Ordnungsamt verbietet potenziell antisemitische Demonstration in Frankfurt

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt hat eine für Samstag, 23. Dezember, angemeldete, potenziell antisemitische Versammlung verboten.

ffm. Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt hat eine für Samstag, 23. Dezember, angemeldete, potenziell antisemitische Versammlung verboten.

Angemeldet ist ein Demonstrationszug mit dem Titel „Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!“. Zwischen 15 und 20 Uhr wollen hierzu nach Angaben der Anmelderin 1000 Menschen durch die Frankfurter Innenstadt ziehen.

Versammlungen sind grundsätzlich nicht genehmigungs-, sondern lediglich anmeldepflichtig. Nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz kann die Versammlungsbehörde eine angemeldete Versammlung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder gar verbieten, wenn nach den zur Zeit des Erlasses der Verfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet ist. Nach Erkenntnissen der Versammlungsbehörde liegen in Bezug auf die für Samstag, 23. Dezember, angemeldete Demonstration derart belastende Umstände vor, die ein komplettes Verbot der Versammlung rechtfertigen.

Unter Berücksichtigung der Situation im Nahen Osten und den bereits stattgefundenen, teils gewalttätigen und antisemitischen Kundgebungen zu diesem Thema in Deutschland und auch in Frankfurt geht das Ordnungsamt von einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in Frankfurt bei Durchführung der Versammlung aus. Es liegen Umstände vor, wonach die öffentliche Sicherheit durch Straftaten der Versammlungsteilnehmenden gegen das Grundrecht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und Gesundheit anderer Versammlungsteilnehmender, unbeteiligter Dritter oder eingesetzter Polizeikräfte ohne das verfügte Verbot konkret gefährdet ist. Die nach dem Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz erforderliche unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht bei der angekündigten Versammlung aber auch aufgrund zu befürchtender Straftaten durch Äußerungen in Wort und Bild. Hier ist vor allem die Erfüllung der Straftatbestände der Volksverhetzung, der Billigung von Straftaten sowie der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten zu befürchten.

Zudem ist die Anmelderin in der Vergangenheit durch verschiedene antisemitische Äußerungen aufgefallen. Hier ist speziell das Propagieren der Nicht-Existenz und der Vernichtung des Staates Israel zu nennen. Außerdem trat sie als Anmelderin für jeweils aufgrund einer negativen Gefahrenprognose verbotener Versammlungen im gleichen Kontext in Frankfurt in Erscheinung. Bezüglich der nun verbotenen Versammlung ist davon auszugehen, dass sie dort als Rednerin aufgetreten wäre. Ihre in der Vergangenheit vielmals als Straftaten bewerteten antisemitischen Aussagen lassen den Schluss zu, dass sie diese Äußerungen auch bei dieser Versammlung vor einem Personenkreis von 1000 oder mehr Teilnehmenden in gleicher, ähnlicher oder gar noch drastischerer Form getätigt hätte.

Aus diesen Gründen liegen nach Auffassung der Versammlungsbehörde Umstände vor, wonach die öffentliche Sicherheit durch Straftaten der Versammlungsteilnehmenden ohne das verfügte Verbot konkret gefährdet ist. Es ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass im Rahmen dieser Versammlung strafbare antisemitische Äußerungen, Drohungen und Handlungen getätigt würden. Ein Verbot der Versammlung ist damit gerechtfertigt und letztlich unumgänglich.