Landtagswahl in Frankfurt am Main am 8. Oktober
ffm. Kreiswahlleiter Gerhard Budde sowie der Leiter der Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen im Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Stefan Köster,
ffm. Kreiswahlleiter Gerhard Budde sowie der Leiter der Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen im Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Stefan Köster, haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz zu wichtigen Fragen rund um die Organisation und Durchführung der bevorstehenden Landtagswahl in Frankfurt am Main informiert.
1. Wahlsystem
Die Wahl zum 21. Hessischen Landtag in Frankfurt am Main findet am Sonntag, 8. Oktober, statt. Der Wahltag wurde durch die Hessische Landesregierung per Rechtsverordnung festgelegt.
Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden; das heißt 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden. Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine „Wahlkreisstimme“ für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine „Landesstimme“ für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig.
Nach dem Landesstimmergebnis richtet sich die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land insgesamt entfällt. Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien und Wählergruppen festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen. Die kandidierenden Parteien erhalten Abgeordnetensitze im Verhältnis der im gesamten Land für sie abgegebenen Landesstimmen. Dabei werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten haben (Sperrklausel). Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
2. Wahlkreiseinteilung
Die Wahlkreiseinteilung hat sich im Vergleich zur letzten Landtagswahl in drei Wahlkreisen geändert. So wurde dem Wahlkreis 34 der Stadtteil Gutleutviertel (ehemals im Wahlkreis 36) und dem Wahlkreis 36 der Stadtteil Eckenheim (ehemals Wahlkreis 39) zugeteilt. Die sechs Frankfurter Landtagswahlkreise verteilen sich wie folgt auf die Frankfurter Stadtteile:
34 - Frankfurt am Main I Griesheim, Höchst, Nied, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach, Zeilsheim, Gutleutviertel sowie der Stadtbezirk 531 des Stadtteils Schwanheim
35 - Frankfurt am Main II Bockenheim, Hausen, Heddernheim, Niederursel, Praunheim, Rödelheim
36 - Frankfurt am Main III Alt- und Innenstadt, Gallus, Bahnhofsviertel, Dornbusch, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Westend-Nord, Westend-Süd
37 - Frankfurt am Main IV Flughafen, Niederrad, Oberrad, Sachsenhausen-Nord, Sachsenhausen-Süd, sowie die Stadtbezirke 532 und 533 des Stadtteils Schwanheim
38 - Frankfurt am Main V Bornheim, Nordend-Ost, Nordend-West, Ostend
39 - Frankfurt am Main VI Bonames, Berkersheim, Bergen-Enkheim, Fechenheim, Frankfurter Berg, Harheim, Kalbach-Riedberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Preungesheim, Riederwald, Seckbach
3. Kreiswahlvorschläge und Landeslisten
Insgesamt wurden zur bevorstehenden Landtagswahl 57 Kreiswahlvorschläge für die sechs Frankfurter Landtagswahlkreise 34 bis 39 (Frankfurt am Main I bis Frankfurt am Main VI) und 22 Landeslisten fristgerecht bis zum 31. Juli, 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung sowie der Landeswahlleitung eingereicht. Fast alle Kreiswahlvorschläge und Landeslisten haben die formellen und materiellen rechtlichen Ansprüche erfüllt, sodass der Kreiswahlausschuss und der Landeswahlausschuss jeweils in ihren Sitzungen am 11. August 56 Kreiswahlvorschläge sowie 21 Landeslisten zulassen konnte. Ein Kreiswahlvorschlag und eine Landesliste mussten zurückgewiesen werden.
