Magistrat macht Öffentlichkeit auf den Bürgerentscheid zur Abwahl von Oberbürgermeister Feldmann aufmerksam – Infoplakate im gesamten Stadtgebiet
ffm. Erstmals findet in Frankfurt am Main am Sonntag, 6. November, ein Bürgerentscheid zur Abwahl eines Stadtoberhauptes statt. Um über diesen
ffm. Erstmals findet in Frankfurt am Main am Sonntag, 6. November, ein Bürgerentscheid zur Abwahl eines Stadtoberhauptes statt. Um über diesen ungewöhnlichen Vorgang, als Bürgerin und Bürger der Stadt Frankfurt am Main über die Frage: „Stimmen Sie für die Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main, Herrn Peter Feldmann?“ direkt mitentscheiden zu können, zu informieren, hat der Magistrat im gesamten Stadtgebiet an über 700 Stellen Informationsplakate aufhängen lassen.
Auf den Plakaten wird insbesondere auch auf die zwei Möglichkeiten hingewiesen, von seinem Stimmrecht Gebrauch machen zu können: So kann am Sonntag, 6. November, von 8 bis 18 Uhr im Abstimmungsraum, sozusagen dem klassischen Wahllokal, oder jederzeit vorab bereits per Brief abgestimmt werden. Briefabstimmung kann online unter frankfurt.de/briefabstimmungsunterlagen oder
über die Nutzung des QR-Codes auf der Rückseite der
Abstimmungsbenachrichtigung beantragt werden. Ebenfalls ist es möglich,
den Antrag auf der Rückseite der Abstimmungsbenachrichtigung
auszufüllen und postalisch zu versenden. Eine Beantragung ist aber auch
per Fax und E-Mail möglich. Hierfür sind Name, Vorname,
Anschrift sowie Geburtsdatum und gegebenenfalls eine abweichende
Versandanschrift notwendig. Briefabstimmung ist außerdem im
Briefabstimmungsraum im Bürgeramt Sachsenhausen, Große Rittergasse
103, möglich: Dort können während der Öffnungszeiten
Briefwahlabstimmungsunterlagen beantragt und mitgenommen werden. Zudem
besteht die Möglichkeit, in den eingerichteten Wahlkabinen bereits vor
Ort abzustimmen und den Wahlbrief unmittelbar in die bereitgestellte
Urne einzuwerfen.
Der Bürgerentscheid zur Abwahl des Oberbürgermeisters Peter Feldmann wurde erforderlich, weil die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main in ihrer 14. Sitzung gemäß § 55 Absatz 1 i. V. m. § 55 Absatz 2 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) bestimmt hat, dass ein Bürgerentscheid zur Abwahl des Oberbürgermeisters gemäß § 76 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) stattfinden soll. Der Grund hierfür: Der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann genießt das für die weitere Amtsausführung erforderliche Vertrauen nicht mehr.
Bei dem Bürgerentscheid sind nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses am 25. September 512.541 Personen stimmberechtigt. Jede beziehungsweise jeder Abstimmende hat eine Stimme. Es kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Der Oberbürgermeister ist abgewählt, wenn sich für die Abwahl eine Mehrheit der gültigen Stimmen ergibt, sofern diese Mehrheit mindestens 30 Prozent (Stand 25. September 2022: 153.763) der Stimmberechtigten beträgt. Zu berücksichtigen ist, dass die Zahl der Stimmberechtigten noch vorläufig ist, da das Wählerverzeichnis noch bis zum Freitag vor dem Abstimmungstag aufgrund von beispielsweise Wegzügen und/oder Sterbefällen fortgeschrieben wird.
Wie viele Frankfurterinnen und Frankfurter tatsächlich am 6. November ihr Votum zur vorzeitigen Beendigung der Amtszeit des Oberbürgermeisters abgeben, ist am Abstimmungstag ab 18 Uhr im Internet unter wahlen.frankfurt.de
zu verfolgen.
