Stadtverwaltung erweitert Online-Angebot

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Es ist ein weiterer Schritt zur digitalen Stadtverwaltung: Das Kassen- und Steueramt hat in einem gemeinsamen Projekt mit dem Amt für

ffm. Es ist ein weiterer Schritt zur digitalen Stadtverwaltung: Das Kassen- und Steueramt hat in einem gemeinsamen Projekt mit dem Amt für Informations- und Kommunikationstechnik einen neuen Online-Prozess zur Meldung der Besteuerungsgrundlagen für die „Steuer auf Vergnügen besonderer Art“ erarbeitet. Damit können die Steuerpflichtigen oder deren Bevollmächtigte ab sofort alle benötigten Daten über das Internet übermitteln.

„Wir ermöglichen damit, einen weiteren Vorgang online zu erledigen. So setzen wir unseren Weg vom Papierformular zur elektronischen Akte fort. Zugleich haben alle Beteiligten Vorteile: Der Ablauf ist für die Antragstellenden einfacher und schneller. Und für die Sachbearbeitung in der Verwaltung wird der Arbeitsaufwand geringer. Das ist sinnvoll und nachhaltig“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff.

„Papierlos, effizient, zeitgemäß: Auch mit diesem zusätzlichen Angebot erfüllen wir eine Forderung aus dem Onlinezugangsgesetz und verbessern gleichzeitig unsere Arbeitsstrukturen. So kommen wir einer modernen, fortschrittlichen und wirklich digitalen Stadtverwaltung wieder ein gutes Stück näher“, ergänzt die Dezernentin für Digitalisierung und Bürger:innenservice, Stadträtin Eileen O’Sullivan.

Mit dem Digitalisierungsschritt können Bürgerinnen und Bürger nicht nur jederzeit bequem vom PC aus Daten an das Kassen- und Steueramt übermitteln, sondern erhalten auch gleich eine Zusammenfassung und damit eine Übersicht über die übermittelten Daten. Außerdem können die von den Steuerpflichtigen übermittelten Daten künftig auch in die im Aufbau befindliche elektronische Akte überführt und abgelegt werden. Für die Verwaltung ergeben sich durch das zusätzliche Angebot ebenfalls mehrere Vorteile: Es werden keine Papierformulare mehr benötigt. Das bisher erforderliche Einscannen der Formulare samt Anlagen entfällt, wodurch sich der Arbeitsaufwand in der Sachbearbeitung reduziert.

Die „Steuer auf Vergnügen besonderer Art“ wird beispielsweise für Peepshows oder Tabledance in Nachtlokalen erhoben. Zur Onlineübermittlung sind Daten der antragstellenden und gegebenenfalls der steuerpflichtigen Person oder Organisation nötig, sowie Angaben zu den Einnahmen aus Eintrittsentgelten beziehungsweise der Fläche in Quadratmetern und der Anzahl der Veranstaltungstage.

Das Online-Portal ist über den Link frankfurt.de/Meldung-Vergnuegungssteuer  zu erreichen.