4. Die Landesliste und die Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in den sechs Frankfurter Wahlkreisen im Überblick:
Wahlvorschläge der Landesliste Hessen
Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU Bündnis 90/Die Grünen, Grüne Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD Alternative für Deutschland, AfD Freie Demokratische Partei, FDP Die Linke, Die Linke Freie Wähler, Freie Wähler Partei Mensch Umwelt Tierschutz, Tierschutzpartei Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative, Die PARTEI Piratenpartei Deutschland, Piraten Ökologisch-Demokratische Partei, ÖDP Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer, V-Partei³ Partei der Humanisten, PdH Aktion Bürger für Gerechtigkeit, ABG Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands, APPD Basisdemokratische Partei Deutschland, dieBasis Deutsche Kommunistische Partei, DKP Die Neue Mitte Volt Deutschland, Volt Wählerliste Klimaliste Hessen, Wählerliste Klimaliste
Wahlkreis 34 - Frankfurt am Main I
Serke, Uwe, CDU Feldmayer, Martina, Grüne Leudesdorff, Lino, SPD Fuchs, Markus, AfD Dr. Wedekind, Silke, FDP Gerntke, Axel, Die Linke Kuhn, Doris, Freie Wähler
Wahlkreis 35 - Frankfurt am Main II
Jost, Tanja, CDU Dahlke, Miriam, Grüne Pasternack, Jan, SPD Nguyen, Anna, AfD Papke, Sebastian, FDP Depta-Wollenhaupt, Magdalena, Die Linke Dr. Dörge, Dorian, Freie Wähler Dettenrieder, Claudia, Die PARTEI Caffo, Maurizio, DKP Pfaff, Christian, Volt Freyberg, Jochen, Bundespartei Klimaliste
Wahlkreis 36 - Frankfurt am Main III
Dr. Bartelt, Ralf-Norbert, CDU Eberz, Julia, Grüne Yüksel, Turgut, SPD Schenk, Patrick, AfD Schnitzler, Isabel, FDP Yilmaz, Eyup, Die Linke Lange, Barbara, Freie Wähler Görres, Falko, Die PARTEI Schabicki, Detlef, DKP O'Sullivan, Sean, Volt
Wahlkreis 37 - Frankfurt am Main IV
Boddenberg, Michael, CDU Schmidt, Mirjam, Grüne Stier, Katharina, SPD Klinger, Willy, AfD Pürsün, Yankı, FDP Dr. Mehler-Würzbach, Daniela, Die Linke Hahn, Theodor, Freie Wähler Chukwumerije, Che, Volt
Wahlkreis 38 - Frankfurt am Main V
Nemati, Kaweh, CDU Bocklet, Marcus, Grüne Schulz-Nurtsch, Stella, SPD Lobenstein, Andreas, AfD Roth, Yves, FDP Müller, Michael, Die Linke Pärisch, Eric, Freie Wähler Trummheller, Eli, Die PARTEI Schaffrina, Iris, DKP Nimmerfroh, Kasimir, Volt Welsch, Vincent, MERA25
Wahlkreis 39 - Frankfurt am Main VI
Rhein, Boris, CDU Alokuzay-Kiesinger, Nilab, Grüne Minkley, Stefanie, SPD Csapó, John, AfD Bieber, Eva, FDP Christann, Monika, Die Linke Rudloff, Werner, Freie Wähler Götz-Pijl, Michael, Die PARTEI Richter, Nico, Volt 5. Stimmzettel
Die Reihenfolge der Veröffentlichung der Landeslisten richtet sich nach der Zahl der Landesstimmen, die sie bei der letzten Landtagswahl erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien oder Wählergruppen an. Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten, die übrigen Kreiswahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien und Wählergruppen sowie der Kennworte an (§ 27 Absatz 2 Landtagswahlgesetz).
Die nach Wahlkreisen farblich unterschiedlichen Stimmzettel haben damit eine Länge von 82 Zentimetern und eine Breite von 21 Zentimetern. In der rechten oberen Ecke ist der Stimmzettel mit einer Lochung versehen, damit auch blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler unter Zuhilfenahme einer Stimmzettelschablone eigenständig an der Wahl teilnehmen können.
Die Musterstimmzettel der sechs Frankfurter Wahlkreise können in Kürze auf der Internetseite des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen unter frankfurt.de/wahlen,
Rubrik „Landtagswahl 2023 / Wichtige Termine, Bekanntmachungen und
Aktuelles“ eingesehen werden.
6. Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in Hessen haben. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Wahlberechtigt ist bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen auch, wer keinen Wohnsitz, aber seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag seinen dauernden Aufenthalt im Lande Hessen hat. In diesem Fall ist ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis notwendig.
7. Wählerverzeichnis
Der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist Sonntag, 27. August. Grundlage hierfür sind die Daten des Melderegisters.
