Wohnversprechen für Mieterinnen und Mieter
ffm. Mehr als 20 Mieterinnen und Mieter der Carl-von-Weinberg-Siedlung sind am Dienstag, 31. Januar, der Einladung der Stabsstelle Mieterschutz ins
ffm. Mehr als 20 Mieterinnen und Mieter der Carl-von-Weinberg-Siedlung sind am Dienstag, 31. Januar, der Einladung der Stabsstelle Mieterschutz ins Amt für Wohnungswesen gefolgt. Dort informierte die Stabsstelle über die Rechtslage angesichts der angekündigten Modernisierung der Häuser in der Carl-von-Weinberg-Straße und Kallestraße. Die Deutsche Wohnen, die inzwischen von Vonovia übernommen wurde, hatte dort am Ende vergangenen Jahres umfangreiche Modernisierungen angekündigt.
Stadtrat Mike Josef berichtete den Anwesenden von den laufenden Gesprächen mit der Vonovia und überbrachte positive Nachrichten: „Die Vonovia hat uns schriftlich zugesagt, dass das Wohnversprechen der Deutschen Wohnen für die betroffenen Mieter:innen weiterhin gilt und dass die Frist für den Antrag bis zum 30. April 2023 verlängert wurde. Ich bitte alle Mieter:innen die Beratung unserer Stabsstelle in Anspruch zu nehmen. “
Das Wohnversprechen der Deutschen Wohnen aus dem Jahr 2019 besagt, dass das Unternehmen die Bruttowarmmiete nach Modernisierungen nur soweit erhöht, dass die Mieterinnen und Mieter maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Haushaltes zahlen und dass künftige Mieterhöhungen nach Mietspiegel so begrenzt werden, dass ein Haushalt mit bedarfsgerechter Wohnfläche maximal 30 Prozent seines Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden muss – auch wenn der Mietspiegel weitere Erhöhungen erlauben würde (Quelle: deutsche-wohnen.com/ueber-uns/unternehmen/unser-versprechen-an-unsere-mieter).
Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz, rief dazu auf, unbedingt die Möglichkeit eines Härtefalleinwands zu prüfen. Nach Einschätzung der Stabsstelle Mieterschutz dürfte nämlich die Mietbegrenzung, die die Deutsche Wohnen einräumt, in vielen Fällen bereits erreicht sein, weshalb eine Mieterhöhung gar nicht mehr möglich sein dürfte.
Die gesetzliche Regelung sieht dagegen vor, dass die Miete nach einer Modernisierung dauerhaft um acht Prozent der aufgewendeten Kosten erhöht werden kann, begrenzt auf drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Liegt die Ausgangsmiete unter sieben Euro pro Quadratmeter reduziert sich der Erhöhungsbetrag auf zwei Euro. Bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung kann die Nettokaltmiete nach Modernisierung also um bis zu 240 Euro erhöht werden.
Nach dem Gesetz müssen Mieterinnen und Mieter eine Modernisierung und die damit verbundene Mieterhöhung grundsätzlich dulden. Wenn aber die Modernisierung eine persönliche oder wirtschaftliche Härte für Betroffene darstellt, kann man sich mit dem sogenannten Härtefalleinwand dagegen wehren. Der sogenannte Härteeinwand kann unter Umständen dazu führen, dass die Mietpartei die Modernisierung nicht dulden muss oder die Mieterhöhung reduziert wird oder sogar ganz wegfällt.
Allerdings ist die gesetzliche Frist für die Geltendmachung des Härtefalleinwands kurz bemessen: bis zum Ende des auf die Ankündigung folgenden Monats muss dem Vermietenden der Einwand zugegangen sein – im Falle der Carl-von-Weinberg-Siedlung also bis zum 31. Dezember 2022.
Nach Verhandlungen mit der Stadt Frankfurt räumt die Vonovia für die Mieterinnen und Mieter der Carl-von-Weinberg-Siedlung nun eine weitere Fristverlängerung bis zum 30. April 2023 ein.
Der Härteeinwand kann postalisch an Vonovia Kundenservice GmbH, Postfach, 44784 Bochum oder direkt per E-Mail an den Vonovia-Quartiersmanager Ahmed Helac an ahmed.helac@vonovia.de gesendet werden.
