Magistrat beschließt neue Richtlinie guter Unternehmensführung
ffm. Seit dem Jahr 2010 hat die Stadt Frankfurt für ihre Beteiligungsgesellschaften eine Richtlinie guter Unternehmensführung – den sogenannten
ffm. Seit dem Jahr 2010 hat die Stadt Frankfurt für ihre Beteiligungsgesellschaften eine Richtlinie guter Unternehmensführung – den sogenannten Public Corporate Governance Kodex. Jetzt hat der Magistrat einer Neufassung zugestimmt. „Mit der Weiterentwicklung sollen unsere Beteiligungsunternehmen grundsätzlich die gleichen Standards anerkennen. Damit schaffen wir Transparenz und können die öffentlich finanzierten Unternehmen noch gezielter steuern und kontrollieren. Durch die erhöhten einheitlichen Strukturen stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen, der Stadt Frankfurt im Ganzen und damit nicht zuletzt auch den Wirtschaftsstandort Frankfurt“, erläutert Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff. „Zudem tragen wir dafür Sorge, dass die Beteiligungsunternehmen die Daseinsvorsorge angemessen berücksichtigen. Dabei ist auch die Erfüllung der Selbstverpflichtung der Stadt zu beachten, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden.“
Die bewährte Grundstruktur bleibt dabei unverändert. Teils wurden bestehende Regelungen konkretisiert, teils ergänzt, um weiterhin effiziente und effektive Steuerungsmöglichkeiten der städtischen Beteiligungen sicherzustellen, etwa zu den Themen Geschlechtergerechtigkeit, Compliance, Abschlussprüfung und Risikomanagement. „Wir setzen uns für den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern bei städtischen Mehrheitsgesellschaften sowie für die Erhöhung des Frauenanteils auf Führungsebenen bei städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben auf mindestens 30 Prozent ein. Grundsätzlich streben wir aber eine paritätische Besetzung der Gremien als generelles Ziel an. Daher wurde die Richtlinie in dieser Hinsicht ergänzt“, führt Stadtkämmerer Bergerhoff aus.
Neu in den Kodex aufgenommen wurde ein Abschnitt zur Compliance-Kultur: „Zu einer guten Unternehmensführung gehört auch die Entwicklung einer Kultur der Einhaltung von Regeln, der Compliance“, erklärt Bergerhoff. „Durch klare Verhaltensregeln soll den Mitarbeiter:innen Rechtssicherheit für ihr Verhalten gegeben werden, insbesondere in Bezug auf Korruptionsprävention, auf Zuwendungen und auf Datensicherheit.“ Das rechtskonforme und verantwortungsbewusste Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Geschäftsleitung soll sichergestellt und die Integrität des Unternehmens durch gemeinsame Wertvorstellungen gestärkt werden. Beschäftigten soll die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.
Ergänzt wurden außerdem die Themen Prüfungsausschuss und Risikomanagementsystem. Ein Prüfungsausschuss soll sich – soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist – insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, mit internen Kontrollsystemen, Risikomanagement und der Abschlussprüfung befassen. Mit Hilfe eines Risikofrüherkennungssystems sollen finanzielle Risiken identifiziert, bewertet und mit Handlungsempfehlungen versehen werden, die sich aus den Beteiligungsunternehmen für den Haushalt der Stadt Frankfurt möglicherweise ergeben.
Die Regeln des Kodexes gelten nach entsprechendem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für die Stadt Frankfurt, die von ihr berufenen Mitglieder des Aufsichtsrats oder ähnlicher Organe und für alle Unternehmen, an denen sie mehrheitlich direkt oder indirekt beteiligt ist. Sie sind ausgerichtet auf Unternehmen in der Rechtsform der GmbH, sollen aber sinngemäß auch bei Unternehmen in anderer Rechtsform sowie bei Eigenbetrieben angewendet werden.
ffm. Seit dem Jahr 2010 hat die Stadt Frankfurt für ihre Beteiligungsgesellschaften eine Richtlinie guter Unternehmensführung – den sogenannten Public Corporate Governance Kodex. Jetzt hat der Magistrat einer Neufassung zugestimmt. „Mit der Weiterentwicklung sollen unsere Beteiligungsunternehmen grundsätzlich die gleichen Standards anerkennen. Damit schaffen wir Transparenz und können die öffentlich finanzierten Unternehmen noch gezielter steuern und kontrollieren. Durch die erhöhten einheitlichen Strukturen stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen, der Stadt Frankfurt im Ganzen und damit nicht zuletzt auch den Wirtschaftsstandort Frankfurt“, erläutert Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff. „Zudem tragen wir dafür Sorge, dass die Beteiligungsunternehmen die Daseinsvorsorge angemessen berücksichtigen. Dabei ist auch die Erfüllung der Selbstverpflichtung der Stadt zu beachten, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden.“
Die bewährte Grundstruktur bleibt dabei unverändert. Teils wurden bestehende Regelungen konkretisiert, teils ergänzt, um weiterhin effiziente und effektive Steuerungsmöglichkeiten der städtischen Beteiligungen sicherzustellen, etwa zu den Themen Geschlechtergerechtigkeit, Compliance, Abschlussprüfung und Risikomanagement. „Wir setzen uns für den Fortgang der Gleichstellung von Frauen und Männern bei städtischen Mehrheitsgesellschaften sowie für die Erhöhung des Frauenanteils auf Führungsebenen bei städtischen Gesellschaften und Eigenbetrieben auf mindestens 30 Prozent ein. Grundsätzlich streben wir aber eine paritätische Besetzung der Gremien als generelles Ziel an. Daher wurde die Richtlinie in dieser Hinsicht ergänzt“, führt Stadtkämmerer Bergerhoff aus.
Neu in den Kodex aufgenommen wurde ein Abschnitt zur Compliance-Kultur: „Zu einer guten Unternehmensführung gehört auch die Entwicklung einer Kultur der Einhaltung von Regeln, der Compliance“, erklärt Bergerhoff. „Durch klare Verhaltensregeln soll den Mitarbeiter:innen Rechtssicherheit für ihr Verhalten gegeben werden, insbesondere in Bezug auf Korruptionsprävention, auf Zuwendungen und auf Datensicherheit.“ Das rechtskonforme und verantwortungsbewusste Verhalten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Geschäftsleitung soll sichergestellt und die Integrität des Unternehmens durch gemeinsame Wertvorstellungen gestärkt werden. Beschäftigten soll die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden.
Ergänzt wurden außerdem die Themen Prüfungsausschuss und Risikomanagementsystem. Ein Prüfungsausschuss soll sich – soweit kein anderer Ausschuss damit betraut ist – insbesondere mit der Überwachung der Rechnungslegung, mit internen Kontrollsystemen, Risikomanagement und der Abschlussprüfung befassen. Mit Hilfe eines Risikofrüherkennungssystems sollen finanzielle Risiken identifiziert, bewertet und mit Handlungsempfehlungen versehen werden, die sich aus den Beteiligungsunternehmen für den Haushalt der Stadt Frankfurt möglicherweise ergeben.
Die Regeln des Kodexes gelten nach entsprechendem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für die Stadt Frankfurt, die von ihr berufenen Mitglieder des Aufsichtsrats oder ähnlicher Organe und für alle Unternehmen, an denen sie mehrheitlich direkt oder indirekt beteiligt ist. Sie sind ausgerichtet auf Unternehmen in der Rechtsform der GmbH, sollen aber sinngemäß auch bei Unternehmen in anderer Rechtsform sowie bei Eigenbetrieben angewendet werden.