Wahlberechtigte, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben und die beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, aber keinen Wohnsitz haben, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
8. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 18. September, bis Freitag, 22. September, im Wahlamt, Briefwahllokal, in der Stiftstraße 29 zu den folgenden Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten:
Montags von 9 bis 17 Uhr Dienstags von 7.30 bis 13 Uhr Mittwochs von 7.30 bis 13 Uhr Donnerstags von 10 bis 18 Uhr Freitags von 7.30 bis 13 Uhr
9. Vorläufige Wahlberechtigte
Die Zahl der vorläufigen Wahlberechtigten beläuft sich auf rund 426.000 Personen. Diese Zahl wird sich mit dem Aufsetzen und Fortschreiben des Wählerverzeichnisses bis zum Wahltag am Sonntag, 8. Oktober, noch verändern.
10. Wahlbenachrichtigungen
Ab Mittwoch, 30. August, werden die Wahlbenachrichtigungen mit der Post sukzessive versandt. Diese müssen bis spätestens Sonntag, 17. September, zugestellt sein. Wer bis zum Ende dieser Frist keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.
11. Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe mitbringen
Zur Wahl in den 376 Wahllokalen, die am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind, sollte dringend die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Das erleichtert und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe. Wahlberechtigte, die die Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können selbstverständlich trotzdem wählen, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen sich im zuständigen Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument ausweisen. Wahlberechtigte, die im Besitz eines Wahlscheins sind, können in einem beliebigen Wahllokal ihres Wahlkreises die Stimmen unter Vorlage des Wahlscheins und eines amtlichen Ausweisdokumentes abgeben. Wahlscheine werden mit den beantragten Briefwahlunterlagen versandt.
12. Wahllokale
97 Prozent der insgesamt 376 Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit eines Wahllokals ist mit einem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet. Selbstverständlich können sich alle Wahlberechtigten auch direkt an das Wahlamt unter der Hotline 069/212-40400 wenden. Zudem besteht ab Montag, 21.
August, auf der Internetseite
frankfurt.de/briefwahlunterlagen
unter der Rubrik „Wo ist mein Wahllokal?“ die Möglichkeit, das
zuständige Wahllokal online selbst zu ermitteln und Informationen zur
Barrierefreiheit zu erhalten.
13. Briefwahl
Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen beantragen und ihre Stimme per Brief abgeben. Zweckmäßigerweise sollte hierfür der personalisierte QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Eine weitere schnelle Möglichkeit ist die Nutzung des Online-Antrages, der ab Montag, 21. August, unter frankfurt.de/briefwahlunterlagen
zur Verfügung steht. Mit diesen Möglichkeiten werden die
Briefwahlunterlagen ohne persönlichen Kontakt beantragt. Ebenso kann
der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und
postalisch versandt werden. Auch Fax und E-Mail sind möglich, hierfür
sind Name, Vorname, Anschrift, sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls
eine abweichende Versandanschrift notwendig. Eine telefonische
Beantragung hingegen ist rechtlich nicht zulässig.
Es wird empfohlen, den Antrag bis spätestens Mittwoch, 27. September, zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen sowie für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt. Grundsätzlich ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen bis Freitag, 6. Oktober, 13 Uhr, möglich. Auch der Tag der Deutschen Einheit am Dienstag, 3. Oktober, sollte hierbei berücksichtigt werden.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab Montag, 28. August. 14. Briefwahllokal
Das Briefwahllokal befindet sich in der Stiftstraße 29 in der Nähe des Eschenheimer Turms.
Ab Montag, 28. August, besteht dort die Möglichkeit der persönlichen Briefwahl-Antragstellung. Dort können während der Öffnungszeiten Briefwahlunterlagen beantragt und mitgenommen werden. Zudem kann bereits in den eingerichteten Wahlkabinen vor Ort gewählt und der Wahlbrief in die bereitgestellte Wahlurne eingeworfen werden.
Öffnungszeiten des Briefwahllokals in der Stiftstraße 29 ab 28. August:
Montags von 9 bis 17 Uhr Dienstags von 7.30 bis 13 Uhr Mittwochs von 7.30 bis 13 Uhr Donnerstags von 10 bis 18 Uhr Freitags von 7.30 bis 13 Uhr
Hinweis:
Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief am Wahlwochenende kurzfristig abgeben möchten, haben zudem die Möglichkeit, nachfolgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen bis zum Wahlsonntag, 8. Oktober, 18 Uhr zu nutzen:
Wahlamt, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main, Zentrales Bürgeramt, Lange Straße 25-27, 60313 Frankfurt am Main, Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main.
15. Ergebnisermittlung
Am Wahlabend werden in gewohnter Weise im Internet unter wahlen.frankfurt.de
die Zwischen-stände der Ergebnisermittlung fortlaufend veröffentlicht.