Schönbach und seine Kollegin Janina Lisch riefen die Anwesenden dazu auf, sich auf ihre Rechte zu berufen und auch die Nachbarinnen und Nachbarn zu informieren, die nicht anwesend sein konnten. Das Team der Stabsstelle Mieterschutz des Amtes für Wohnungswesen steht weiterhin allen Mieterinnen und Mietern für ihre Fragen zur Verfügung und vermittelt bei Problemen mit der Vonovia. Das Team der Stabsstelle Mieterschutz ist telefonisch unter 069/212-37777
oder per E-Mail an
mieterschutz.amt64@stadt-frankfurt.de
zu erreichen.
ffm. Mehr als 20 Mieterinnen und Mieter der Carl-von-Weinberg-Siedlung sind am Dienstag, 31. Januar, der Einladung der Stabsstelle Mieterschutz ins Amt für Wohnungswesen gefolgt. Dort informierte die Stabsstelle über die Rechtslage angesichts der angekündigten Modernisierung der Häuser in der Carl-von-Weinberg-Straße und Kallestraße. Die Deutsche Wohnen, die inzwischen von Vonovia übernommen wurde, hatte dort am Ende vergangenen Jahres umfangreiche Modernisierungen angekündigt.
Stadtrat Mike Josef berichtete den Anwesenden von den laufenden Gesprächen mit der Vonovia und überbrachte positive Nachrichten: „Die Vonovia hat uns schriftlich zugesagt, dass das Wohnversprechen der Deutschen Wohnen für die betroffenen Mieter:innen weiterhin gilt und dass die Frist für den Antrag bis zum 30. April 2023 verlängert wurde. Ich bitte alle Mieter:innen die Beratung unserer Stabsstelle in Anspruch zu nehmen. “
Das Wohnversprechen der Deutschen Wohnen aus dem Jahr 2019 besagt, dass das Unternehmen die Bruttowarmmiete nach Modernisierungen nur soweit erhöht, dass die Mieterinnen und Mieter maximal 30 Prozent des Nettoeinkommens eines Haushaltes zahlen und dass künftige Mieterhöhungen nach Mietspiegel so begrenzt werden, dass ein Haushalt mit bedarfsgerechter Wohnfläche maximal 30 Prozent seines Nettoeinkommens für die Nettokaltmiete aufwenden muss – auch wenn der Mietspiegel weitere Erhöhungen erlauben würde (Quelle: deutsche-wohnen.com/ueber-uns/unternehmen/unser-versprechen-an-unsere-mieter
Kai Schönbach, Leiter der Stabsstelle Mieterschutz, rief dazu auf, unbedingt die Möglichkeit eines Härtefalleinwands zu prüfen. Nach Einschätzung der Stabsstelle Mieterschutz dürfte nämlich die Mietbegrenzung, die die Deutsche Wohnen einräumt, in vielen Fällen bereits erreicht sein, weshalb eine Mieterhöhung gar nicht mehr möglich sein dürfte.
Die gesetzliche Regelung sieht dagegen vor, dass die Miete nach einer Modernisierung dauerhaft um acht Prozent der aufgewendeten Kosten erhöht werden kann, begrenzt auf drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Liegt die Ausgangsmiete unter sieben Euro pro Quadratmeter reduziert sich der Erhöhungsbetrag auf zwei Euro. Bei einer 80 Quadratmeter großen Wohnung kann die Nettokaltmiete nach Modernisierung also um bis zu 240 Euro erhöht werden.
Nach dem Gesetz müssen Mieterinnen und Mieter eine Modernisierung und die damit verbundene Mieterhöhung grundsätzlich dulden. Wenn aber die Modernisierung eine persönliche oder wirtschaftliche Härte für Betroffene darstellt, kann man sich mit dem sogenannten Härtefalleinwand dagegen wehren. Der sogenannte Härteeinwand kann unter Umständen dazu führen, dass die Mietpartei die Modernisierung nicht dulden muss oder die Mieterhöhung reduziert wird oder sogar ganz wegfällt.
Allerdings ist die gesetzliche Frist für die Geltendmachung des Härtefalleinwands kurz bemessen: bis zum Ende des auf die Ankündigung folgenden Monats muss dem Vermietenden der Einwand zugegangen sein – im Falle der Carl-von-Weinberg-Siedlung also bis zum 31. Dezember 2022.
Nach Verhandlungen mit der Stadt Frankfurt räumt die Vonovia für die Mieterinnen und Mieter der Carl-von-Weinberg-Siedlung nun eine weitere Fristverlängerung bis zum 30. April 2023 ein.
Der Härteeinwand kann postalisch an Vonovia Kundenservice GmbH, Postfach, 44784 Bochum oder direkt per E-Mail an den Vonovia-Quartiersmanager Ahmed Helac an ahmed.helac@vonovia.de
Schönbach und seine Kollegin Janina Lisch riefen die Anwesenden dazu auf, sich auf ihre Rechte zu berufen und auch die Nachbarinnen und Nachbarn zu informieren, die nicht anwesend sein konnten. Das Team der Stabsstelle Mieterschutz des Amtes für Wohnungswesen steht weiterhin allen Mieterinnen und Mietern für ihre Fragen zur Verfügung und vermittelt bei Problemen mit der Vonovia. Das Team der Stabsstelle Mieterschutz ist telefonisch unter 069/212-37777