Stadtvorstand bereitet Weg für Erhöhung der Förderquote bei neuem Mietwohnraum
Aktuell ist gemäß einem Stadtratsbeschluss (Drucksache Nr. 0866/2020/2) aus dem Jahr 2020 von Vorhabenträgern eine Förderquote bei der Schaffung
Aktuell ist gemäß einem Stadtratsbeschluss (Drucksache Nr. 0866/2020/2) aus dem Jahr 2020 von Vorhabenträgern eine Förderquote bei der Schaffung von gefördertem Mietwohnraum von 33 % zu erbringen. Für Bebauungspläne, die zwischen 2014 und 2020 beschlossen wurden, galt noch eine Förderquote von 25 %. Über die jeweilige Förderquote wurden bzw. werden im Rahmen der partnerschaftlichen Baulandbereitstellung städtebauliche Verträge abgeschlossen, dies ist beispielsweise im Heilig-Kreuz-Viertel, bei der Kommissbrotbäckerei und anderen aktuellen Projekten im Stadtgebiet der Fall. Das Land Rheinland-Pfalz bietet dafür seine Fördermittel derzeit unverändert an und gewährt neben günstigen Konditionen auch sehr attraktive Tilgungszuschüsse. Dies führt dazu, dass das Interesse von Investoren an der Schaffung von gefördertem Wohnraum derzeit zunimmt. Auf dieses Interesse reagiert nun der Stadtvorstand der Landeshauptstadt Mainz und empfiehlt dem Stadtrat eine zeitlich befristete Steigerung der Förderquote von derzeit 33 % auf bis zu 80 % zu ermöglichen. So kann der Bau geförderter Wohnungen in Mainz trotz steigender Baukosten und Kapitalmarktzinsen attraktiv umgesetzt werden und dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Oberbürgermeister Nino Haase: „Wohnen in Mainz muss bezahlbar sein für Menschen aller Einkommensgruppen. Ich halte es daher für dringend notwendig, dass wir deutlich mehr geförderten Wohnraum in unseren Baugebieten zulassen. So werden in den kommenden drei Jahren zahlreiche zusätzliche Wohnungen mit einer gedeckelten Miete entstehen. Von der attraktiven Landesförderung profitieren alle: zuerst die Bauunternehmen und deren Mitarbeiterschaft, künftig die Mieterinnen und Mieter und letztlich die gesamte Stadt.“ Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch ergänzt: „Wir setzen mit diesem befristeten Beschluss ein wichtiges Zeichen und senden ein Signal: Geförderter Mietraum in Mainz ist knapp, er darf nicht noch knapper werden. Wir ermöglichen nun die bestmögliche Nutzung von Fördermöglichkeiten, die das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellt. Dadurch werden viele Wohnungen für Familien mit geringen und mittleren Einkommen gebaut werden." Diese befristete Neuregelung kann auch auf Baugebiete mit bereits abgeschlossenen städtebaulichen Verträgen angewendet werden, wenn alle Vertragspartner einer entsprechenden Quotenerhöhung im Vorfeld zustimmen. Die Quotenerhöhung kann nur in Bezug auf einzelne Baufelder erfolgen, sie ist nicht für das gesamte Baugebiet möglich; ebenso ist die Schaffung und Erhaltung eines angemessenen Wohnumfeldes sowie sozial stabiler und ausgewogener Bewohner- und Quartiersstrukturen weiterhin zu gewährleisten. Die Steigerung der Förderquoten ist auf drei Jahre befristet, vor Ablauf der Frist wird das Amt für soziale Leistungen prüfen, ob eine Verlängerung nötig ist. Nach Ablauf der Frist ist wieder der ursprüngliche Stadtratsbeschluss vom 18. November 2020 umzusetzen. Die Beschlussvorlage wurde im Stadtvorstand am 6. Februar 2024 auf den Weg gebracht, sie geht nun in den regulären Gremienlauf (Vorberatung im Bau- und Sanierungsausschuss sowie im Sozialausschuss), bevor am 6. März 2024 der Stadtrat final darüber entscheidet. Das Land Rheinland-Pfalz fördert den Wohnungsbau mit günstigen Darlehen und umfangreichen Zuschüssen. Gemäß den aktuellen Förderbedingungen darf die Miete in Mainz maximal 7,20 Euro (für Haushalte mit niedrigen Einkommen) bzw. 8,10 Euro (für Haushalte mit mittleren Einkommen) je Quadratmeter betragen. Der Mietanstieg ist für die kommenden 20 bis 30 Jahre begrenzt. Anspruch haben jene Haushalte, die eine Einkommensgrenze nicht überschreiten. Für Singles liegt diese Grenze bei etwa 43.000 Euro Jahresbruttoeinkommen, für eine Familie (z. B. zwei Erwachsene und zwei Kinder) bei rund 95.000 Euro.