Für die Medien wird wie üblich im Römer ein Informationszentrum
eingerichtet, um diese vor Ort mit den notwendigen Informationen zu
versorgen. Die entsprechenden Einladungen werden rechtzeitig verschickt.
Zur besseren Planbarkeit der Veranstaltung wird um vorherige Anmeldung
unter
akkreditierung@stadt-frankfurt.de
gebeten, insbesondere, wenn eigene Aufbauten mitgebracht werden.
Die ersten vorläufigen Ergebnisse werden gegen 19 Uhr erwartet.
16. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Der Kreiswahlausschuss stellt in seiner öffentlichen Sitzung am Freitag, 13. Oktober, 14 Uhr, das endgültige Ergebnis der Landtagswahl in den sechs Frankfurter Landtagswahlkreisen 34 bis 39 fest.
17. Wahlanalyse / Repräsentative Wahlstatistik
Noch in der Wahlnacht erstellt die Abteilung Statistik des Bürgeramts, Statistik und Wahlen eine erste Analyse. Diese wird neben den allgemeinen Ergebnissen auch eine Wählerwanderungsanalyse und die repräsentative Wahlstatistik enthalten. Dazu werden in 14 Wahl- und Briefwahlbezirken, die repräsentativ für das Frankfurter Wahlergebnis insgesamt sind, Stimmzettel mit Buchstabenkennungen, die bestimmte Gruppen bezeichnen, ausgegeben. So können unter Wahrung des Wahlgeheimnisses Erkenntnisse über das Wahlverhalten nach Alter und Geschlecht gewonnen werden.
Die Ergebnisse werden am Montagvormittag, 9. Oktober, in einer Pressekonferenz von Stadträtin Eileen O’Sullivan vorgestellt und sind online nach der Pressekonferenz unter frankfurt.de/wahlen
Rubrik „Wahlanalysen“ abrufbar.
18. Ehrenamtliche Wahlhelfende
Zur Durchführung der Landtagswahl in Frankfurt am Main werden jeweils 376 Wahlvorstände für die allgemeinen Wahlbezirke und 200 Briefwahlvorstände für die Briefwahlbezirke gebildet. Die Wahlvorstände leiten und überwachen die Wahlhandlung und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Außerdem ermitteln sie das vorläufige Ergebnis im Wahlbezirk.
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zu beachten ist, dass die ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder grundsätzlich zur Landtagswahl selbst wahlberechtigt sein müssen. Dies sind also:
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und die deutsche Staatsangehörigkeit haben sowie in Hessen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Übernahme eines Wahlehrenamts haben, können sich unter frankfurt.de/wahlhelfende online
registrieren oder sich per E-Mail an
wahlvorstaende@stadt-frankfurt.de
wenden.
Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; sie erhalten dafür je nach Funktion grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung von 55 sowie 60 Euro. Der Magistrat hat gegenüber der letzten Oberbürgermeister-Direktwahl die Höhe der Aufwandsentschädigung um jeweils 10 Euro erhöht.
19. Organisatorische Vorbereitungen
Die Vorbereitungen für die Landtagswahl sind in vollem Gange. Zu den wichtigsten Arbeiten im Bürgeramt, Statistik und Wahlen gehören gegenwärtig:
die Berufung der ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder für den Wahltag, die Bereitstellung und die Ausstattung der Wahllokale und Briefwahlvorstände, die Vorbereitungen für die Briefwahl das Erstellen von Informationsgrundlagen sowie das Vorbereiten der Informationsveranstaltungen für Wahl- und Briefwahlvorstände.
20. Kontakt
Bei allgemeinen Fragen rund um die Landtagswahl steht die Geschäftsstelle Wahlen im Internet unter frankfurt.de/wahlen,
per E-Mail an
wahlamt.info@stadt-frankfurt.de
oder über die Hotline Wahlen unter 069/212-40400
während der Öffnungszeiten gerne zur Verfügung.
ffm. Kreiswahlleiter Gerhard Budde sowie der Leiter der Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen im Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Stefan Köster, haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz zu wichtigen Fragen rund um die Organisation und Durchführung der bevorstehenden Landtagswahl in Frankfurt am Main informiert.
