Magistrat bringt Zwischenbericht zu vorbereitenden Untersuchungen für Frankfurt Nordwest voran

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ffm. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat am Freitag, 4. November, den Zwischenbericht zu den vorbereitenden Untersuchungen zur

ffm. Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat am Freitag, 4. November, den Zwischenbericht zu den vorbereitenden Untersuchungen zur städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Frankfurt Nordwest – Neuer Stadtteil der Quartiere“ als Vorlage auf den Weg gebracht. Die Stadtverordnetenversammlung soll nun sowohl über diesen Zwischenbericht als auch über eine aktualisierte Planungsvariante einer Quartiersentwicklung östlich der A5 und eine Beantragung von Zielabweichungen vom Regionalplan entscheiden.

Der Zwischenbericht stellt auf rund 250 Seiten die Ergebnisse der bisherigen Tätigkeiten zu den vorbereitenden Untersuchungen vor. Dieser bezieht sich auf das gesamte Untersuchungsgebiet. Das Konzept des Planungsteams CITYFÖRSTER und urbanegestalt wurde nun weiterentwickelt: Die Quartiersentwicklung ist ausschließlich auf den östlich der Autobahn BAB 5 gelegenen Flächen möglich. Hier können für 17.000 Einwohnerinnen und Einwohner rund 6800 Wohnungen entstehen. Westlich der Autobahn ist eine freiraumplanerische Entwicklung, also ein planerischer Umgang mit unbebauten, offenen Flächen vorgesehen. Dort könnte eine sogenannte koproduktive Landschaft entstehen, mit beispielsweise Ausgleich-, Erholungs- und Sportflächen neben weiterhin genutzten landwirtschaftlichen Flächen.

„Mit der überarbeiteten Planung wollen wir auf die Region zugehen. Wir müssen mehr für einen dringend benötigten bezahlbaren und klimagerechten Wohnungsbau unternehmen. Wir werden auf die Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger in der Regionalversammlung zugehen. Ich bin zuversichtlich, dass wir einen gemeinsamen Weg finden werden“, sagt Planungsdezernent Mike Josef. „Ein weiteres Angebot an die Region im Zuge der Quartiersentwicklung ist das an der Raststätte Taunusblick angedachte Park und Ride-Parkhaus in Verbindung mit der sehr guten Nahverkehrsanbindung durch die U-Bahn und die Regionaltangente West“, ergänzt Mobilitätsdezernent Stefan Majer.

Bisher ist die Siedlungsfläche für Frankfurt Nordwest im Regionalplan Südhessen nicht ausgewiesen. Der Magistrat soll daher ermächtigt werden, die notwendigen Zielabweichungen vom Regionalplan zu beantragen. Erst dann kann mit dem Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen durch die Stadtverordnetenversammlung eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gestartet werden.

Nähere Informationen

Die sogenannten vorbereitenden Untersuchungen dienen als Grundlage für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vorliegen. Sie sind im Baugesetzbuch (BauGB) im § 165 Absatz 4 geregelt. Zur Beurteilung findet eine umfassende Analyse der Ausgangslage statt, in der die klimatischen, sozialen, städtebaulichen und eigentumsrechtlichen sowie weitere strukturelle Verhältnisse und Zusammenhänge des Untersuchungsgebiets erfasst werden. Dabei werden ebenso mögliche Chancen wie Entwicklungshemmnisse aus planerischer und wirtschaftlicher Sicht geprüft.

Mit den vorbereitenden Untersuchungen wird zudem analysiert, ob alle rechtlichen Voraussetzungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme vorliegen, oder ob die Ziele der Entwicklung auch in Kooperation mit den Grundeigentümern und mit anderen planerischen Instrumenten, wie beispielsweise Bebauungsplänen oder städtebaulichen Verträgen, erreicht werden können. Die vorbereitenden Untersuchungen für Frankfurt Nordwest sind noch nicht abgeschlossen, daher wurde vom Stadtplanungsamt zunächst ein Zwischenbericht vorgelegt. Durch eine Beschränkung der Quartiersentwicklung auf die Ostseite der A5 ergäben sich voraussichtlich neue Untersuchungsbedarfe, welche im Abschlussbericht der vorbereitenden Untersuchungen aufgenommen werden.

Foto Die neue Variante Ost, Copyright: Stadtplanungsamt