Haustür ausgebaut – Vermieter will Mieterinnen und Mieter loswerden
ffm. Mit einem besonders dreisten Fall von Entmietung beschäftigt sich derzeit die Stabsstelle Mieterschutz. Seit einer Woche befindet sich in einem
ffm. Mit einem besonders dreisten Fall von Entmietung beschäftigt sich derzeit die Stabsstelle Mieterschutz. Seit einer Woche befindet sich in einem Mehrfamilienhaus in der Eschersheimer Landstraße keine Haustür mehr. Der Vermieter habe sie inklusive der Briefkästen ausgebaut, schilderten die Mieterinnen und Mieter den Mitarbeitenden der Stabsstelle.
Besonders pikant: Erstens handelt es sich bei dem Haus um ein Blindenwohnheim. Unter den zumeist sehbehinderten Bewohnerinnen und Bewohnern befinden sich auch Kleinkinder, die teilweise auch unter einer Sehbehinderung leiden. Zweitens öffnet sich die Haustür direkt zur vielbefahrenen Eschersheimer Landstraße.
Auf Beschwerden der Mieterinnen und Mieter reagiert der Vermieter nicht; selbst eine gerichtliche Verfügung blieb bislang unbeachtet.
Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz, ist fassungslos: „Hier besteht eine akute Gefahr für Leib und Leben der Bewohnerinnen und Bewohner, ganz besonders für die sehbehinderten Kinder. Nicht auszudenken was passieren kann, wenn eines der Kleinkinder auf die Straße läuft. Die Stadt wird alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen, um solch verantwortungslosen Vermietern Einhalt zu gebieten.“
Die Mietenden hatten sich bereits Ende 2022 an die Stabsstelle Mieterschutz gewandt, nachdem das Haus bereits zum zweiten Mal den Eigentümer gewechselt hatte. Unmittelbar nach dem Erwerb hatte der jetzige Eigentümer den Mietenden gekündigt. Allerdings konnten die Juristinnen und Juristen der Stabsstelle die Hilfesuchenden beruhigen: Die Kündigungen waren fehlerhaft und rechtlich nicht durchsetzbar.
Im Verlauf der Wintermonate kam es immer wieder zu Heizungsausfällen und anderen Problemen. Seit Monaten funktionieren in dem Mehrfamilienhaus weder Klingel noch Gegensprechanlage. Anfang Juni erreichten die Schikanen ihren vorläufigen Höhepunkt als die Haustür und Briefkästen entfernt wurden. Neueinbau? Fehlanzeige.
Schikanen, um Mieterinnen und Mietern zum Auszug zu bewegen, sind der Stabsstelle Mieterschutz nicht unbekannt. Zumeist wird damit die Entmietung, also die Verdrängung der ansässigen Mieter, bezweckt, um die Immobilie teurer zu vermieten und den gesetzlichen Mieterschutz zu umgehen.
Die Stabsstelle Mieterschutz hat jetzt die Frankfurter Bauaufsicht und die Wohnungsaufsicht eingeschaltet. Die Wohnungsaufsicht kann die Beseitigung der Mängel im Rahmen der Ersatzvornahme zwangsweise durchsetzen, wenn der Vermieter dies weiterhin unterlässt. Seitens der beim Amt für Wohnungswesen ansässigen Wohnungsaufsicht wird insbesondere die Einleitung eines Verfahrens nach Paragraf 6 Wirtschaftsstrafgesetz geprüft. Dort ist das Schikanieren von Mieterinnen und Mietern durch bauliche Veränderung und um diese zur Aufgabe der Wohnung zu bewegen, unter Geldbuße gestellt.
Wichtige Anlaufstellen für Mieterinnen und Mieter: Stabsstelle Mieterschutz
Die Stabsstelle Mieterschutz der Stadt Frankfurt ist zentrale Anlaufstelle für Hausgemeinschaften, die von Verdrängung und Vertreibung bedroht sind. Sie klärt Betroffene über Rechtslage und Rechtsschutzmöglichkeiten auf und vermittelt, wo nötig, an andere Stellen in der Stadtverwaltung, wie beispielsweise an die Bau- oder Wohnungsaufsicht, weiter.
