Stadt will weiterhin Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten ausüben
ffm. Immobiliendezernentin Sylvia Weber und Planungsdezernent Mike Josef wollen auch weiterhin Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten ausüben.
ffm. Immobiliendezernentin Sylvia Weber und Planungsdezernent Mike Josef wollen auch weiterhin Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten ausüben. Deshalb haben die beiden zuständigen Magistratsmitglieder Bundesbauministerin Klara Geywitz mit der Bitte um Unterstützung angeschrieben. Denn zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht in einer richtungsweisenden Grundsatzentscheidung vom 9. November 2021 die bundesweite Praxis der prognoseorientierten Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten entlang der derzeit geltenden Gesetzeslage für unzulässig erklärt.
„Leben in einer Großstadt muss für alle Menschen erreichbar und bezahlbar sein“, schreiben Weber und Josef. Doch auf Basis der Gerichtsentscheidung verblieben für die Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten kaum noch Anwendungsmöglichkeiten. „Maßgeblich kommt die Ausübung eines Vorkaufsrechtes nur noch bei Vorliegen gravierender Mängel oder Missstände an der zu veräußernden Liegenschaft in Betracht – letztlich muss es sich um eine Schrottimmobilie handeln, was in der Praxis allerdings äußerst selten gegeben ist“, heißt es in dem Schreiben.
Steigende Immobilienpreise und Aufwertungsdruck zur Refinanzierung des Kaufs durch Modernisierungsmieterhöhungen führen zu Verdrängung der angestammten Bewohnerschaft. Um Mieterinnen und Mieter davor zu schützen, dringen Josef und Weber kurzfristig auf eine Reform des Baugesetzbuchs, die eine Vorkaufsrechtsausübung nach der bislang gelebten Praxis ermöglicht. Vorkaufsrechte müssten immer dann ausgeübt werden können, wenn zu erwarten ist, dass nach dem Verkauf die Mieten deutlich erhöht werden.
Der Dezernent für Planen, Wohnen und Sport und die Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen unterstrichen in dem Brief ihr großes Anliegen, für sozial gerechte und bezahlbare Mietverhältnisse für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu sorgen. Eine ähnliche Initiative hatten die Städte Berlin, München und Hamburg bereits ergriffen.
Kontakt für die Medien Mark Gellert, Dezernat Planen, Wohnen und Sport, Telefon 069/212-36304, E-Mail
mark.gellert@stadt-frankfurt.de
ffm. Immobiliendezernentin Sylvia Weber und Planungsdezernent Mike Josef wollen auch weiterhin Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten ausüben. Deshalb haben die beiden zuständigen Magistratsmitglieder Bundesbauministerin Klara Geywitz mit der Bitte um Unterstützung angeschrieben. Denn zuvor hatte das Bundesverwaltungsgericht in einer richtungsweisenden Grundsatzentscheidung vom 9. November 2021 die bundesweite Praxis der prognoseorientierten Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten entlang der derzeit geltenden Gesetzeslage für unzulässig erklärt.
„Leben in einer Großstadt muss für alle Menschen erreichbar und bezahlbar sein“, schreiben Weber und Josef. Doch auf Basis der Gerichtsentscheidung verblieben für die Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte in Milieuschutzgebieten kaum noch Anwendungsmöglichkeiten. „Maßgeblich kommt die Ausübung eines Vorkaufsrechtes nur noch bei Vorliegen gravierender Mängel oder Missstände an der zu veräußernden Liegenschaft in Betracht – letztlich muss es sich um eine Schrottimmobilie handeln, was in der Praxis allerdings äußerst selten gegeben ist“, heißt es in dem Schreiben.
Steigende Immobilienpreise und Aufwertungsdruck zur Refinanzierung des Kaufs durch Modernisierungsmieterhöhungen führen zu Verdrängung der angestammten Bewohnerschaft. Um Mieterinnen und Mieter davor zu schützen, dringen Josef und Weber kurzfristig auf eine Reform des Baugesetzbuchs, die eine Vorkaufsrechtsausübung nach der bislang gelebten Praxis ermöglicht. Vorkaufsrechte müssten immer dann ausgeübt werden können, wenn zu erwarten ist, dass nach dem Verkauf die Mieten deutlich erhöht werden.
Der Dezernent für Planen, Wohnen und Sport und die Dezernentin für Bildung, Immobilien und Neues Bauen unterstrichen in dem Brief ihr großes Anliegen, für sozial gerechte und bezahlbare Mietverhältnisse für alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt zu sorgen. Eine ähnliche Initiative hatten die Städte Berlin, München und Hamburg bereits ergriffen.
Kontakt für die Medien Mark Gellert, Dezernat Planen, Wohnen und Sport, Telefon 069/212-36304