Wo kann Mainz noch wachsen? Vorstellung des Gutachtens zur Ermittlung von Wohnbauflächenpotentialen im Außenbereich der Stadt Mainz
Das nun vorliegende Gutachten eröffnet uns Chancen, wo künftig Wohnungsbau im Außenbereich der Stadt Mainz möglich sein wird. Ziel ist es, auch
„Das nun vorliegende Gutachten eröffnet uns Chancen, wo künftig Wohnungsbau im Außenbereich der Stadt Mainz möglich sein wird. Ziel ist es, auch langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ich begrüße, dass die Gutachter keinen isoliert liegenden, neuen Stadtteil, sondern eine sinnvolle Ergänzung der Mainzer Siedlungsstruktur empfehlen. So können wir bestehende Quartiere stärken, Infrastruktur sinnvoll mitnutzen und Stadtentwicklung nachhaltig gestalten. Das Gutachten ist wegweisend für unsere Stadt – ganz im Sinne der langfristigen Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in einer weiterhin dynamisch wachsenden Stadt“, benennt Oberbürgermeister Nino Haase die Eckpfeiler des Gutachtens.
Um den Wohnungsmarkt, insbesondere für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, zu entspannen, unternimmt die Stadt Mainz bereits seit Jahren große Anstrengungen und realisierte in den letzten zehn Jahren den Neubau von mehr als 10.000 Wohnungen. Für die Landeshauptstadt Mainz stehen kurz- und mittelfristig, d.h. bis etwa 2030/2035, noch Potentiale für Wohnungsneubau in einer Größenordnung von rund 10.000 Wohneinheiten zur Verfügung. Dies schließt geplante, sowie in der Realisierung befindliche Wohnungsbauflächen u.a. durch die bauliche Entwicklung von Konversionsflächen (z.B. Zollhafen, Heiligkreuzviertel, GfZ-Kaserne) und andere bekannte, in der Fläche meist kleinere Projekte ein. Die Stadt Mainz folgt hier dem gesetzlichen Auftrag, dass städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll („Innen- vor Außenentwicklung“).
Mit Blick auf langfristige Entwicklungsoptionen wurden nun in einem Gutachten mögliche Wohnungsbauflächen außerhalb des gewachsenen Siedlungsbestandes der Stadt Mainz identifiziert, einer ersten grundlegenden Untersuchung unterzogen und bewertet. Die Zielsetzung lautete, die Entwicklung der Mainzer Siedlungsstruktur (Siedlungsachsen gemäß dem Fünf-Fingerprinzip) im Außenbereich sinnvoll fortzuschreiben und nachhaltig zu ergänzen. In einem komplexen mehrstufigen Verfahren wurde von berchtoldkrass systematisch untersucht, wo es noch mögliche Flächenpotentiale im Stadtgebiet gibt, die sich für eine langfristige wohnbauliche Entwicklung eignen. Dabei ergaben sich zwei größere Areale, die vom Grundsatz her als geeignet eingestuft wurden und nunmehr vertieft untersucht werden sollen. Zum einen eine Fläche in Hechtsheim-Süd (ca. 13,5 ha) sowie Flächen in Ebersheim von ca. 43 ha (diese sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan bereits als geplante Wohnbauflächen enthalten). Auf diesen Flächen könnten überschlägig – abhängig von der Dichte der Bebauung – zwischen knapp 1.850 und 3.300 Wohneinheiten entstehen. Das tatsächlich realisierbare Entwicklungspotential ist erst im Zuge weiterer Planungen final abschätzbar.
„Wie kann unsere Stadt sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiterentwickeln? Wo ist noch Platz und Potential für Bauen und Wohnen? Dass wir diese Fragen nun ein bisschen konkreter beantworten können und eine Perspektive aufzeigen können, freut mich als Dezernentin für Stadtentwicklung sehr. Mit den Satzungen, die wir nun verabschieden, um Bodenspekulationen zu vermeiden, Bodenpreise niedrig zu halten und eine langfristige nachhaltige Entwicklung zu sichern, gehen wir – gerade in den aktuellen Zeiten – absolut den richtigen Weg und stellen die Weichen für Leben und Wohnen in Mainz auf Zukunft,“ so Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz.
„Das Maßnahmenpaket, das dem Stadtrat – auf Grundlage der sehr guten Vorarbeit der Verwaltung – morgen zum Beschluss vorgelegt wird, beinhaltet sogenannte bodensichernde Instrumente, die essentiell für die langfristige und strategische Entwicklung der identifizierten Flächen in Hechtsheim und Ebersheim sind. In den letzten Jahren haben wir konzentriert an der Maxime „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gearbeitet und große Anstrengungen unternommen, um den Wohnungsmarkt in Mainz zu entspannen und weiteren Wohnraum zu schaffen. Es freut mich sehr, dass wir nun auch eine Perspektive für die weitere wohnbauliche Zukunft unserer Stadt haben und langfristig weiterhin bezahlbaren Wohnraum schaffen werden können,“ ergänzt Baudezernentin Marianne Grosse.
Alle Beschlüsse, die am 6. März 2024 durch den Stadtrat gefasst werden sollen, dienen zunächst dazu, mögliche Bodenspekulationen in den untersuchten Potentialflächen in Hechtsheim und Ebersheim zu vermeiden. Die weiteren städtebaulichen Schritte, wie bspw. die Erstellung von Rahmenplänen, die Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe oder die Aufstellung von Bebauungsplänen müssen dem folgen. Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme stellen hierbei den ersten Schritt dar. Insofern beschließen die städtischen Gremien zunächst eine Überprüfung der Ergebnisse des Außengutachtens, noch nicht aber deren konkrete Umsetzung. Das Gutachten kann im Ratsinformationssystem abgerufen werden: https://bi.mainz.de/si0057.php?__ksinr=4395, TOP 50.
