsetzen und Fortschreiben des Wählerverzeichnisses bis zum Abstimmungstag noch verändern. Differenzierte Auswertungen zu den Stimmberechtigten werden in Kürze in einer Veröffentlichung des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen aus der Reihe „frankfurt statistik.aktuell“ zur Verfügung gestellt.
Stimmberechtigte, die ihren Wohnsitz in Frankfurt am Main haben und die unter Ziffer 4 genannten Voraussetzungen erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Stichtag für die Eintragung ist der 25. September 2022. Grundlage für die Aufstellung des Wählerverzeichnisses sind die Daten des Melderegisters.
6. Abstimmungsbenachrichtigungen
In der Zeit ab dem 26. September bis 16. Oktober 2022 werden die Abstimmungsbenachrichtigungen mit der Post zugestellt. Wer bis zum Ende dieser Frist keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um nicht Gefahr zu laufen, sein Stimmrecht nicht ausüben zu können.
7. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 17. Oktober, bis Freitag, 21. Oktober 2022, im Bürgeramt Sachsenhausen, Große Rittergasse 103, 60594 Frankfurt am Main zu den folgenden Öffnungszeiten für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten:
Montag
9 Uhr bis 17 Uhr Dienstag 7.30 Uhr bis 14 Uhr Mittwoch 7.30 Uhr bis 14 Uhr Donnerstag
10 Uhr bis 18 Uhr Freitag
7.30 Uhr bis 13 Uhr
8. Abstimmungsbenachrichtigung zur Stimmabgabe mitbringen
Zur Abstimmung in den 376 Abstimmungsräumen, die am Abstimmungstag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet sind, wird dringend gebeten, die Abstimmungsbenachrichtigung mitzubringen. Das erleichtert und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe. Stimmberechtigte, die die Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können trotzdem abstimmen, sofern Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen sich im Abstimmungsraum gegenüber dem Wahlvorstand mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument ausweisen.
Personen, die im Besitz eines Stimmscheins sind, können in einem beliebigen Abstimmungsraum ihre Stimme unter Vorlage des Stimmscheins und eines amtlichen Ausweisdokuments abgeben. Stimmscheine werden mit den beantragten Briefabstimmungsunterlagen versandt.
9. Abstimmungsräume (Barrierefreiheit)
Rund 97 Prozent der insgesamt 376 Abstimmungsräume sind barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit eines Abstimmungsraumes ist mit einem Piktogramm auf der Abstimmungsbenachrichtigung gekennzeichnet oder kann beim Wahlamt unter der Hotline 069/212-40400
Auf der Seite frankfurt.de/briefabstimmungsunterlagen
10. Briefabstimmung
Stimmberechtigte können Briefabstimmungsunterlagen beantragen und ihre Stimme per Brief abgeben. Zweckmäßigerweise sollte hierfür der Online-Antrag, der bereits seit Montag, 19. September 2022, zur Verfügung steht, unter frankfurt.de/briefabstimmungsunterlagen genutzt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung des QR-Codes auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung. Mit diesen Möglichkeiten werden die Briefabstimmungsunterlagen ohne persönlichen Kontakt beantragt und frühestens ab 26. September 2022 per Post versandt. Ebenfalls ist es möglich, den Antrag auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung auszufüllen und postalisch zu versenden. Fax und E-Mail sind ebenso möglich, hierfür sind Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und ggf. eine abweichende Versandanschrift notwendig. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.
Wichtiger Hinweis!
Aufgrund der Sanierung des Dienstgebäudes Zeil 3, verbunden mit der Auslagerung des Zentralen Bürgeramtes, befindet sich der Briefabstimmungsraum, diesmal im Bürgeramt Sachsenhausen, Große Rittergasse 103.
Das zuständige Amt möchte zudem an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die Einrichtung eines weiteren Briefabstimmungsraumes im Bürgeramt Höchst aus personellen Gründen nicht angeboten werden kann.
Ab Montag, 26. September, besteht im Bürgeramt Sachsenhausen die Möglichkeit der persönlichen Antragstellung. Dort können während der Öffnungszeiten Briefabstimmungsunterlagen beantragt und mitgenommen werden. Zudem besteht die Möglichkeit, in den eingerichteten Wahlkabinen bereits vor Ort abzustimmen und den Wahlbrief unmittelbar in die bereitgestellte Urne einzuwerfen.
Im Bürgeramt Sachsenhausen werden selbstverständlich die aktuellen Corona-Vorgaben umgesetzt und eingehalten, sodass eine sichere Stimmabgabe möglich ist.
Öffnungszeiten Briefabstimmungsraum Bürgeramt Sachsenhausen, Große Rittergasse 103, ab Montag, 26. September:
Montag
9 bis 17 Uhr Dienstag 7.30 bis 14 Uhr Mittwoch 7.30 bis 14 Uhr Donnerstag
10 bis 18 Uhr Freitag 7.30 bis 13 Uhr
Es wird empfohlen, den Antrag bis spätestens 26. Oktober 2022 zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefabstimmungsunterlagen, sowie für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt. Grundsätzlich ist eine Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen bis zum 4. November 2022, 13:00 Uhr, möglich.
Wichtiger Hinweis!
