Impfpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Ab Mitte März gilt bundesweit in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht – ein Gesetz,

ffm. Ab Mitte März gilt bundesweit in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ – ein Gesetz, das die Bundesregierung beschlossen hat, um besonders gefährdete vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen. Die Leitungen der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen müssen sich bis Dienstag, 15. März, einen gültigen Immunitätsnachweis ihrer Mitarbeitenden vorlegen lassen. Jene, die den geforderten Nachweis nicht erbringen, also weder vollständig geimpft oder genesen sind, noch ein ärztliches Attest haben, das sie aufgrund einiger weniger medizinischer Kontraindikationen von der Impfpflicht befreit, müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden.

Kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes gibt es noch einige offene Fragen. Ungeklärt ist beispielsweise noch, wie die betroffenen Unternehmen die laut Gesetz geforderten Meldungen der Mitarbeitenden ohne Immunnachweis an das zuständige Gesundheitsamt senden sollen. Die ekom21, das größte kommunale IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen, arbeitet mit Hochdruck an einem hessenweiten Meldeportal, das laut dem Hessischen Sozialministerium in der nächsten Woche vorgestellt werden soll.

„Die Einführung der Impfpflicht im Gesundheitswesen stellt die Gesundheitsämter vor große Herausforderungen. Wir sind in Frankfurt aber gut dabei, uns personell und organisatorisch auf die Umsetzung des Gesetzes vorzubereiten“, erklärt Dr. Peter Tinnemann, der Leiter des Gesundheitsamtes. „Es ist bisher nicht bis ins Detail geregelt, wie die Gesundheitsämter mit den ihnen gemeldeten Arbeitnehmer:innen verfahren sollen. Im Laufe der nächsten Woche erwarten wir dazu seitens des Landes Hessen eine Verfahrensanweisung, die letzte Unklarheiten ausräumen und im Idealfall für eine hessenweit einheitliche Regelung sorgen wird“, führt Tinnemann aus.

Aktuelle Informationen des Frankfurter Gesundheitsamtes bezüglich der Umsetzung der „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ in Frankfurt am Main sind auf der fortlaufend aktualisierten Internetseite frankfurt.de/impfpflicht  zu finden.

Kontakt für die Medien Gesundheitsamt Frankfurt, Pressestelle, E-Mail presse.gesundheitsamt@stadt-frankfurt.de