1. Wahlsystem
Die Wahl zum 21. Hessischen Landtag in Frankfurt am Main findet am Sonntag, 8. Oktober, statt. Der Wahltag wurde durch die Hessische Landesregierung per Rechtsverordnung festgelegt.
Der Hessische Landtag besteht aus 110 Abgeordneten, die nach den Grundsätzen einer personalisierten Verhältniswahl gewählt werden; das heißt 55 Abgeordnete werden im Wahlkreis und 55 Abgeordnete aus Landeslisten gewählt. Auf diese Weise sollen die Vorteile der beiden Wahlsysteme – der Mehrheitswahl und der Verhältniswahl – kombiniert werden. Daher haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen, eine „Wahlkreisstimme“ für die Wahl einer oder eines Wahlkreisabgeordneten und eine „Landesstimme“ für die Wahl einer Landesliste. Es besteht keine Verpflichtung, beide Stimmen abzugeben. Wird nur die Wahlkreisstimme oder nur die Landesstimme abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig.
Nach dem Landesstimmergebnis richtet sich die Zahl der Sitze, die auf die Parteien und Wählergruppen im Land insgesamt entfällt. Die Listen sind starr, die Wählerinnen und Wähler können die von den Parteien und Wählergruppen festgelegte Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber nicht beeinflussen. Die kandidierenden Parteien erhalten Abgeordnetensitze im Verhältnis der im gesamten Land für sie abgegebenen Landesstimmen. Dabei werden nur diejenigen Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten haben (Sperrklausel). Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
2. Wahlkreiseinteilung
Die Wahlkreiseinteilung hat sich im Vergleich zur letzten Landtagswahl in drei Wahlkreisen geändert. So wurde dem Wahlkreis 34 der Stadtteil Gutleutviertel (ehemals im Wahlkreis 36) und dem Wahlkreis 36 der Stadtteil Eckenheim (ehemals Wahlkreis 39) zugeteilt. Die sechs Frankfurter Landtagswahlkreise verteilen sich wie folgt auf die Frankfurter Stadtteile:
34 - Frankfurt am Main I Griesheim, Höchst, Nied, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach, Zeilsheim, Gutleutviertel sowie der Stadtbezirk 531 des Stadtteils Schwanheim
35 - Frankfurt am Main II Bockenheim, Hausen, Heddernheim, Niederursel, Praunheim, Rödelheim
36 - Frankfurt am Main III Alt- und Innenstadt, Gallus, Bahnhofsviertel, Dornbusch, Eckenheim, Eschersheim, Ginnheim, Westend-Nord, Westend-Süd
37 - Frankfurt am Main IV Flughafen, Niederrad, Oberrad, Sachsenhausen-Nord, Sachsenhausen-Süd, sowie die Stadtbezirke 532 und 533 des Stadtteils Schwanheim
38 - Frankfurt am Main V Bornheim, Nordend-Ost, Nordend-West, Ostend
39 - Frankfurt am Main VI Bonames, Berkersheim, Bergen-Enkheim, Fechenheim, Frankfurter Berg, Harheim, Kalbach-Riedberg, Nieder-Erlenbach, Nieder-Eschbach, Preungesheim, Riederwald, Seckbach
3. Kreiswahlvorschläge und Landeslisten
Insgesamt wurden zur bevorstehenden Landtagswahl 57 Kreiswahlvorschläge für die sechs Frankfurter Landtagswahlkreise 34 bis 39 (Frankfurt am Main I bis Frankfurt am Main VI) und 22 Landeslisten fristgerecht bis zum 31. Juli, 18 Uhr bei der Kreiswahlleitung sowie der Landeswahlleitung eingereicht. Fast alle Kreiswahlvorschläge und Landeslisten haben die formellen und materiellen rechtlichen Ansprüche erfüllt, sodass der Kreiswahlausschuss und der Landeswahlausschuss jeweils in ihren Sitzungen am 11. August 56 Kreiswahlvorschläge sowie 21 Landeslisten zulassen konnte. Ein Kreiswahlvorschlag und eine Landesliste mussten zurückgewiesen werden.
