Stadt und Land wollen Aufklärungsarbeit weiter verstärken
ffm. Die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen werden keine Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 24. April
ffm. Die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen werden keine Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 24. April 2023 einlegen, der den Auftritt von Roger Waters am Sonntag, 28. Mai, in der Frankfurter Festhalle erlaubt.
Die beiden Gesellschafter der Messe Frankfurt akzeptieren den Beschluss des Verwaltungsgerichts, da eine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof aus ihrer Sicht wenig Chancen auf Erfolg verspricht.
In der Sache sehen Stadt und Land den geplanten Auftritt von Roger Waters in der Festhalle nach wie vor als schwere Belastung und halten das Vorgehen dagegen für richtig. Es war insbesondere angesichts der Historie der Festhalle und der damit zusammenhängenden Verantwortung der Gesellschafter richtig, sich nicht mit dem geplanten Auftritt abzufinden und rechtliche Schritte einzuleiten.
Um ein gesamtgesellschaftliches Zeichen gegen Antisemitismus und Ausgrenzung zu setzen, unterstützen Stadt und Land daher den Aufruf der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zu einer friedlichen Kundgebung unter dem Motto „Frankfurt vereint gegen Antisemitismus“ am 28. Mai ab 16 Uhr an der Festhalle. Sie schließen sich dem breiten Bündnis an und werden auch die Aufklärungsarbeit zur historischen Rolle der Festhalle und zu Antisemitismus generell weiter verstärken. Darüber hinaus werden die beiden Gesellschafter in diesem Zusammenhang Möglichkeiten prüfen, die Richtlinien zur Vergabe der Festhalle als Veranstaltungsort zu überarbeiten, um die besondere Geschichte der Festhalle im Zusammenhang mit der Verschleppung und späteren Ermordung von rund 3000 jüdischen Männern angemessen zu berücksichtigen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts gibt hier hilfreiche Hinweise.
Kontakt für die Medien Mark Gellert, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Finanzen, Beteiligungen und Personal, Telefon 069/212-46172, E-Mail
mark.gellert@stadt-frankfurt.de
ffm. Die Stadt Frankfurt am Main und das Land Hessen werden keine Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 24. April 2023 einlegen, der den Auftritt von Roger Waters am Sonntag, 28. Mai, in der Frankfurter Festhalle erlaubt.
Die beiden Gesellschafter der Messe Frankfurt akzeptieren den Beschluss des Verwaltungsgerichts, da eine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof aus ihrer Sicht wenig Chancen auf Erfolg verspricht.
In der Sache sehen Stadt und Land den geplanten Auftritt von Roger Waters in der Festhalle nach wie vor als schwere Belastung und halten das Vorgehen dagegen für richtig. Es war insbesondere angesichts der Historie der Festhalle und der damit zusammenhängenden Verantwortung der Gesellschafter richtig, sich nicht mit dem geplanten Auftritt abzufinden und rechtliche Schritte einzuleiten.
Um ein gesamtgesellschaftliches Zeichen gegen Antisemitismus und Ausgrenzung zu setzen, unterstützen Stadt und Land daher den Aufruf der Jüdischen Gemeinde Frankfurt zu einer friedlichen Kundgebung unter dem Motto „Frankfurt vereint gegen Antisemitismus“ am 28. Mai ab 16 Uhr an der Festhalle. Sie schließen sich dem breiten Bündnis an und werden auch die Aufklärungsarbeit zur historischen Rolle der Festhalle und zu Antisemitismus generell weiter verstärken. Darüber hinaus werden die beiden Gesellschafter in diesem Zusammenhang Möglichkeiten prüfen, die Richtlinien zur Vergabe der Festhalle als Veranstaltungsort zu überarbeiten, um die besondere Geschichte der Festhalle im Zusammenhang mit der Verschleppung und späteren Ermordung von rund 3000 jüdischen Männern angemessen zu berücksichtigen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts gibt hier hilfreiche Hinweise.
Kontakt für die Medien Mark Gellert, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Dezernat Finanzen, Beteiligungen und Personal, Telefon 069/212-46172