Inzidenz unter 35: Frankfurt macht sich locker, bleibt aber besonnen
ffm. Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz für die Neumeldungen von SARS-CoV-2 in Frankfurt am Main über fünf Tage unter der Marke von 35/100.000
ffm. Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz für die Neumeldungen von SARS-CoV-2 in Frankfurt am Main über fünf Tage unter der Marke von 35/100.000 Einwohner geblieben ist, wird am Dienstag, 10. August 2021, die „sechste Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus im Stadtgebiet vom 22.07.2021“ außer Vollzug gesetzt.
Damit gelten in der Stadt die Regelungen der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) der hessischen Landesregierung vom 22. Juli 2021.
Wesentliche Änderungen für Frankfurt sind folgende:
Die Teilnehmendenzahl für genehmigungsfreie Veranstaltungen im Innenbereich wird von 250 auf 750 angehoben, im Freien von 500 auf 1500.
Des Weiteren ist ein Negativnachweis im Sinne von „genesen, geimpft oder getestet“ nicht mehr erforderlich
im Innenbereich von Restaurants bei Veranstaltungen, Zusammenkünften, Fachmessen, Kulturangeboten mit bis zu 100 Teilnehmenden (zuvor bis 25)
in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen
in Hotels kein Test mehr während des Aufenthalts (die Testpflicht bei der Anreise bleibt erhalten).
Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz an einem Tag die Marke von 35/100.000 Einwohner wieder überschreiten, müssen die Beschränkungen gemäß des hessischen Eskalationskonzeptes sofort wieder in Vollzug gesetzt werden. Mehr zu dem Konzept gibt es untersoziales.hessen.de.
Unabhängig von den jetzt gültigen Lockerungen bittet das Gesundheitsamt besonnen zu bleiben: „Bitte lassen Sie sich impfen und halten Sie weiterhin die AHA-Regeln ein, die Pandemie ist noch nicht vorüber“.
Weitere jeweils aktuelle Infos finden sich auf der Website der Stadt unter frankfurt.de.
Kontakt für die Medien Gesundheitsamt Frankfurt, E-Mail presse.gesundheitsamt@stadt-frankfurt.de
ffm. Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz für die Neumeldungen von SARS-CoV-2 in Frankfurt am Main über fünf Tage unter der Marke von 35/100.000 Einwohner geblieben ist, wird am Dienstag, 10. August 2021, die „sechste Allgemeinverfügung der Stadt Frankfurt am Main zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus im Stadtgebiet vom 22.07.2021“ außer Vollzug gesetzt.
Damit gelten in der Stadt die Regelungen der Coronavirus-Schutzverordnung (CoSchuV) der hessischen Landesregierung vom 22. Juli 2021.
Wesentliche Änderungen für Frankfurt sind folgende:
Die Teilnehmendenzahl für genehmigungsfreie Veranstaltungen im Innenbereich wird von 250 auf 750 angehoben, im Freien von 500 auf 1500.
Des Weiteren ist ein Negativnachweis im Sinne von „genesen, geimpft oder getestet“ nicht mehr erforderlich
im Innenbereich von Restaurants bei Veranstaltungen, Zusammenkünften, Fachmessen, Kulturangeboten mit bis zu 100 Teilnehmenden (zuvor bis 25)
in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen
in Hotels kein Test mehr während des Aufenthalts (die Testpflicht bei der Anreise bleibt erhalten).
Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz an einem Tag die Marke von 35/100.000 Einwohner wieder überschreiten, müssen die Beschränkungen gemäß des hessischen Eskalationskonzeptes sofort wieder in Vollzug gesetzt werden. Mehr zu dem Konzept gibt es untersoziales.hessen.de.
Unabhängig von den jetzt gültigen Lockerungen bittet das Gesundheitsamt besonnen zu bleiben: „Bitte lassen Sie sich impfen und halten Sie weiterhin die AHA-Regeln ein, die Pandemie ist noch nicht vorüber“.
Weitere jeweils aktuelle Infos finden sich auf der Website der Stadt unter frankfurt.de
Kontakt für die Medien Gesundheitsamt Frankfurt, E-Mail presse.gesundheitsamt@stadt-frankfurt.de