4. Die Landesliste und die Direktkandidatinnen und Direktkandidaten in den sechs Frankfurter Wahlkreisen im Überblick:
Wahlvorschläge der Landesliste Hessen
Christlich Demokratische Union Deutschlands, CDU Bündnis 90/Die Grünen, Grüne Sozialdemokratische Partei Deutschlands, SPD Alternative für Deutschland, AfD Freie Demokratische Partei, FDP Die Linke, Die Linke Freie Wähler, Freie Wähler Partei Mensch Umwelt Tierschutz, Tierschutzpartei Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative, Die PARTEI Piratenpartei Deutschland, Piraten Ökologisch-Demokratische Partei, ÖDP Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung V-Partei³ - Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer, V-Partei³ Partei der Humanisten, PdH Aktion Bürger für Gerechtigkeit, ABG Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands, APPD Basisdemokratische Partei Deutschland, dieBasis Deutsche Kommunistische Partei, DKP Die Neue Mitte Volt Deutschland, Volt Wählerliste Klimaliste Hessen, Wählerliste Klimaliste
Wahlkreis 34 - Frankfurt am Main I
Serke, Uwe, CDU Feldmayer, Martina, Grüne Leudesdorff, Lino, SPD Fuchs, Markus, AfD Dr. Wedekind, Silke, FDP Gerntke, Axel, Die Linke Kuhn, Doris, Freie Wähler
Wahlkreis 35 - Frankfurt am Main II
Jost, Tanja, CDU Dahlke, Miriam, Grüne Pasternack, Jan, SPD Nguyen, Anna, AfD Papke, Sebastian, FDP Depta-Wollenhaupt, Magdalena, Die Linke Dr. Dörge, Dorian, Freie Wähler Dettenrieder, Claudia, Die PARTEI Caffo, Maurizio, DKP Pfaff, Christian, Volt Freyberg, Jochen, Bundespartei Klimaliste
Wahlkreis 36 - Frankfurt am Main III
Dr. Bartelt, Ralf-Norbert, CDU Eberz, Julia, Grüne Yüksel, Turgut, SPD Schenk, Patrick, AfD Schnitzler, Isabel, FDP Yilmaz, Eyup, Die Linke Lange, Barbara, Freie Wähler Görres, Falko, Die PARTEI Schabicki, Detlef, DKP O'Sullivan, Sean, Volt
Wahlkreis 37 - Frankfurt am Main IV
Boddenberg, Michael, CDU Schmidt, Mirjam, Grüne Stier, Katharina, SPD Klinger, Willy, AfD Pürsün, Yankı, FDP Dr. Mehler-Würzbach, Daniela, Die Linke Hahn, Theodor, Freie Wähler Chukwumerije, Che, Volt
Wahlkreis 38 - Frankfurt am Main V
Nemati, Kaweh, CDU Bocklet, Marcus, Grüne Schulz-Nurtsch, Stella, SPD Lobenstein, Andreas, AfD Roth, Yves, FDP Müller, Michael, Die Linke Pärisch, Eric, Freie Wähler Trummheller, Eli, Die PARTEI Schaffrina, Iris, DKP Nimmerfroh, Kasimir, Volt Welsch, Vincent, MERA25
Wahlkreis 39 - Frankfurt am Main VI
Rhein, Boris, CDU Alokuzay-Kiesinger, Nilab, Grüne Minkley, Stefanie, SPD Csapó, John, AfD Bieber, Eva, FDP Christann, Monika, Die Linke Rudloff, Werner, Freie Wähler Götz-Pijl, Michael, Die PARTEI Richter, Nico, Volt 5. Stimmzettel
Die Reihenfolge der Veröffentlichung der Landeslisten richtet sich nach der Zahl der Landesstimmen, die sie bei der letzten Landtagswahl erreicht haben. Die übrigen Landeslisten schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien oder Wählergruppen an. Die Reihenfolge der Kreiswahlvorschläge richtet sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landeslisten, die übrigen Kreiswahlvorschläge schließen sich in alphabetischer Reihenfolge der Namen der Parteien und Wählergruppen sowie der Kennworte an (§ 27 Absatz 2 Landtagswahlgesetz).
Die nach Wahlkreisen farblich unterschiedlichen Stimmzettel haben damit eine Länge von 82 Zentimetern und eine Breite von 21 Zentimetern. In der rechten oberen Ecke ist der Stimmzettel mit einer Lochung versehen, damit auch blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler unter Zuhilfenahme einer Stimmzettelschablone eigenständig an der Wahl teilnehmen können.
