Kein Tourismusbeitrag für Geflüchtete
ffm. Wenn Geflüchteten unentgeltlich ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt wird, ist dafür nicht der in Frankfurt am Main gültige
ffm. Wenn Geflüchteten unentgeltlich ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt wird, ist dafür nicht der in Frankfurt am Main gültige Tourismusbeitrag zu zahlen. Darauf weist Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff hin. „Erfreulicherweise gibt es eine große Bereitschaft, Geflüchteten aus der Ukraine zu helfen“, sagt er. „So stellen viele Privatpersonen und Firmen kostenlos Unterkünfte zur Verfügung, vom einzelnen Zimmer bis hin zu einem kompletten Hotelgebäude.“
Der Tourismusbeitrag in Höhe von zwei Euro pro Person und Übernachtung, der normalerweise bei nicht beruflich motivierten Aufenthalten in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen anfällt, wird in diesen Fällen nicht berechnet. „In der Tourismusbeitragssatzung ist geregelt, dass alle entgeltlichen Übernachtungen aufzeichnungs- und meldepflichtig sind“, sagt Bergerhoff. „Im Umkehrschluss heißt das: Für unentgeltliche Übernachtungen gilt diese Regelung nicht. Die Helfenden müssen sich also keine Sorgen machen, dass von Seiten der Stadt zusätzliche Kosten auf sie beziehungsweise die Geflüchteten zukommen.“
Der Tourismusbeitrag für private Übernachtungen wurde in Frankfurt zum 1. Januar 2018 eingeführt. Mit den Einnahmen wird das touristische und kulturelle Angebot verbessert. „Wer vor dem Krieg geflüchtet ist und in Frankfurt Zuflucht gefunden hat, ist nun wirklich nicht aus touristischen Gründen in der Stadt“, sagt Bergerhoff. „Allein schon deshalb wäre es widersinnig, in diesen Fällen den Tourismusbeitrag zu erheben.“
ffm. Wenn Geflüchteten unentgeltlich ein Hotelzimmer zur Verfügung gestellt wird, ist dafür nicht der in Frankfurt am Main gültige Tourismusbeitrag zu zahlen. Darauf weist Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff hin. „Erfreulicherweise gibt es eine große Bereitschaft, Geflüchteten aus der Ukraine zu helfen“, sagt er. „So stellen viele Privatpersonen und Firmen kostenlos Unterkünfte zur Verfügung, vom einzelnen Zimmer bis hin zu einem kompletten Hotelgebäude.“
Der Tourismusbeitrag in Höhe von zwei Euro pro Person und Übernachtung, der normalerweise bei nicht beruflich motivierten Aufenthalten in Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen anfällt, wird in diesen Fällen nicht berechnet. „In der Tourismusbeitragssatzung ist geregelt, dass alle entgeltlichen Übernachtungen aufzeichnungs- und meldepflichtig sind“, sagt Bergerhoff. „Im Umkehrschluss heißt das: Für unentgeltliche Übernachtungen gilt diese Regelung nicht. Die Helfenden müssen sich also keine Sorgen machen, dass von Seiten der Stadt zusätzliche Kosten auf sie beziehungsweise die Geflüchteten zukommen.“
Der Tourismusbeitrag für private Übernachtungen wurde in Frankfurt zum 1. Januar 2018 eingeführt. Mit den Einnahmen wird das touristische und kulturelle Angebot verbessert. „Wer vor dem Krieg geflüchtet ist und in Frankfurt Zuflucht gefunden hat, ist nun wirklich nicht aus touristischen Gründen in der Stadt“, sagt Bergerhoff. „Allein schon deshalb wäre es widersinnig, in diesen Fällen den Tourismusbeitrag zu erheben.“