Online-Seminar zur Cannabis-Freigabe
ffm. Cannabis zum Freizeitkonsum könnte für Erwachsene bald erlaubt sein. Der Bundestag hat am Freitag, 23. Februar, den Weg für das
ffm. Cannabis zum Freizeitkonsum könnte für Erwachsene bald erlaubt sein. Der Bundestag hat am Freitag, 23. Februar, den Weg für das Cannabisgesetz geebnet. „Auch wenn das Gesetz vor allem in der praktischen Ausführung noch viele Fragen offen lässt, stehen wir doch vor einem grundsätzlichen Paradigmenwechsel hin zu einer pragmatischen Cannabispolitik“, sagt Sozial- und Gesundheitsdezernentin Elke Voitl.
Das Cannabisgesetz erlaubt den Besitz von Cannabis für Erwachsene ab dem 1. April – bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm zuhause. Erwachsene dürfen außerdem bis zu drei Pflanzen zuhause anbauen. Und zum 1. Juli sollen die Regelungen zu den Anbauvereinigungen in Kraft treten: Dann wird auch der gemeinschaftliche Anbau möglich. Der Zeitplan könnte allenfalls noch durch den Bundesrat verzögert werden. Auch ein Einspruch des Bundesrats gegen das Gesetz ist denkbar, könnte aber durch den Bundestag zurückgewiesen werden.
„Der Schritt in der Gesetzgebung ist längst überfällig“, sagt Artur Schroers, der Leiter des Drogenreferats. „Die Kriminalisierung von Millionen Menschen in Deutschland wird mit der Teillegalisierung beendet.“ Nun gehe es darum, die neuen Regelungen gut umzusetzen. „Dafür tragen auch die Kommunen Verantwortung. Es ist uns klar, dass von vielen Seiten ein großer Informations- und Austauschbedarf besteht. Dem wollen wir nachkommen.“
Als ersten Schritt bietet das Drogenreferat daher ein Online-Seminar mit dem Titel „Cannabis – was ändert sich?“ an, und zwar am Donnerstag, 14. März, von 14 bis 16 Uhr.
Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus der Pädagogik und der Sozialen Arbeit. Nach einer Einführung zu Wirkung, Risiken und Verbreitung von Cannabis steht die voraussichtlich neue Rechtslage im Mittelpunkt. Vorgestellt werden außerdem Angebote der Prävention und Beratung in Frankfurt am Main. Das Seminar gestalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Drogenreferats gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Polizei und von einem freien Träger der Suchthilfe.
Die Teilnahme ist kostenlos. Das Programm steht auf der Seite des Drogenreferats unter drogenreferat.stadt-frankfurt.de zum
Download zur Verfügung. Wer online teilnehmen möchte, kann sich bis
Dienstag, 12. März, per E-Mail an
drogenreferat@stadt-frankfurt.de anmelden
und erhält kurz vor der Veranstaltung einen Zugangslink.
Fragen beantwortet das Drogenreferat unter Telefon 069/212-30124 sowie per E-Mail an
drogenreferat@stadt-frankfurt.de .
ffm. Cannabis zum Freizeitkonsum könnte für Erwachsene bald erlaubt sein. Der Bundestag hat am Freitag, 23. Februar, den Weg für das Cannabisgesetz geebnet. „Auch wenn das Gesetz vor allem in der praktischen Ausführung noch viele Fragen offen lässt, stehen wir doch vor einem grundsätzlichen Paradigmenwechsel hin zu einer pragmatischen Cannabispolitik“, sagt Sozial- und Gesundheitsdezernentin Elke Voitl.
Das Cannabisgesetz erlaubt den Besitz von Cannabis für Erwachsene ab dem 1. April – bis zu 25 Gramm im öffentlichen Raum und bis zu 50 Gramm zuhause. Erwachsene dürfen außerdem bis zu drei Pflanzen zuhause anbauen. Und zum 1. Juli sollen die Regelungen zu den Anbauvereinigungen in Kraft treten: Dann wird auch der gemeinschaftliche Anbau möglich. Der Zeitplan könnte allenfalls noch durch den Bundesrat verzögert werden. Auch ein Einspruch des Bundesrats gegen das Gesetz ist denkbar, könnte aber durch den Bundestag zurückgewiesen werden.
„Der Schritt in der Gesetzgebung ist längst überfällig“, sagt Artur Schroers, der Leiter des Drogenreferats. „Die Kriminalisierung von Millionen Menschen in Deutschland wird mit der Teillegalisierung beendet.“ Nun gehe es darum, die neuen Regelungen gut umzusetzen. „Dafür tragen auch die Kommunen Verantwortung. Es ist uns klar, dass von vielen Seiten ein großer Informations- und Austauschbedarf besteht. Dem wollen wir nachkommen.“
Als ersten Schritt bietet das Drogenreferat daher ein Online-Seminar mit dem Titel „Cannabis – was ändert sich?“ an, und zwar am Donnerstag, 14. März, von 14 bis 16 Uhr.
Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus der Pädagogik und der Sozialen Arbeit. Nach einer Einführung zu Wirkung, Risiken und Verbreitung von Cannabis steht die voraussichtlich neue Rechtslage im Mittelpunkt. Vorgestellt werden außerdem Angebote der Prävention und Beratung in Frankfurt am Main. Das Seminar gestalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Drogenreferats gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Polizei und von einem freien Träger der Suchthilfe.
Die Teilnahme ist kostenlos. Das Programm steht auf der Seite des Drogenreferats unter drogenreferat.stadt-frankfurt.de
Fragen beantwortet das Drogenreferat unter Telefon 069/212-30124