Die Stabsstelle ist unter Telefon 069/212-37777 zu
erreichen. Weitere Informationen finden sich unter
frankfurt-mieterschutz.de .
ffm. Mit einem besonders dreisten Fall von Entmietung beschäftigt sich derzeit die Stabsstelle Mieterschutz. Seit einer Woche befindet sich in einem Mehrfamilienhaus in der Eschersheimer Landstraße keine Haustür mehr. Der Vermieter habe sie inklusive der Briefkästen ausgebaut, schilderten die Mieterinnen und Mieter den Mitarbeitenden der Stabsstelle.
Besonders pikant: Erstens handelt es sich bei dem Haus um ein Blindenwohnheim. Unter den zumeist sehbehinderten Bewohnerinnen und Bewohnern befinden sich auch Kleinkinder, die teilweise auch unter einer Sehbehinderung leiden. Zweitens öffnet sich die Haustür direkt zur vielbefahrenen Eschersheimer Landstraße.
Auf Beschwerden der Mieterinnen und Mieter reagiert der Vermieter nicht; selbst eine gerichtliche Verfügung blieb bislang unbeachtet.
Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz, ist fassungslos: „Hier besteht eine akute Gefahr für Leib und Leben der Bewohnerinnen und Bewohner, ganz besonders für die sehbehinderten Kinder. Nicht auszudenken was passieren kann, wenn eines der Kleinkinder auf die Straße läuft. Die Stadt wird alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen, um solch verantwortungslosen Vermietern Einhalt zu gebieten.“
Die Mietenden hatten sich bereits Ende 2022 an die Stabsstelle Mieterschutz gewandt, nachdem das Haus bereits zum zweiten Mal den Eigentümer gewechselt hatte. Unmittelbar nach dem Erwerb hatte der jetzige Eigentümer den Mietenden gekündigt. Allerdings konnten die Juristinnen und Juristen der Stabsstelle die Hilfesuchenden beruhigen: Die Kündigungen waren fehlerhaft und rechtlich nicht durchsetzbar.
Im Verlauf der Wintermonate kam es immer wieder zu Heizungsausfällen und anderen Problemen. Seit Monaten funktionieren in dem Mehrfamilienhaus weder Klingel noch Gegensprechanlage. Anfang Juni erreichten die Schikanen ihren vorläufigen Höhepunkt als die Haustür und Briefkästen entfernt wurden. Neueinbau? Fehlanzeige.
Schikanen, um Mieterinnen und Mietern zum Auszug zu bewegen, sind der Stabsstelle Mieterschutz nicht unbekannt. Zumeist wird damit die Entmietung, also die Verdrängung der ansässigen Mieter, bezweckt, um die Immobilie teurer zu vermieten und den gesetzlichen Mieterschutz zu umgehen.
Die Stabsstelle Mieterschutz hat jetzt die Frankfurter Bauaufsicht und die Wohnungsaufsicht eingeschaltet. Die Wohnungsaufsicht kann die Beseitigung der Mängel im Rahmen der Ersatzvornahme zwangsweise durchsetzen, wenn der Vermieter dies weiterhin unterlässt. Seitens der beim Amt für Wohnungswesen ansässigen Wohnungsaufsicht wird insbesondere die Einleitung eines Verfahrens nach Paragraf 6 Wirtschaftsstrafgesetz geprüft. Dort ist das Schikanieren von Mieterinnen und Mietern durch bauliche Veränderung und um diese zur Aufgabe der Wohnung zu bewegen, unter Geldbuße gestellt.
Wichtige Anlaufstellen für Mieterinnen und Mieter: Stabsstelle Mieterschutz
Die Stabsstelle Mieterschutz der Stadt Frankfurt ist zentrale Anlaufstelle für Hausgemeinschaften, die von Verdrängung und Vertreibung bedroht sind. Sie klärt Betroffene über Rechtslage und Rechtsschutzmöglichkeiten auf und vermittelt, wo nötig, an andere Stellen in der Stadtverwaltung, wie beispielsweise an die Bau- oder Wohnungsaufsicht, weiter.
Die Stabsstelle ist unter Telefon 069/212-37777