Magistrat stimmt Erhöhung der Friedhofsgebühren zu
ffm. In Frankfurt werden die Kosten für Bestattungen auf den 36 Friedhöfen der Stadt durchschnittlich um etwa zwölf Prozent teurer. Statt wie
ffm. In Frankfurt werden die Kosten für Bestattungen auf den 36 Friedhöfen der Stadt durchschnittlich um etwa zwölf Prozent teurer. Statt wie bisher 2632 Euro wird künftig zum Beispiel eine Urnenbestattung 2938 Euro kosten. Der Magistrat hat der von Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig vorgelegten Änderung der Friedhofsgebührensatzung am Freitag, 4. November, zugestimmt.
Grund für die Erhöhung der Friedhofsgebühren sind unter anderem steigende Kosten, etwa durch Wasser- und Pflegekosten, sowie allgemeine Preissteigerungen bei Personal, Energie und Entsorgung, erläutert Stadträtin Heilig: „Auch im Friedhofsbereich spüren wir die Folgen der Klimakrise. Wir benötigen viel mehr Wasser, um unsere Bäume und Pflanzen zu erhalten. Gleichzeitig müssen wir aber auch Bäume auf ihre Standfestigkeit überprüfen, gegebenenfalls fällen und neue nachpflanzen. Dass alles verursacht hohe Kosten.“ Diese könnten auch nicht mehr durch Rücklagen aus dem Gebührenhaushalt der Friedhöfe kompensiert werden, sagt Heilig. Zusätzlich zu den steigenden Kosten hält aber auch der Wandel in der Bestattungskultur hin zu pflegefreien Urnengrabstätten an. „Die klassische Sargbestattung wird immer weniger nachgefragt. Darauf reagieren unsere Friedhöfe bereits seit einigen Jahren mit naturnahen Bestattungen wie etwa dem Trauerwald in Oberrad.“
Die bisher gültigen Friedhofsgebühren sind seit 2020 gültig. Durch den zum 31. Dezember 2022 ablaufenden Kalkulationszeitraum wurde gemäß gesetzlicher Vorgaben eine Neukalkulation erforderlich.
Zugestimmt hat der Magistrat am Freitag, 4. November, auch Änderungen in der Friedhofsordnung. So sollen kraftstoffbetriebene Laubbläser künftig auf allen Friedhöfen verboten sein. Reihengrabstätten können nun schon früher zurückgegeben werden. Rosemarie Heilig sagt: „Für viele Menschen wird die Pflege der Gräber irgendwann zu beschwerlich oder nächste Angehörige leben weit entfernt und können sich daher nicht um die Grabstellen kümmern. Dem kommen wir entgegen.“
Die neuen Satzungen sollen vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.
ffm. In Frankfurt werden die Kosten für Bestattungen auf den 36 Friedhöfen der Stadt durchschnittlich um etwa zwölf Prozent teurer. Statt wie bisher 2632 Euro wird künftig zum Beispiel eine Urnenbestattung 2938 Euro kosten. Der Magistrat hat der von Klima- und Umweltdezernentin Rosemarie Heilig vorgelegten Änderung der Friedhofsgebührensatzung am Freitag, 4. November, zugestimmt.
Grund für die Erhöhung der Friedhofsgebühren sind unter anderem steigende Kosten, etwa durch Wasser- und Pflegekosten, sowie allgemeine Preissteigerungen bei Personal, Energie und Entsorgung, erläutert Stadträtin Heilig: „Auch im Friedhofsbereich spüren wir die Folgen der Klimakrise. Wir benötigen viel mehr Wasser, um unsere Bäume und Pflanzen zu erhalten. Gleichzeitig müssen wir aber auch Bäume auf ihre Standfestigkeit überprüfen, gegebenenfalls fällen und neue nachpflanzen. Dass alles verursacht hohe Kosten.“ Diese könnten auch nicht mehr durch Rücklagen aus dem Gebührenhaushalt der Friedhöfe kompensiert werden, sagt Heilig. Zusätzlich zu den steigenden Kosten hält aber auch der Wandel in der Bestattungskultur hin zu pflegefreien Urnengrabstätten an. „Die klassische Sargbestattung wird immer weniger nachgefragt. Darauf reagieren unsere Friedhöfe bereits seit einigen Jahren mit naturnahen Bestattungen wie etwa dem Trauerwald in Oberrad.“
Die bisher gültigen Friedhofsgebühren sind seit 2020 gültig. Durch den zum 31. Dezember 2022 ablaufenden Kalkulationszeitraum wurde gemäß gesetzlicher Vorgaben eine Neukalkulation erforderlich.
Zugestimmt hat der Magistrat am Freitag, 4. November, auch Änderungen in der Friedhofsordnung. So sollen kraftstoffbetriebene Laubbläser künftig auf allen Friedhöfen verboten sein. Reihengrabstätten können nun schon früher zurückgegeben werden. Rosemarie Heilig sagt: „Für viele Menschen wird die Pflege der Gräber irgendwann zu beschwerlich oder nächste Angehörige leben weit entfernt und können sich daher nicht um die Grabstellen kümmern. Dem kommen wir entgegen.“
Die neuen Satzungen sollen vorbehaltlich der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum 1. Januar 2023 in Kraft treten.