Verteilung von Masken: VGF erinnert an Maskenpflicht in Bahnen und Bussen

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Mit einer Maskenverteilung hat die VGF am Donnerstag, 17. November, erneut auf die nach wie vor bestehende Maskenpflicht im öffentlichen

ffm. Mit einer Maskenverteilung hat die VGF am Donnerstag, 17. November, erneut auf die nach wie vor bestehende Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr hingewiesen. Während im Fernverkehr FFP2-Masken verpflichtend sind, müssen in U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen des regionalen und lokalen Verkehrs FFP2- oder medizinische Masken getragen werden.

Die Maskenpflicht stößt nicht bei allen Fahrgästen auf Verständnis, denn an anderen neuralgischen Orten – in Supermärkten oder im Flugverkehr – wurde sie abgeschafft. Auch in den Stationen, seien es B-Ebenen oder Bahnsteige, gilt keine Maskenpflicht, sie ist nur in den Fahrzeugen gültig. Innerhalb des Rhein-Main-Verkehrsverbunds ist sie so Teil der Beförderungsbedingungen, Verstöße kann die VGF mit 50 Euro ahnden, so wie bei einer speziellen Maskenkontrolle mit der Stadtpolizei am 3. November in den Zügen der U-Bahnlinien U6 und U7. Wenn „Maskenverweigerer“ dann auch noch ihren „Fahrschein vergessen“ haben, summieren sich die Verstöße auf 110 Euro.

Die VGF verteilte Masken aus ihrem Bestand am 17. November in der Zeit von 13 bis 15 Uhr kostenfrei an Fahrgäste und Passanten in der Station Hauptwache. Versehen mit der freundlichen Erinnerung, sie in Bahnen und Bussen zu tragen, auch wenn die Vorschrift nicht populär sein mag. Denn: die nächste Kontrolle, sei es von Fahrscheinen oder Masken, kommt bestimmt.

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