Stadtrat Josef fordert Begrenzung der Modernisierungsumlage auf maximal 2 Euro pro Quadratmeter in der Carl-von-Weinberg Siedlung und eine bessere Kommunikation mit den Mietern
ffm. Anfang Dezember wurden die Mieterinnen und Mieter der Carl-von-Weinberg Siedlung überraschend mit einem mehr als 30 Seiten langen Brief über
ffm. Anfang Dezember wurden die Mieterinnen und Mieter der Carl-von-Weinberg Siedlung überraschend mit einem mehr als 30 Seiten langen Brief über die umfängliche Sanierung und Modernisierung der Häuser in der Wohnsiedlung der Deutsche Wohnen informiert. Laut dem Schreiben sollen die Arbeiten von April bis Dezember 2023 stattfinden, gefolgt von einer erheblichen Mieterhöhung.
Überrascht äußerte sich Stadtrat Mike Josef, Dezernent für Planen, Wohnen und Sport, der mit der Deutschen Wohnen bereits seit längerem im Gespräch ist: „Ich begrüße zwar, dass die Deutsche Wohnen die überfälligen Instandhaltungsmaßnahmen jetzt in Angriff nimmt, allerdings wundere ich mich schon über die Vorgehensweise. Die Deutsche Wohnen hatte mir schon Ende August schriftlich zugesagt, aktiv auf die Mieterschaft zugehen zu wollen und dafür die Stabsstelle Mieterschutz zu kontaktieren.“
Mieterinnen und Mieter der Carl-von-Weinberg Siedlung hatten sich schon vor Monaten an den Ortsbeirat sowie die Stabsstelle Mieterschutz gewandt und der Deutschen Wohnen einen offenen Brief geschrieben. In der Siedlung gibt es einen erheblichen Instandhaltungsstau, viele Mieterinnen und Mieter beklagen Mängel in ihren Wohnungen. Darüber hinaus sind die Bewohnerinnen und Bewohner in Sorge, weil frei gewordene Wohnungen nicht wieder vermietet werden und man befürchtet einen Verdrängungsprozess.
Planungsdezernent Josef hatte nach Kontaktaufnahme über den Ortsbeirat im August 2022 den Vorstand der Deutschen Wohnen angeschrieben und gefordert, in die Kommunikation mit den Mietenden einzutreten und die Planungen bei Mieterversammlungen vorzustellen. Dies hatte die Deutsche Wohnen auch fest versprochen.
Stattdessen versandte die Deutsche Wohnen jetzt die formelle Modernisierungsankündigung, ohne dass man zuvor mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder der Stabsstelle Mieterschutz gesprochen hat.
Auch Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen, ist enttäuscht: „Wir hätten uns gerade jetzt ein bisschen mehr Bürgernähe gewünscht und erwartet, in die Kommunikation eingebunden zu werden. Bei dem Schreiben, das die Deutsche Wohnen an die Mieterschaft verschickt hat, handelt es sich um eine formelle Modernisierungsankündigung. Diese muss den Mietenden drei Monate vor Beginn der Baumaßnahmen zugehen, das ist gesetzlich so vorgeschrieben“, erläutert Schönbach weiter, „sonst müssten die Mieter:innen die Modernisierung nicht dulden und die angekündigte Mieterhöhung würde sich um sechs Monate nach hinten verschieben. Wichtig ist, dass die betroffenen Mieter:innen sich jetzt schnell rechtlich beraten lassen, um die kurze Frist zur Geltendmachung von finanziellen oder persönlichen Härten einhalten zu können.“
Planungsdezernent Josef hofft, dass die Deutsche Wohnen doch noch auf die Mieterschaft zugeht: „Ich würde mir wünschen, dass die Deutsche Wohnen zu Ihren Zusagen steht und mit den Menschen spricht. Am liebsten zusammen mit der Stabsstelle Mieterschutz. Ich würde auch begrüßen, wenn die Modernisierungsumlage bei 2 Euro pro Quadratmeter gekappt würde, wie beim Mutterkonzern Vonovia.“
Die Stabsstelle Mieterschutz empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern, die eine Modernisierungsankündigung erhalten haben, sich dringend mietrechtlich beraten zu lassen. Die Deutsche Wohnen hat die Frist für den Härteeinwand bis Dienstag, 31. Januar, verlängert. Wegen des anstehenden Fristablaufes sollte man aber möglichst sofort einen Termin beim Mieterschutzverein oder einer Anwaltskanzlei vereinbaren. Menschen mit geringem Einkommen können sich an die mietrechtliche Beratung des Amtes für Wohnungswesen wenden, Telefon 069/212 40046.
Für einen Härteeinwand gegen eine Modernisierungsankündigung gilt nur eine kurze Frist
Wenn aus der Modernisierungsankündigung erkennbar ist, dass das Einkommen für die Mieterhöhung nicht ausreicht, so muss innerhalb einer kurzen Frist der sogenannte Härteeinwand gegenüber der Vermieterpartei erhoben werden. Eine finanzielle Härte kann dazu führen, dass man am Ende gar keine Mieterhöhung oder nur einen Teil zahlen muss. Der Einwand der finanziellen Härte wird jedoch nur berücksichtigt, wenn er rechtzeitig geltend gemacht wurde, nämlich bis zum Ablauf des Monats, der auf die Ankündigung folgt. Der persönliche Härteeinwand kann berechtigt sein, wenn die Bauarbeiten und eine kurzzeitige Umsiedlung etwa wegen Krankheit unzumutbar sind.
ffm. Anfang Dezember wurden die Mieterinnen und Mieter der Carl-von-Weinberg Siedlung überraschend mit einem mehr als 30 Seiten langen Brief über die umfängliche Sanierung und Modernisierung der Häuser in der Wohnsiedlung der Deutsche Wohnen informiert. Laut dem Schreiben sollen die Arbeiten von April bis Dezember 2023 stattfinden, gefolgt von einer erheblichen Mieterhöhung.