Die Musterstimmzettel der sechs Frankfurter Wahlkreise können in Kürze auf der Internetseite des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen unter frankfurt.de/wahlen
6. Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag ihren Wohnsitz in Hessen haben. Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Wahlberechtigt ist bei Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen auch, wer keinen Wohnsitz, aber seit mindestens sechs Wochen vor dem Wahltag seinen dauernden Aufenthalt im Lande Hessen hat. In diesem Fall ist ein Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis notwendig.
7. Wählerverzeichnis
Der Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis ist Sonntag, 27. August. Grundlage hierfür sind die Daten des Melderegisters.
Wahlberechtigte, die am Stichtag ihren Hauptwohnsitz in Frankfurt am Main haben und die beschriebenen Voraussetzungen erfüllen, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, aber keinen Wohnsitz haben, werden auf Antrag in das Wählerverzeichnis aufgenommen.
8. Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit von Montag, 18. September, bis Freitag, 22. September, im Wahlamt, Briefwahllokal, in der Stiftstraße 29 zu den folgenden Öffnungszeiten für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten:
Montags von 9 bis 17 Uhr Dienstags von 7.30 bis 13 Uhr Mittwochs von 7.30 bis 13 Uhr Donnerstags von 10 bis 18 Uhr Freitags von 7.30 bis 13 Uhr
9. Vorläufige Wahlberechtigte
Die Zahl der vorläufigen Wahlberechtigten beläuft sich auf rund 426.000 Personen. Diese Zahl wird sich mit dem Aufsetzen und Fortschreiben des Wählerverzeichnisses bis zum Wahltag am Sonntag, 8. Oktober, noch verändern.
10. Wahlbenachrichtigungen
Ab Mittwoch, 30. August, werden die Wahlbenachrichtigungen mit der Post sukzessive versandt. Diese müssen bis spätestens Sonntag, 17. September, zugestellt sein. Wer bis zum Ende dieser Frist keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte sich unverzüglich mit dem Wahlamt in Verbindung setzen, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.
11. Wahlbenachrichtigung zur Stimmabgabe mitbringen
Zur Wahl in den 376 Wahllokalen, die am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sind, sollte dringend die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Das erleichtert und beschleunigt das Verfahren der Stimmabgabe. Wahlberechtigte, die die Benachrichtigung verlegt oder vergessen haben, können selbstverständlich trotzdem wählen, sofern sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sie müssen sich im zuständigen Wahllokal gegenüber dem Wahlvorstand mit dem Personalausweis oder einem anderen amtlichen Ausweisdokument ausweisen. Wahlberechtigte, die im Besitz eines Wahlscheins sind, können in einem beliebigen Wahllokal ihres Wahlkreises die Stimmen unter Vorlage des Wahlscheins und eines amtlichen Ausweisdokumentes abgeben. Wahlscheine werden mit den beantragten Briefwahlunterlagen versandt.
12. Wahllokale
97 Prozent der insgesamt 376 Wahllokale sind barrierefrei zugänglich. Die Barrierefreiheit eines Wahllokals ist mit einem Piktogramm auf der Wahlbenachrichtigung gekennzeichnet. Selbstverständlich können sich alle Wahlberechtigten auch direkt an das Wahlamt unter der Hotline 069/212-40400
13. Briefwahl
Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen beantragen und ihre Stimme per Brief abgeben. Zweckmäßigerweise sollte hierfür der personalisierte QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Eine weitere schnelle Möglichkeit ist die Nutzung des Online-Antrages, der ab Montag, 21. August, unter frankfurt.de/briefwahlunterlagen
Es wird empfohlen, den Antrag bis spätestens Mittwoch, 27. September, zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand der Briefwahlunterlagen sowie für den Rückversand des Wahlbriefes bleibt. Grundsätzlich ist eine Beantragung von Briefwahlunterlagen bis Freitag, 6. Oktober, 13 Uhr, möglich. Auch der Tag der Deutschen Einheit am Dienstag, 3. Oktober, sollte hierbei berücksichtigt werden.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ab Montag, 28. August. 14. Briefwahllokal
Das Briefwahllokal befindet sich in der Stiftstraße 29 in der Nähe des Eschenheimer Turms.
Ab Montag, 28. August, besteht dort die Möglichkeit der persönlichen Briefwahl-Antragstellung. Dort können während der Öffnungszeiten Briefwahlunterlagen beantragt und mitgenommen werden. Zudem kann bereits in den eingerichteten Wahlkabinen vor Ort gewählt und der Wahlbrief in die bereitgestellte Wahlurne eingeworfen werden.