„Das nun vorliegende Gutachten eröffnet uns Chancen, wo künftig Wohnungsbau im Außenbereich der Stadt Mainz möglich sein wird. Ziel ist es, auch langfristig bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Ich begrüße, dass die Gutachter keinen isoliert liegenden, neuen Stadtteil, sondern eine sinnvolle Ergänzung der Mainzer Siedlungsstruktur empfehlen. So können wir bestehende Quartiere stärken, Infrastruktur sinnvoll mitnutzen und Stadtentwicklung nachhaltig gestalten. Das Gutachten ist wegweisend für unsere Stadt – ganz im Sinne der langfristigen Schaffung von bezahlbarem Wohnraum in einer weiterhin dynamisch wachsenden Stadt“, benennt Oberbürgermeister Nino Haase die Eckpfeiler des Gutachtens.
Um den Wohnungsmarkt, insbesondere für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen, zu entspannen, unternimmt die Stadt Mainz bereits seit Jahren große Anstrengungen und realisierte in den letzten zehn Jahren den Neubau von mehr als 10.000 Wohnungen. Für die Landeshauptstadt Mainz stehen kurz- und mittelfristig, d.h. bis etwa 2030/2035, noch Potentiale für Wohnungsneubau in einer Größenordnung von rund 10.000 Wohneinheiten zur Verfügung. Dies schließt geplante, sowie in der Realisierung befindliche Wohnungsbauflächen u.a. durch die bauliche Entwicklung von Konversionsflächen (z.B. Zollhafen, Heiligkreuzviertel, GfZ-Kaserne) und andere bekannte, in der Fläche meist kleinere Projekte ein. Die Stadt Mainz folgt hier dem gesetzlichen Auftrag, dass städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll („Innen- vor Außenentwicklung“).
Mit Blick auf langfristige Entwicklungsoptionen wurden nun in einem Gutachten mögliche Wohnungsbauflächen außerhalb des gewachsenen Siedlungsbestandes der Stadt Mainz identifiziert, einer ersten grundlegenden Untersuchung unterzogen und bewertet. Die Zielsetzung lautete, die Entwicklung der Mainzer Siedlungsstruktur (Siedlungsachsen gemäß dem Fünf-Fingerprinzip) im Außenbereich sinnvoll fortzuschreiben und nachhaltig zu ergänzen. In einem komplexen mehrstufigen Verfahren wurde von berchtoldkrass systematisch untersucht, wo es noch mögliche Flächenpotentiale im Stadtgebiet gibt, die sich für eine langfristige wohnbauliche Entwicklung eignen. Dabei ergaben sich zwei größere Areale, die vom Grundsatz her als geeignet eingestuft wurden und nunmehr vertieft untersucht werden sollen. Zum einen eine Fläche in Hechtsheim-Süd (ca. 13,5 ha) sowie Flächen in Ebersheim von ca. 43 ha (diese sind im rechtsgültigen Flächennutzungsplan bereits als geplante Wohnbauflächen enthalten). Auf diesen Flächen könnten überschlägig – abhängig von der Dichte der Bebauung – zwischen knapp 1.850 und 3.300 Wohneinheiten entstehen. Das tatsächlich realisierbare Entwicklungspotential ist erst im Zuge weiterer Planungen final abschätzbar.
„Wie kann unsere Stadt sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten weiterentwickeln? Wo ist noch Platz und Potential für Bauen und Wohnen? Dass wir diese Fragen nun ein bisschen konkreter beantworten können und eine Perspektive aufzeigen können, freut mich als Dezernentin für Stadtentwicklung sehr. Mit den Satzungen, die wir nun verabschieden, um Bodenspekulationen zu vermeiden, Bodenpreise niedrig zu halten und eine langfristige nachhaltige Entwicklung zu sichern, gehen wir – gerade in den aktuellen Zeiten – absolut den richtigen Weg und stellen die Weichen für Leben und Wohnen in Mainz auf Zukunft,“ so Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz.
„Das Maßnahmenpaket, das dem Stadtrat – auf Grundlage der sehr guten Vorarbeit der Verwaltung – morgen zum Beschluss vorgelegt wird, beinhaltet sogenannte bodensichernde Instrumente, die essentiell für die langfristige und strategische Entwicklung der identifizierten Flächen in Hechtsheim und Ebersheim sind. In den letzten Jahren haben wir konzentriert an der Maxime „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ gearbeitet und große Anstrengungen unternommen, um den Wohnungsmarkt in Mainz zu entspannen und weiteren Wohnraum zu schaffen. Es freut mich sehr, dass wir nun auch eine Perspektive für die weitere wohnbauliche Zukunft unserer Stadt haben und langfristig weiterhin bezahlbaren Wohnraum schaffen werden können,“ ergänzt Baudezernentin Marianne Grosse.
Alle Beschlüsse, die am 6. März 2024 durch den Stadtrat gefasst werden sollen, dienen zunächst dazu, mögliche Bodenspekulationen in den untersuchten Potentialflächen in Hechtsheim und Ebersheim zu vermeiden. Die weiteren städtebaulichen Schritte, wie bspw. die Erstellung von Rahmenplänen, die Durchführung städtebaulicher Wettbewerbe oder die Aufstellung von Bebauungsplänen müssen dem folgen. Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme stellen hierbei den ersten Schritt dar. Insofern beschließen die städtischen Gremien zunächst eine Überprüfung der Ergebnisse des Außengutachtens, noch nicht aber deren konkrete Umsetzung. Das Gutachten kann im Ratsinformationssystem abgerufen werden: https://bi.mainz.de/si0057.php?__ksinr=4395, TOP 50.