Überrascht äußerte sich Stadtrat Mike Josef, Dezernent für Planen, Wohnen und Sport, der mit der Deutschen Wohnen bereits seit längerem im Gespräch ist: „Ich begrüße zwar, dass die Deutsche Wohnen die überfälligen Instandhaltungsmaßnahmen jetzt in Angriff nimmt, allerdings wundere ich mich schon über die Vorgehensweise. Die Deutsche Wohnen hatte mir schon Ende August schriftlich zugesagt, aktiv auf die Mieterschaft zugehen zu wollen und dafür die Stabsstelle Mieterschutz zu kontaktieren.“
Mieterinnen und Mieter der Carl-von-Weinberg Siedlung hatten sich schon vor Monaten an den Ortsbeirat sowie die Stabsstelle Mieterschutz gewandt und der Deutschen Wohnen einen offenen Brief geschrieben. In der Siedlung gibt es einen erheblichen Instandhaltungsstau, viele Mieterinnen und Mieter beklagen Mängel in ihren Wohnungen. Darüber hinaus sind die Bewohnerinnen und Bewohner in Sorge, weil frei gewordene Wohnungen nicht wieder vermietet werden und man befürchtet einen Verdrängungsprozess.
Planungsdezernent Josef hatte nach Kontaktaufnahme über den Ortsbeirat im August 2022 den Vorstand der Deutschen Wohnen angeschrieben und gefordert, in die Kommunikation mit den Mietenden einzutreten und die Planungen bei Mieterversammlungen vorzustellen. Dies hatte die Deutsche Wohnen auch fest versprochen.
Stattdessen versandte die Deutsche Wohnen jetzt die formelle Modernisierungsankündigung, ohne dass man zuvor mit den Bewohnerinnen und Bewohnern oder der Stabsstelle Mieterschutz gesprochen hat.
Auch Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen, ist enttäuscht: „Wir hätten uns gerade jetzt ein bisschen mehr Bürgernähe gewünscht und erwartet, in die Kommunikation eingebunden zu werden. Bei dem Schreiben, das die Deutsche Wohnen an die Mieterschaft verschickt hat, handelt es sich um eine formelle Modernisierungsankündigung. Diese muss den Mietenden drei Monate vor Beginn der Baumaßnahmen zugehen, das ist gesetzlich so vorgeschrieben“, erläutert Schönbach weiter, „sonst müssten die Mieter:innen die Modernisierung nicht dulden und die angekündigte Mieterhöhung würde sich um sechs Monate nach hinten verschieben. Wichtig ist, dass die betroffenen Mieter:innen sich jetzt schnell rechtlich beraten lassen, um die kurze Frist zur Geltendmachung von finanziellen oder persönlichen Härten einhalten zu können.“
Planungsdezernent Josef hofft, dass die Deutsche Wohnen doch noch auf die Mieterschaft zugeht: „Ich würde mir wünschen, dass die Deutsche Wohnen zu Ihren Zusagen steht und mit den Menschen spricht. Am liebsten zusammen mit der Stabsstelle Mieterschutz. Ich würde auch begrüßen, wenn die Modernisierungsumlage bei 2 Euro pro Quadratmeter gekappt würde, wie beim Mutterkonzern Vonovia.“
Die Stabsstelle Mieterschutz empfiehlt allen Mieterinnen und Mietern, die eine Modernisierungsankündigung erhalten haben, sich dringend mietrechtlich beraten zu lassen. Die Deutsche Wohnen hat die Frist für den Härteeinwand bis Dienstag, 31. Januar, verlängert. Wegen des anstehenden Fristablaufes sollte man aber möglichst sofort einen Termin beim Mieterschutzverein oder einer Anwaltskanzlei vereinbaren. Menschen mit geringem Einkommen können sich an die mietrechtliche Beratung des Amtes für Wohnungswesen wenden, Telefon 069/212 40046
Für einen Härteeinwand gegen eine Modernisierungsankündigung gilt nur eine kurze Frist
Wenn aus der Modernisierungsankündigung erkennbar ist, dass das Einkommen für die Mieterhöhung nicht ausreicht, so muss innerhalb einer kurzen Frist der sogenannte Härteeinwand gegenüber der Vermieterpartei erhoben werden. Eine finanzielle Härte kann dazu führen, dass man am Ende gar keine Mieterhöhung oder nur einen Teil zahlen muss. Der Einwand der finanziellen Härte wird jedoch nur berücksichtigt, wenn er rechtzeitig geltend gemacht wurde, nämlich bis zum Ablauf des Monats, der auf die Ankündigung folgt. Der persönliche Härteeinwand kann berechtigt sein, wenn die Bauarbeiten und eine kurzzeitige Umsiedlung etwa wegen Krankheit unzumutbar sind.