Love Family Park: Klarstellung von Ordnungsdezernentin Rinn

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. In den vergangenen Tagen haben verschiedene Medien, offensichtlich nach Gesprächen mit der Veranstaltungsagentur Cosmopop aus Ludwigshafen,

ffm. In den vergangenen Tagen haben verschiedene Medien, offensichtlich nach Gesprächen mit der Veranstaltungsagentur Cosmopop aus Ludwigshafen, ausführlich über das geplante Techno-Festival Love Family Park auf dem Rebstockgelände an der Frankfurter Messe berichtet. Dabei kam es zu vielen unterschiedlichen, oft verwirrenden Angaben in den Medien.

Um der Diskussion eine nachvollziehbare Grundlage zu geben stellt Stadträtin Annette Rinn, Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, klar: „Frankfurt ist eine moderne, zukunftsorientierte Metropole, die zurecht weltweit als Hauptstadt der modernen, elektronischen Musik gefeiert wird. Alle im Magistrat vertretenen Dezernate unterstützen das Ansinnen des Veranstalters nach Kräften. Allerdings kann auch der Magistrat einer Stadt nicht über bestehendes Recht und anzuwendende Gesetze hinweggehen. Anders als vom Veranstalter angenommen, gilt bei Veranstaltungen dieser Art die sogenannte Freizeitlärm-Richtlinie.“

Diese sieht folgende Lärmobergrenzen vor:

55 db(A) tagsüber von 8 bis 20 Uhr, 50 db(A) in der Ruhezeit von 6 bis 8 und 20 bis 22 Uhr sowie 45 db(A) nachts von 22 bis 6 Uhr

Als Veranstaltungszeit wird Samstag, 22. Juli, von 10 bis 22 Uhr angegeben. Dies umfasst die Ruhezeit von 20 bis 22 Uhr nach Freizeitlärm-Richtlinie. Auch der Zeitraum nach Ende des Programms bis zum tatsächlichen Ende der Veranstaltung muss in der Lärmbewertung betrachtet werden. Hier sind die nächtlichen Werte einzuhalten. Es sind die Geräusche der Besucher beim Verlassen des Geländes zu berücksichtigen.

Die Freizeitlärm-Richtlinie sieht auch die Möglichkeit der Anwendung von Sonderfallbeurteilungen vor, die im vorliegenden Fall vorgenommen wurden.

Sonderfall-Prüfung Standortgebundenheit

Standortgebundenheit meint einen besonderen örtlichen Bezug. In der Freizeitlärm-Richtlinie werden als Beispiel der Hessentag oder die Kieler Woche genannt. Die Veranstaltung Love Family Park hat keinen örtlichen Bezug, sie hat in der Vergangenheit an verschiedenen Orten stattgefunden, zuletzt in Rüsselsheim und davor in Hanau. Wegen behördlicher Auflagen wurden beide Veranstaltungsorte nicht mehr zugelassen. Am Rebstockpark hat die Veranstaltung noch nie stattgefunden.

Sonderfall-Prüfung Soziale Adäquanz

Eine soziale Adäquanz hat die Veranstaltung nicht. Es handelt sich um eine kommerzielle Musikveranstaltung für eine bestimmte Zielgruppe (Techno-Musik). Eine soziale Bedeutung, denkbar wäre zum Beispiel ein Jugendfest, besteht nicht.

Sonderfall-Prüfung Soziale Akzeptanz

Eine soziale Akzeptanz besteht nicht. Dies wäre im Sinne der Freizeitlärm-Richtlinie nur bei Festen für eine breite Bevölkerungsgruppe oder mit einer festen Tradition anzunehmen, zum Beispiel bei einem Weihnachtsmarkt.

Sonderfall-Prüfung Unvermeidbarkeit

Die Durchführung des Techno-Festivals im Rebstockpark ist vermeidbar. Möglich wäre im Stadtgebiet der multifunktionale Deutsche Bank-Park als geeigneter Veranstaltungsort. Andere Orte außerhalb Frankfurts sind ebenso denkbar. Die Unvermeidbarkeit kann daher nicht begründet werden.

Die Dezernentin betont: „Auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften sind dem Magistrat entsprechend die Hände gebunden. Die Lärmgrenzen in der beantragten Form werden trotz allen guten Willens seitens der Politik nicht möglich sein.“

Kontakt für die Medien Stefan von Wangenheim, Dezernat für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, Telefon 069/212-33174 , Mobil 0151/22115994 , E-Mail stefan.vonwangenheim@stadt-frankfurt.de