Öffnungszeiten des Briefwahllokals in der Stiftstraße 29 ab 28. August:
Montags von 9 bis 17 Uhr Dienstags von 7.30 bis 13 Uhr Mittwochs von 7.30 bis 13 Uhr Donnerstags von 10 bis 18 Uhr Freitags von 7.30 bis 13 Uhr
Hinweis:
Wahlberechtigte, die ihren Wahlbrief am Wahlwochenende kurzfristig abgeben möchten, haben zudem die Möglichkeit, nachfolgende Hausbriefkästen des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen bis zum Wahlsonntag, 8. Oktober, 18 Uhr zu nutzen:
Wahlamt, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main, Zentrales Bürgeramt, Lange Straße 25-27, 60313 Frankfurt am Main, Wahlamt, Briefwahllokal, Stiftstraße 29, 60313 Frankfurt am Main Bürgeramt Höchst, Dalbergstraße 14, 65929 Frankfurt am Main.
15. Ergebnisermittlung
Am Wahlabend werden in gewohnter Weise im Internet unter wahlen.frankfurt.de
Die ersten vorläufigen Ergebnisse werden gegen 19 Uhr erwartet.
16. Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses
Der Kreiswahlausschuss stellt in seiner öffentlichen Sitzung am Freitag, 13. Oktober, 14 Uhr, das endgültige Ergebnis der Landtagswahl in den sechs Frankfurter Landtagswahlkreisen 34 bis 39 fest.
17. Wahlanalyse / Repräsentative Wahlstatistik
Noch in der Wahlnacht erstellt die Abteilung Statistik des Bürgeramts, Statistik und Wahlen eine erste Analyse. Diese wird neben den allgemeinen Ergebnissen auch eine Wählerwanderungsanalyse und die repräsentative Wahlstatistik enthalten. Dazu werden in 14 Wahl- und Briefwahlbezirken, die repräsentativ für das Frankfurter Wahlergebnis insgesamt sind, Stimmzettel mit Buchstabenkennungen, die bestimmte Gruppen bezeichnen, ausgegeben. So können unter Wahrung des Wahlgeheimnisses Erkenntnisse über das Wahlverhalten nach Alter und Geschlecht gewonnen werden.
Die Ergebnisse werden am Montagvormittag, 9. Oktober, in einer Pressekonferenz von Stadträtin Eileen O’Sullivan vorgestellt und sind online nach der Pressekonferenz unter frankfurt.de/wahlen
18. Ehrenamtliche Wahlhelfende
Zur Durchführung der Landtagswahl in Frankfurt am Main werden jeweils 376 Wahlvorstände für die allgemeinen Wahlbezirke und 200 Briefwahlvorstände für die Briefwahlbezirke gebildet. Die Wahlvorstände leiten und überwachen die Wahlhandlung und sorgen für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Außerdem ermitteln sie das vorläufige Ergebnis im Wahlbezirk.
Die Mitarbeit in einem Wahlvorstand ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Zu beachten ist, dass die ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder grundsätzlich zur Landtagswahl selbst wahlberechtigt sein müssen. Dies sind also:
Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und die deutsche Staatsangehörigkeit haben sowie in Hessen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Übernahme eines Wahlehrenamts haben, können sich unter frankfurt.de/wahlhelfende
Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus; sie erhalten dafür je nach Funktion grundsätzlich eine Aufwandsentschädigung von 55 sowie 60 Euro. Der Magistrat hat gegenüber der letzten Oberbürgermeister-Direktwahl die Höhe der Aufwandsentschädigung um jeweils 10 Euro erhöht.
19. Organisatorische Vorbereitungen
Die Vorbereitungen für die Landtagswahl sind in vollem Gange. Zu den wichtigsten Arbeiten im Bürgeramt, Statistik und Wahlen gehören gegenwärtig:
die Berufung der ehrenamtlichen Wahlvorstandsmitglieder für den Wahltag, die Bereitstellung und die Ausstattung der Wahllokale und Briefwahlvorstände, die Vorbereitungen für die Briefwahl das Erstellen von Informationsgrundlagen sowie das Vorbereiten der Informationsveranstaltungen für Wahl- und Briefwahlvorstände.
20. Kontakt
Bei allgemeinen Fragen rund um die Landtagswahl steht die Geschäftsstelle Wahlen im Internet unter frankfurt.de/wahlen