Linien 31 und 79 ab 12. Dezember wieder in Betrieb
ffm. Eine gute Nachricht für die Nutzerinnen und Nutzer der Buslinien 31 und 79: Sie werden ab Montag, 12. Dezember, wieder planmäßig verkehren.
ffm. Eine gute Nachricht für die Nutzerinnen und Nutzer der Buslinien 31 und 79: Sie werden ab Montag, 12. Dezember, wieder planmäßig verkehren. Das teilt die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ mit. Die beiden Linien, die im Gebiet des Frankfurter Osthafens (Linie 31) und im Lyoner Quartier, der früheren Bürostadt Niederrad (Linie 79), verkehren, waren seit mehreren Wochen wegen des erhöhten Krankenstandes des Fahrpersonals bei den Verkehrsunternehmen eingestellt.
Die beiden Straßenbahnlinien 14 und 15 werden jedoch weiterhin nur eingeschränkt verkehren. Nachdem sie in dieser Woche wegen Bauarbeiten durch die Linie 18 ersetzt wurde, wird die Linie 14 ab Freitag, 9. Dezember, wieder mit zwei Pendelzügen nur zwischen Zoo und Bornheim Ernst-May-Platz unterwegs sein. Die Straßenbahnlinie 15 verkehrt weiterhin nachmittags nicht zwischen Südbahnhof und Offenbach Stadtgrenze.
Das Angebot dieser Linien ist gezielt eingeschränkt worden, weil es vertretbare Alternativen zu ihnen gibt und um so den Fahrgästen ein möglichst verlässliches Angebot auf den anderen Linien bieten zu können.
traffiQ und die Verkehrsunternehmen gehen zurzeit davon aus, dass diese Einschränkungen auch in den kommenden Wochen bestehen bleiben.
Bitte vor Fahrtantritt informieren
traffiQ empfiehlt den Fahrgästen, sich vor Fahrtantritt über ihr aktuelles Fahrtenangebot in der RMV-App, auf der Website rmv-frankfurt.de oder am
RMV-Servicetelefon unter 069/24248024 zu
informieren. Die planbar ausfallenden Fahrten sind aus der
Fahrplanauskunft herausgenommen. Es muss jedoch auch auf anderen Linien
mit kurzfristigen Fahrtausfällen gerechnet werden. traffiQ und die
Verkehrsunternehmen bitten ihre Fahrgäste um Verständnis.
Maskenpflicht in Bahn und Bus beachten
Angesichts der zunehmenden Krankheitswelle weist traffiQ Fahrgäste nachdrücklich darauf hin, dass in Bahnen und Bussen in Hessen unverändert die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht. Empfohlen werden Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare. Ausgenommen hiervon sind nur Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.
Kontakt für die Medien traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main, Unternehmenskommunikation, Telefon 069/212-26893,
E-Mail presse@traffiQ.de
ffm. Eine gute Nachricht für die Nutzerinnen und Nutzer der Buslinien 31 und 79: Sie werden ab Montag, 12. Dezember, wieder planmäßig verkehren. Das teilt die städtische Nahverkehrsgesellschaft traffiQ mit. Die beiden Linien, die im Gebiet des Frankfurter Osthafens (Linie 31) und im Lyoner Quartier, der früheren Bürostadt Niederrad (Linie 79), verkehren, waren seit mehreren Wochen wegen des erhöhten Krankenstandes des Fahrpersonals bei den Verkehrsunternehmen eingestellt.
Die beiden Straßenbahnlinien 14 und 15 werden jedoch weiterhin nur eingeschränkt verkehren. Nachdem sie in dieser Woche wegen Bauarbeiten durch die Linie 18 ersetzt wurde, wird die Linie 14 ab Freitag, 9. Dezember, wieder mit zwei Pendelzügen nur zwischen Zoo und Bornheim Ernst-May-Platz unterwegs sein. Die Straßenbahnlinie 15 verkehrt weiterhin nachmittags nicht zwischen Südbahnhof und Offenbach Stadtgrenze.
Das Angebot dieser Linien ist gezielt eingeschränkt worden, weil es vertretbare Alternativen zu ihnen gibt und um so den Fahrgästen ein möglichst verlässliches Angebot auf den anderen Linien bieten zu können.
traffiQ und die Verkehrsunternehmen gehen zurzeit davon aus, dass diese Einschränkungen auch in den kommenden Wochen bestehen bleiben.
Bitte vor Fahrtantritt informieren
traffiQ empfiehlt den Fahrgästen, sich vor Fahrtantritt über ihr aktuelles Fahrtenangebot in der RMV-App, auf der Website rmv-frankfurt.de
Maskenpflicht in Bahn und Bus beachten
Angesichts der zunehmenden Krankheitswelle weist traffiQ Fahrgäste nachdrücklich darauf hin, dass in Bahnen und Bussen in Hessen unverändert die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht. Empfohlen werden Masken des Standards FFP2 oder vergleichbare. Ausgenommen hiervon sind nur Kinder unter sechs Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können.
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