Ordnungsdezernentin Rinn dankt Polizeikräften für Einsatz bei Abseilaktion
ffm. Stadträtin Annette Rinn, Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, hat sich rückblickend auf die Abseilaktion an der A648 am
ffm. Stadträtin Annette Rinn, Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, hat sich rückblickend auf die Abseilaktion an der A648 am Samstag, 4. März, bei allen Beteiligten von Stadt- und Landespolizei und dem Frankfurter Ordnungsamt herzlich für das umsichtige und diplomatische, zielführende Agieren bedankt. Eine kluge Genehmigungspraxis, begleitet von einer deeskalierenden Strategie und einer umsichtigen Begleitung der Demonstration und der Abseilaktion über der Autobahn hat dazu geführt, dass die Aktion friedlich und gefahrlos in der kürzest möglichen Zeit abgewickelt werden konnte.
„Da ein Verbot dieser Aktion rechtlich gesehen unmöglich war und sie vom Grundrecht der Demonstrationsfreiheit gedeckt war, gab es keine andere Möglichkeit, als eine entsprechende Genehmigung zu erteilen und die Demonstration mit vermittelnden Gesprächen und abgeändertem Demonstrationsverlauf zu begleiten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte im Januar 2022 entschieden, dass solche Abseilaktionen vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt sind, solange die betroffene Autobahn gesperrt werden kann und genügend Umleitungsmöglichkeiten eingerichtet werden können“, kommentiert die Dezernentin die Aktion und widerspricht damit dem Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, der die behördliche Genehmigungspraxis kritisiert hatte.
Kontakt für die Medien Stefan von Wangenheim, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat IX, Telefon 069/212-33174, Mobil
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stefan.vonwangenheim@stadt-frankfurt.de
ffm. Stadträtin Annette Rinn, Dezernentin für Ordnung, Sicherheit und Brandschutz, hat sich rückblickend auf die Abseilaktion an der A648 am Samstag, 4. März, bei allen Beteiligten von Stadt- und Landespolizei und dem Frankfurter Ordnungsamt herzlich für das umsichtige und diplomatische, zielführende Agieren bedankt. Eine kluge Genehmigungspraxis, begleitet von einer deeskalierenden Strategie und einer umsichtigen Begleitung der Demonstration und der Abseilaktion über der Autobahn hat dazu geführt, dass die Aktion friedlich und gefahrlos in der kürzest möglichen Zeit abgewickelt werden konnte.
„Da ein Verbot dieser Aktion rechtlich gesehen unmöglich war und sie vom Grundrecht der Demonstrationsfreiheit gedeckt war, gab es keine andere Möglichkeit, als eine entsprechende Genehmigung zu erteilen und die Demonstration mit vermittelnden Gesprächen und abgeändertem Demonstrationsverlauf zu begleiten. Das Verwaltungsgericht Frankfurt hatte im Januar 2022 entschieden, dass solche Abseilaktionen vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt sind, solange die betroffene Autobahn gesperrt werden kann und genügend Umleitungsmöglichkeiten eingerichtet werden können“, kommentiert die Dezernentin die Aktion und widerspricht damit dem Landesvorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, der die behördliche Genehmigungspraxis kritisiert hatte.
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