Grillverbot in Frankfurt am Main aufgehoben

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ffm. Das Verbot von Grillen und offenem Feuer in allen Grünanalagen gemäß Paragraph 1, Absatz 1 der Grünanlagensatzung ist seit Mittwoch, 28.

ffm. Das Verbot von Grillen und offenem Feuer in allen Grünanalagen gemäß Paragraph 1, Absatz 1 der Grünanlagensatzung ist seit Mittwoch, 28. September, aufgehoben.

Die Allgemeinverfügung wurde zuvor aufgrund der anhaltenden Trockenheit aus Sicherheitsgründen erlassen, um Wald- und Wiesenbrände zu vermeiden.