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nach Mitteilung der Deutschen Post eine von der Stadt Frankfurt beantragte, außerplanmäßige Leerung der gelben Briefkästen am späten Samstagnachmittag nicht angeboten werden kann. Diese erfolge nur noch bei landesweiten Wahlen. Somit sollten die Stimmberechtigten besonders auf die regulären Leerungszeiten der gelben Postbriefkästen achten, damit eine rechtzeitige Zustellung an das Wahlamt gewährleistet ist.
Die Stadtverwaltung wird aber am Samstag, 5. November, auch in den Abendstunden und am Sonntag 6. November, bis 18 Uhr, die Hausbriefkästen
des Wahlamtes, Zeil 3 des Zentralen Bürgeramtes in der Lange-Straße 25-27 des Bürgeramtes Sachsenhausen, Große Rittergasse 103 des Bürgeramtes Höchst, Dalbergstraße 14
regelmäßig leeren.
11. Einschränkungen im Bürgerservice durch die Nutzung des Bürgeramtes Sachsenhausen als Briefabstimmungsraum
Infolge der Nutzung der Räumlichkeiten des Bürgeramtes Sachsenhausen als Briefabstimmungsraum können dort keine weiteren Dienstleistungen des Bürgeramtes angeboten werden. Eine Ausnahme besteht nur für in Sachsenhausen beantragte und inzwischen fertiggestellte Pässe und Personalausweise. Diese können weiterhin nach vorheriger Online-Terminvereinbarung im Bürgeramt Sachsenhausen abgeholt werden. Weitere Ausnahmen sind nicht möglich.
Damit entfallen pro Woche im Bürgeramt Sachsenhausen mehr als 700 Termine, die zum Teil durch Verlagerung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes Sachsenhausen auf die anderen Standorte aufgefangen werden. Die Bürgerämter in Höchst, Dornbusch, Nordwest und Bergen-Enkheim sowie das Zentrale Bürgeramt haben regulär geöffnet. Hier werden auch alle Einwohnerinnen und Einwohner der südlichen Stadtteile nach vorheriger Terminvereinbarung bedient.
12. Briefabstimmungsaufkommen und Tageswahlbeteiligung
Bei Bürgerentscheiden spielt – anders als bei allgemeinen Wahlen – die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger eine besondere Rolle. Eine Beeinflussung der Stimmberechtigten durch Bekanntgabe von „Zwischenständen“ hinsichtlich beantragter Briefabstimmungsunterlagen kann zumindest nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund werden keine Zahlen zu beantragten Briefabstimmungsunterlagen bzw. deren Rücklauf vor Beginn der Ergebnisermittlung veröffentlicht. Das gleiche gilt für die Bekanntgabe der Zwischenstände der Abstimmungsbeteiligung am Abstimmungstag. Auch hier könnte bei Bekanntgabe eine mögliche Beeinflussung hergeleitet werden.
13. Corona-Schutzmaßnahmen
Um die Abstimmung in den Abstimmungsräumen so sicher wie möglich zu machen, werden auf Grundlage aktueller gesetzlicher Bestimmungen und Empfehlungen des städtischen Gesundheitsamtes Hygiene- und Schutzkonzepte erstellt. Die Gesundheit der Abstimmenden sowie aller Wahlhelfenden steht dabei an erster Stelle.
Die Frankfurter Wahlbehörde bittet alle Stimmberechtigten, die ihre Stimmen im Abstimmungsraum abgeben möchten, einen eigenen Stift zur Kennzeichnung des Stimmzettels mitzubringen.
14. Ergebnisermittlung
Am Abstimmungstag werden – wie gewohnt – im Internet unter frankfurt.de/wahlen
15. Feststellung des endgültigen Abstimmungsergebnisses durch den
Gemeindewahlausschuss
Der Gemeindewahlausschuss als zentrales Wahlorgan, stellt in seiner öffentlichen Sitzung am Freitag, 11. November, 13 Uhr, das endgültige Ergebnis des Bürgerentscheids fest.
16. Organisatorische Vorbereitungen
Die Vorbereitungen für den Bürgerentscheid sind in vollem Gange. Zu den wichtigsten Arbeiten im Bürgeramt, Statistik und Wahlen gehören gegenwärtig:
die Berufung der rund 4600 ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder für den Abstimmungstag, die Bereitstellung und die Ausstattung der 376 Abstimmungsräume und der 199 Briefwahlvorstände, die Vorbereitungen für die Briefabstimmung sowie das Erstellen von Informationsgrundlagen sowie das Vorbereiten der Informationsveranstaltungen für Wahl- und Briefwahlvorstände.
Die Wahlvorstände leiten und überwachen die Abstimmungshandlung und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Abstimmung in ihrem Zuständigkeitsbereich. Außerdem ermitteln sie die Abstimmungsergebnisse im jeweiligen Stimmbezirk. Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; sie erhalten dafür je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung von 45 beziehungsweise 50 Euro.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Übernahme eines Wahlehrenamts haben, können sich unter der Hotline Wahlvorstände 069/212-34912
Bei allgemeinen Fragen rund um den Bürgerentscheid steht die Geschäftsstelle Wahlen unter der Hotline Wahlen 069/212-40400
Kontakt für die Medien Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen, Stefan Köster, Telefon 069/212-33673