Staatsgerichtshof Hessen verkündet Urteil zur „Heimatumlage“

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Der Hessische Staatsgerichtshof hat am Mittwoch, 12. Oktober, sein Urteil zur kommunalen Grundrechtsklage gegen die sogenannte Heimatumlage

ffm. Der Hessische Staatsgerichtshof hat am Mittwoch, 12. Oktober, sein Urteil zur kommunalen Grundrechtsklage gegen die sogenannte „Heimatumlage“ verkündet. Der Staatsgerichtshof wies die Klagen der Stadt Frankfurt und vier weiterer hessischer Kommunen zurück und folgte der Argumentation der Landesregierung: Die „Heimatumlage“ und das Programm „Starke Heimat Hessen“ verstoßen laut Staatsgerichtshof nicht gegen die Landesverfassung und verletzten nicht das kommunale Selbstverwaltungsrecht.

„Das ist für alle 423 Städte und Gemeinden in Hessen und ihre Finanzausstattung natürlich enttäuschend. Für die Stadt Frankfurt bedeutet die Entscheidung auch finanziell einen großen Einschnitt“, sagte Frankfurts Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff in einer ersten Reaktion. „Nach unserer Auffassung wird die kommunale Selbstverwaltung verletzt und in Hessen herrscht eine eingeschränkte kommunale Finanzhoheit. Wir bedauern, dass der Staatsgerichtshof unsere Rechtsauffassung in diesem Punkt nicht teilt, müssen und werden das aber akzeptieren. Wir werden selbstverständlich auch nach diesem Urteil mit der Landesregierung weitere Gespräche über eine angemessene Finanzausstattung Frankfurts führen, insbesondere auch im Rahmen der Evaluation des Kommunalen Finanzausgleichs.“

Seit dem Jahr 2020 finanziert das Land über die sogenannte „Heimatumlage“ das Programm „Starke Heimat Hessen“ und verteilt darüber Gelder aus der Gewerbesteuerumlage an die Kommunen – allerdings zum größten Teil zweckgebunden. Dagegen hatten die Stadt Frankfurt und vier weitere hessische Kommunen vor dem Verfassungsgericht des Landes geklagt und die Mittel ohne Zweckbindung eingefordert. Für die Stadt Frankfurt geht es dabei jährlich um einen dreistelligen Millionenbetrag.

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