Stadträtin Weber und Stadtkämmerer Bergerhoff weisen Vorwürfe von Vetternwirtschaft in der VHS und Kritik am Umgang mit Whistleblowern als unbegründet zurück

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Den im Rahmen einer Berichterstattung des Hessischen Rundfunks erhobene Verdacht auf Vetternwirtschaft in der Volkshochschule Frankfurt (VHS)

ffm. Den im Rahmen einer Berichterstattung des Hessischen Rundfunks erhobene Verdacht auf Vetternwirtschaft in der Volkshochschule Frankfurt (VHS) und benannte Kritik am Umgang mit anonymen Hinweisgebern (Whistleblowern) in der Stadtverwaltung Frankfurt weisen die für die VHS zuständige Dezernentin Sylvia Weber und der für Personal in der Stadtverwaltung verantwortliche Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff vehement zurück.

„Die erhobenen Vorwürfe sind unbegründet und in keinem Fall zutreffend. Außer einem anonymen Schreiben liegen uns keinerlei belastbare Hinweise vor“, erklärt Stadträtin Weber. Stadtkämmerer Bergerhoff ergänzt: „Wir stehen für Rechtsstaatlichkeit und Transparenz in unserer Arbeit.“

Zu den einzelnen erhobenen Punkten wird wie folgt Stellung genommen:

Behauptet wird: Bei der Besetzung von Stellen in der VHS Frankfurt gehe es weniger um Erfahrung und Kompetenz, sondern um verwandtschaftliche Beziehungen und Nähe zu SPD.

Richtig ist: Alle neu zu besetzenden Stellen in der VHS werden ausgeschrieben und gemäß dem Prinzip der Bestenauslese (Grundlage: Grundgesetz Art 33) besetzt.

Leitungsstellen, dazu gehören auch Fachbereichs- und Abteilungsleitungen, werden in einem mehrstufigen Auswahlverfahren – in der Regel Assessmentcenter – besetzt. In das Auswahlgremium bezieht die VHS bei zu besetzenden Stellen ab Entgeltgruppe E 15 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) auch externen Sachverstand und das städtische Personal- und Organisationsamt mit ein. Das Auswahlgremium macht einen Vorschlag zur Stellungnahme an die Betriebskommission der VHS. Der Betriebskommission gehören unter anderem Vertreter des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, SPD, Linke und FDP an.

Selbstverständlich sind bei der Personalauswahl gemäß der rechtlichen Vorgaben Gremien, beispielsweise Gleichberechtigungsbüro, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung, in allen Phasen des Auswahlverfahrens beteiligt. Dies entspricht dem bewährten stadtweiten Vorgehen bei der Besetzung von (Leitungs-)Stellen.

Diese hier beschriebene Vorgehensweise wurde bei allen Stellenbesetzungsverfahren im Leitungsbereich angewandt.

Seit dem Jahr 2020 wurden folgende Leitungsstellen für Fachbereiche und Abteilungen (eine Abteilung ist in der VHS auf der gleichen Hierarchieebene wie ein Fachbereich angesiedelt; Angaben in chronologischer Reihenfolge) in der VHS besetzt:

im Jahr 2020 Fachbereich 3 – Arbeit und Beruf und Zentralstelle pädagogische Projekte und Beratung: Arijana Neumann im Jahr 2020 und (nochmal) 2022: Fachbereich 4 – Sprachen, die Stelle ist seit 1. August 2023 vakant und ist derzeit zur Neubesetzung ausgeschrieben im Jahr 2022 Leitung der Abteilung Verwaltung im Jahr 2022 Fachbereich 6 – Sozialer Zusammenhalt im Jahr 2023 Fachbereich 2 – Allgemeine Bildung

Dem vorausgegangen waren weitere drei Stellenbesetzungsverfahren im Leitungsbereich in den Jahren 2016 bis 2019.

Behauptet wird: Die im Jahr 2022 neue berufene ehemalige Leiterin des Fachbereichs Sprachen sei Deutsch in Wort und Schrift nicht ausreichend mächtig. Der Leiter der VHS und die ehemalige Leiterin des Fachbereichs Sprachen stammten aus dem selben Ort in Schweden. Dies sei möglicherweise ein Grund für diese Stellenbesetzung. Im Zuge der Abberufung der Leiterin des Fachbereichs Sprachen sei es versäumt worden, die Probezeit zu verlängern.

Richtig ist: Aus Gründen des Personaldatenschutzes kann auf personenbezogene Fragen nicht eingegangen werden. Die Besetzung von (Leitungs-)Stellen in der VHS erfolgt – auch in diesem Fall – wie oben beschrieben. Eine neue Stelle für die zum 31. Juli 2023 abberufene Fachbereichsleitung Sprache wurde nicht geschaffen. Die Stelle ist derzeit zur Neubesetzung ausgeschrieben. Dass die Abberufung der Fachbereichsleitung aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erfolgte, wird bestritten.

Behauptet wird: Das Hinweisgeberschutzgesetz werde in der Stadtverwaltung Frankfurt nicht richtig umgesetzt.

Richtig ist: Die Stadt Frankfurt setzt das in diesem Jahr in Kraft getretene Hinweisgeberschutzgesetz vollumfänglich um. Es gibt seit 15. Januar 2023 eine beim städtischen Referat für Antikorruption und Hinweisgeberschutz angesiedelte verwaltungsinterne Hinweisgeberschutzstelle – und damit weit vor dem eigentlichen Inkrafttreten des deutschen Hinweisgeberschutzgesetzes. An diese Stelle können sich Mitarbeitende und sonstige Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben – auf Wunsch auch anonym – bei Verdacht auf Unregelmäßigkeiten wenden. Diesen Hinweisen wird sodann nach einem gesetzlich vorgegebenen Prozedere unter Wahrung der Vertraulichkeit hinsichtlich der Betroffenen nachgegangen.

Die in Bezug auf die VHS im Januar 2023 anonym gegebenen Hinweise wurden vom Verfasser oder der Verfasserin an verschiedene Stellen gesandt, darunter auch an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Im Zuge dessen wurde das Schreiben offenkundig auch öffentlich gemacht. Diese Hinweise enthielten auch sehr persönliche Angaben zu einer Reihe namentlich genannter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der VHS, dies wird im Sinne des Personaldatenschutzes sehr problematisch gesehen. Weil personenbezogenen Daten an die Öffentlichkeit gelangt sind, hat die Stadt Frankfurt im Februar 2023 Strafanzeige wegen des Verdachts der Verletzung von Privatgeheimnissen (§ 203 StGB) gegen unbekannt erstattet. Hätte sich der Verfasser oder die Verfasserin nur an die zuständige Meldestelle gewendet, wäre seitens der Stadt auch keine Strafanzeige gestellt worden.

Unabhängig davon wurden die in dem anonymen Schreiben geäußerten Hinweise sehr ernst genommen; jedem einzelnen wurde sorgfältig unter der Federführung des städtischen Personal- und Organisationsamtes nachgegangen. Ergebnis: „Es konnten keine Hinweise auf manipulative Einflussnahmen bei Stellenbesetzungsverfahren festgestellt werden.“ (Zitat aus dem Prüfbericht des Personal- und Organisationsamtes). Der für die Aufsicht der VHS verantwortlichen Betriebskommission wurde ausführlich berichtet.

Kontakt für die Medien Thomas Hauf, Pressesprecher, Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen, Telefon 069/212-33414 , E-Mail thomas.hauf@stadt-frankfurt.de