Am Abstimmungssonntag werden dann rund 4600 Wahlhelferinnen und -helfer in ganz Frankfurt am Main in 376 allgemeinen Wahlvorständen in den Abstimmungsräumen sowie in 199 Briefwahlvorständen in der Messe tätig sein, um für den reibungslosen und rechtssicheren Ablauf der Abstimmung zu sorgen. Für die Aufwandsentschädigungen, die den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern gezahlt werden, rechnet der Magistrat mit einer Summe von insgesamt rund 230.000 Euro.
Grundsätzliche Informationen finden sich auch unter frankfurt.de/wahlen
in der Rubrik „Bürgerentscheid“. Alternativ steht die
Geschäftsstelle Wahlen und Abstimmungen für Fragen rund um den
Bürgerentscheid unter der Telefonnummer
069/212-40400 zur Verfügung.
Download Infoplakat Bürgerentscheid Abwahl
ffm. Erstmals findet in Frankfurt am Main am Sonntag, 6. November, ein Bürgerentscheid zur Abwahl eines Stadtoberhauptes statt. Um über diesen ungewöhnlichen Vorgang, als Bürgerin und Bürger der Stadt Frankfurt am Main über die Frage: „Stimmen Sie für die Abwahl des Oberbürgermeisters der Stadt Frankfurt am Main, Herrn Peter Feldmann?“ direkt mitentscheiden zu können, zu informieren, hat der Magistrat im gesamten Stadtgebiet an über 700 Stellen Informationsplakate aufhängen lassen.
Auf den Plakaten wird insbesondere auch auf die zwei Möglichkeiten hingewiesen, von seinem Stimmrecht Gebrauch machen zu können: So kann am Sonntag, 6. November, von 8 bis 18 Uhr im Abstimmungsraum, sozusagen dem klassischen Wahllokal, oder jederzeit vorab bereits per Brief abgestimmt werden. Briefabstimmung kann online unter frankfurt.de/briefabstimmungsunterlagen
Der Bürgerentscheid zur Abwahl des Oberbürgermeisters Peter Feldmann wurde erforderlich, weil die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main in ihrer 14. Sitzung gemäß § 55 Absatz 1 i. V. m. § 55 Absatz 2 Nr. 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) bestimmt hat, dass ein Bürgerentscheid zur Abwahl des Oberbürgermeisters gemäß § 76 Absatz 4 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) stattfinden soll. Der Grund hierfür: Der Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann genießt das für die weitere Amtsausführung erforderliche Vertrauen nicht mehr.
Bei dem Bürgerentscheid sind nach Aufstellung des Wählerverzeichnisses am 25. September 512.541 Personen stimmberechtigt. Jede beziehungsweise jeder Abstimmende hat eine Stimme. Es kann mit „Ja“ oder „Nein“ abgestimmt werden. Der Oberbürgermeister ist abgewählt, wenn sich für die Abwahl eine Mehrheit der gültigen Stimmen ergibt, sofern diese Mehrheit mindestens 30 Prozent (Stand 25. September 2022: 153.763) der Stimmberechtigten beträgt. Zu berücksichtigen ist, dass die Zahl der Stimmberechtigten noch vorläufig ist, da das Wählerverzeichnis noch bis zum Freitag vor dem Abstimmungstag aufgrund von beispielsweise Wegzügen und/oder Sterbefällen fortgeschrieben wird.
Wie viele Frankfurterinnen und Frankfurter tatsächlich am 6. November ihr Votum zur vorzeitigen Beendigung der Amtszeit des Oberbürgermeisters abgeben, ist am Abstimmungstag ab 18 Uhr im Internet unter wahlen.frankfurt.de
Am Abstimmungssonntag werden dann rund 4600 Wahlhelferinnen und -helfer in ganz Frankfurt am Main in 376 allgemeinen Wahlvorständen in den Abstimmungsräumen sowie in 199 Briefwahlvorständen in der Messe tätig sein, um für den reibungslosen und rechtssicheren Ablauf der Abstimmung zu sorgen. Für die Aufwandsentschädigungen, die den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern gezahlt werden, rechnet der Magistrat mit einer Summe von insgesamt rund 230.000 Euro.
Grundsätzliche Informationen finden sich auch unter frankfurt.de/wahlen
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