Großer Ansturm auf die städtische Lastenradförderung 2022
ffm. Mit zahlreichen Anträgen zur zweiten Förderperiode (E-)Lastenräder hatte das Frankfurter Straßenverkehrsamt gerechnet, doch die Masse und
ffm. Mit zahlreichen Anträgen zur zweiten Förderperiode (E-)Lastenräder hatte das Frankfurter Straßenverkehrsamt gerechnet, doch die Masse und Schnelligkeit haben dann doch überrascht: „Insgesamt sind am Stichtag zum 15. Februar innerhalb weniger Stunden 343 Anträge eingegangen, von denen wir 120 auf eine Warteliste für die nächste Förderperiode setzen mussten“, sagt der zuständige Dezernent für Mobilität, Stefan Majer.
„Das Antragsverfahren hat sich also bewährt und konnte auch die Masse von 275 Anträgen bewältigen, die am Stichtag allein bis 10 Uhr eingegangen waren. Angesichts der großen Zahl von Anträgen auf der Warteliste haben wir entschieden, hierfür Fördermittel aus 2023 vorzuziehen“, erklärt Stadtrat Majer: „Wir wollen die Lastenräder jetzt auf die Gass‘ bringen. Die dafür notwendigen 118.500 Euro haben wir in Absprache mit der Stadtkämmerei freigegeben und werden die wartenden Antragsteller:innen entsprechend benachrichtigen.“
ffm. Mit zahlreichen Anträgen zur zweiten Förderperiode (E-)Lastenräder hatte das Frankfurter Straßenverkehrsamt gerechnet, doch die Masse und Schnelligkeit haben dann doch überrascht: „Insgesamt sind am Stichtag zum 15. Februar innerhalb weniger Stunden 343 Anträge eingegangen, von denen wir 120 auf eine Warteliste für die nächste Förderperiode setzen mussten“, sagt der zuständige Dezernent für Mobilität, Stefan Majer.
„Das Antragsverfahren hat sich also bewährt und konnte auch die Masse von 275 Anträgen bewältigen, die am Stichtag allein bis 10 Uhr eingegangen waren. Angesichts der großen Zahl von Anträgen auf der Warteliste haben wir entschieden, hierfür Fördermittel aus 2023 vorzuziehen“, erklärt Stadtrat Majer: „Wir wollen die Lastenräder jetzt auf die Gass‘ bringen. Die dafür notwendigen 118.500 Euro haben wir in Absprache mit der Stadtkämmerei freigegeben und werden die wartenden Antragsteller:innen entsprechend benachrichtigen.“