Grillverbot in Frankfurt am Main aufgehoben
ffm. Das Verbot von Grillen und offenem Feuer in allen Grünanalagen gemäß Paragraph 1, Absatz 1 der Grünanlagensatzung ist seit Mittwoch, 28.
ffm. Das Verbot von Grillen und offenem Feuer in allen Grünanalagen gemäß Paragraph 1, Absatz 1 der Grünanlagensatzung ist seit Mittwoch, 28. September, aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung wurde zuvor aufgrund der anhaltenden Trockenheit aus Sicherheitsgründen erlassen, um Wald- und Wiesenbrände zu vermeiden.
ffm. Das Verbot von Grillen und offenem Feuer in allen Grünanalagen gemäß Paragraph 1, Absatz 1 der Grünanlagensatzung ist seit Mittwoch, 28. September, aufgehoben.
Die Allgemeinverfügung wurde zuvor aufgrund der anhaltenden Trockenheit aus Sicherheitsgründen erlassen, um Wald- und Wiesenbrände zu vermeiden.