Verwaltungsgerichtshof Kassel bestätigt Demo-Verbot

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Frankfurt

ffm. Der Verwaltungsgrichtshof Kassel hat das Verbot der Kundgebung Nie wieder Faschismus – Erinnerung an die Reichspogromnacht wachhalten,

ffm. Der Verwaltungsgrichtshof Kassel hat das Verbot der Kundgebung „Nie wieder Faschismus – Erinnerung an die Reichspogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen“ am Donnerstag, 9. November, an der Bockenheimer Warte in Frankfurt bestätigt. Zuvor hatte das Frankfurter Verwaltungsgericht das Verbot gekippt. Das Ordnungsamt hatte die Versammlung verboten, da die Anmelderin der Demonstration jüngst als Veranstalterin pro-palästinensischer und anti-israelischer Versammlungen aufgetreten war und daher der Verdacht bestand, dass es sich bei dem Motto um einen Deckmantel handelt.

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel bestätigte am Donnerstagabend das Verbot mit der Begründung, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im vorliegenden Fall zu bejahen sei. Entgegen der Auffassung des Frankfurter Verwaltungsgerichts begründete der Verwaltungsgerichtshof Kassel, dass „nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, dass es bei der Durchführung der Versammlung zu Straftaten kommen wird, das heißt eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit begründet ist“ und das Motto der Veranstaltung nur vorgeschoben sei.

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel bestätigte damit die Rechtsauffassung des Frankfurter Ordnungsamtes, wonach die Gefahr bestand, dass sich die Anmelderin mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit auf der Versammlung in strafbarer Weise äußern und die Einzigartigkeit des Holocausts relativieren wird. Insgesamt musste das Ordnungsamt der Stadt Frankfurt vor dem Hintergrund der bereits getätigten Äußerungen annehmen, dass die Anmelderin auf der geplanten Versammlung am Gedenktag der Reichspogromnacht Straftaten begeht oder in strafbarer Weise den Holocaust relativiert, indem sie Israel in den Kontext der Reichspogromnacht und der dort begangenen Verbrechen stellt. Die bereits begonnene Versammlung wurde unmittelbar nach dem Urteil von der Polizei aufgelöst.