Ordnungsamt verbietet israelkritische Demonstration in Frankfurt

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ffm. Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt hat am Freitag, 20. Oktober, eine für Samstag, 21. Oktober, angemeldete israelkritische Versammlung

ffm. Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt hat am Freitag, 20. Oktober, eine für Samstag, 21. Oktober, angemeldete israelkritische Versammlung verboten. Dies wurde dem Anmelder der Versammlung mit einer entsprechenden Verbotsverfügung mitgeteilt.

Angemeldet ist eine stationäre Kundgebung mit dem Titel „Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten“. Zwischen 15 und 20 Uhr wollen hierzu nach Anmelderangaben 2000 Menschen auf dem Opernplatz demonstrieren.

Versammlungen sind grundsätzlich nicht genehmigungs-, sondern lediglich anmeldepflichtig. Nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz kann die Versammlungsbehörde eine angemeldete Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder gar verbieten, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Nach Erkenntnissen der Versammlungsbehörde liegen in Bezug auf die für den 21. Oktober angemeldete Demonstration derart belastende Umstände vor, die ein komplettes Verbot der Versammlung rechtfertigen.

Unter Berücksichtigung der Situation im Nahen Osten und den bereits stattgefundenen, teils gewalttätigen und antisemitischen Kundgebungen zu diesem Thema in Deutschland und auch in Frankfurt am Main, nimmt das Ordnungsamt eine Gefährdung des öffentlichen Friedens und der Sicherheit in Frankfurt an. Es liegen erkennbare Umstände vor, wonach die öffentliche Sicherheit durch Straftaten der Versammlungsteilnehmenden gegen das Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit anderer Versammlungsteilnehmender, unbeteiligter Dritter oder eingesetzter Polizeikräfte ohne das verfügte Verbot konkret gefährdet ist. Auch ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass im Rahmen diese Versammlung strafbare antisemitische Äußerungen, Drohungen und Handlungen in Bezug zu dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel getätigt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Versammlung wie die angemeldete zu diesem emotional aufgeladenen Thema und damit verbundenen gruppendynamischen Effekten bei der zu erwartenden hohen Teilnehmendenzahl angesichts der bestehenden Gefahr für die Gesundheit von Menschen sowie potentieller antisemitischer Hetze nicht hinnehmbar. Mildere Mittel, diese Versammlung mittels Auflagenverfügung stattfinden zu lassen, sieht die Versammlungsbehörde nicht. Ein Verbot der Versammlung ist gerechtfertigt und unumgänglich.

Sicherheitsdezernentin Annette Rinn zeigt sich entschlossen: „Antisemitismus, Gewalt sowie der Aufruf zum bewaffneten Kampf gegen Israel haben in Frankfurt am Main keinen Platz. Diese Haltung haben wir auch mit dem Verbot von in den vergangenen Tagen angemeldeten Versammlungen im Frankfurt zum gleichen Kontext vertreten. Meinungsfreiheit erachte ich als außerordentlich hohes Gut. Die freie Meinung darf jedoch niemals dazu herhalten, menschenverachtend gegen andere vorzugehen und das Existenzrechts Israels und der dort lebenden Menschen in Frage zu stellen. Da die Gefahr besteht, dass auch im Rahmen der nun angemeldeten Demonstration ähnliches propagiert wird und zum Schutze aller, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Frankfurter Innenstadt aufhalten, blieb der Versammlungsbehörde im Ordnungsamt nur die Entscheidung, die Versammlung zu verbieten.“