Aktuell ist gemäß einem Stadtratsbeschluss (Drucksache Nr. 0866/2020/2) aus dem Jahr 2020 von Vorhabenträgern eine Förderquote bei der Schaffung von gefördertem Mietwohnraum von 33 % zu erbringen. Für Bebauungspläne, die zwischen 2014 und 2020 beschlossen wurden, galt noch eine Förderquote von 25 %. Über die jeweilige Förderquote wurden bzw. werden im Rahmen der partnerschaftlichen Baulandbereitstellung städtebauliche Verträge abgeschlossen, dies ist beispielsweise im Heilig-Kreuz-Viertel, bei der Kommissbrotbäckerei und anderen aktuellen Projekten im Stadtgebiet der Fall. Das Land Rheinland-Pfalz bietet dafür seine Fördermittel derzeit unverändert an und gewährt neben günstigen Konditionen auch sehr attraktive Tilgungszuschüsse. Dies führt dazu, dass das Interesse von Investoren an der Schaffung von gefördertem Wohnraum derzeit zunimmt. Auf dieses Interesse reagiert nun der Stadtvorstand der Landeshauptstadt Mainz und empfiehlt dem Stadtrat eine zeitlich befristete Steigerung der Förderquote von derzeit 33 % auf bis zu 80 % zu ermöglichen. So kann der Bau geförderter Wohnungen in Mainz trotz steigender Baukosten und Kapitalmarktzinsen attraktiv umgesetzt werden und dringend benötigter Wohnraum geschaffen werden. Oberbürgermeister Nino Haase: „Wohnen in Mainz muss bezahlbar sein für Menschen aller Einkommensgruppen. Ich halte es daher für dringend notwendig, dass wir deutlich mehr geförderten Wohnraum in unseren Baugebieten zulassen. So werden in den kommenden drei Jahren zahlreiche zusätzliche Wohnungen mit einer gedeckelten Miete entstehen. Von der attraktiven Landesförderung profitieren alle: zuerst die Bauunternehmen und deren Mitarbeiterschaft, künftig die Mieterinnen und Mieter und letztlich die gesamte Stadt.“ Sozialdezernent Dr. Eckart Lensch ergänzt: „Wir setzen mit diesem befristeten Beschluss ein wichtiges Zeichen und senden ein Signal: Geförderter Mietraum in Mainz ist knapp, er darf nicht noch knapper werden. Wir ermöglichen nun die bestmögliche Nutzung von Fördermöglichkeiten, die das Land Rheinland-Pfalz zur Verfügung stellt. Dadurch werden viele Wohnungen für Familien mit geringen und mittleren Einkommen gebaut werden." Diese befristete Neuregelung kann auch auf Baugebiete mit bereits abgeschlossenen städtebaulichen Verträgen angewendet werden, wenn alle Vertragspartner einer entsprechenden Quotenerhöhung im Vorfeld zustimmen. Die Quotenerhöhung kann nur in Bezug auf einzelne Baufelder erfolgen, sie ist nicht für das gesamte Baugebiet möglich; ebenso ist die Schaffung und Erhaltung eines angemessenen Wohnumfeldes sowie sozial stabiler und ausgewogener Bewohner- und Quartiersstrukturen weiterhin zu gewährleisten. Die Steigerung der Förderquoten ist auf drei Jahre befristet, vor Ablauf der Frist wird das Amt für soziale Leistungen prüfen, ob eine Verlängerung nötig ist. Nach Ablauf der Frist ist wieder der ursprüngliche Stadtratsbeschluss vom 18. November 2020 umzusetzen. Die Beschlussvorlage wurde im Stadtvorstand am 6. Februar 2024 auf den Weg gebracht, sie geht nun in den regulären Gremienlauf (Vorberatung im Bau- und Sanierungsausschuss sowie im Sozialausschuss), bevor am 6. März 2024 der Stadtrat final darüber entscheidet. Das Land Rheinland-Pfalz fördert den Wohnungsbau mit günstigen Darlehen und umfangreichen Zuschüssen. Gemäß den aktuellen Förderbedingungen darf die Miete in Mainz maximal 7,20 Euro (für Haushalte mit niedrigen Einkommen) bzw. 8,10 Euro (für Haushalte mit mittleren Einkommen) je Quadratmeter betragen. Der Mietanstieg ist für die kommenden 20 bis 30 Jahre begrenzt. Anspruch haben jene Haushalte, die eine Einkommensgrenze nicht überschreiten. Für Singles liegt diese Grenze bei etwa 43.000 Euro Jahresbruttoeinkommen, für eine Familie (z. B. zwei Erwachsene und zwei Kinder) bei rund 95.000 Euro.