Pressemeldung: ZBM etabliert Personalausschuss: Für mehr Mitsprache und Transparenz
Dies ist ein Meilenstein für mehr Mitsprache und Transparenz bei wichtigen Personalentscheidungen der städtischen Unternehmen, betont Haase, der
„Dies ist ein Meilenstein für mehr Mitsprache und Transparenz bei wichtigen Personalentscheidungen der städtischen Unternehmen“, betont Haase, der als Oberbürgermeister zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der ZBM ist. „Die Neuerung stärkt den Aufsichtsrat und somit die Vertretung der Bürgerschaft und der Arbeitnehmerschaft.“ Bei der Zusammensetzung des Personalausschusses war das entscheidende Kriterium, die Vielfalt der Mainzer Stadtpolitik abzubilden. Neben dem Oberbürgermeister gehören ihm je ein Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmerschaft sowie der Grünen, der CDU und der SPD als Vertreter der drei größten Fraktionen an. Komplettiert wird das neue sechsköpfige Gremium durch ein Mitglied der Gruppe der kleineren Fraktionen, die sich nun auf einen gemeinsamen Personalvorschlag zu verständigen haben. Oberbürgermeister Haase: „In der Vergangenheit wurde Kritik an den Prozessen geäußert, mit denen Geschäftsführungen städtischer Unternehmen in Mainz besetzt wurden. Als neuer Aufsichtsratsvorsitzender hat es für mich höchste Priorität, solche Prozesse zu hinterfragen und Reformen einzuleiten. Im Personalausschuss werden wir künftig parteiübergreifend darauf achten, dass Regeln eingehalten werden, grundsätzlich Ausschreibungen stattfinden und Bewerbungen nach nachvollziehbaren Kriterien beurteilt werden. Gemeinsames Ziel muss sein, dass für wichtige Personalentscheidungen künftig breite Mehrheiten gefunden werden und dass der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Mainz eingehalten wird. Hier geht es um Fairness gegenüber allen Bewerberinnen und Bewerbern ‒ und zugleich um das Ansehen der städtischen Unternehmen sowie der gesamten Stadtpolitik. Alle werden davon profitieren.“
Hintergründe Wesentliche rechtliche Grundlagen für die Entscheidungen des ZBM-Aufsichtsrats sind der ZBM-Gesellschaftsvertrag und der Public Corporate Governance Kodex:
Gesellschaftsvertrag der ZBM § 9 Aufgaben des Aufsichtsrats: (2) Die folgenden Maßnahmen und Rechtsgeschäfte der Geschäftsführung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats: […] g) die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften; […] (3) Der Aufsichtsrat kann beschließen, dass aus seiner Mitte Ausschüsse gebildet werden. Die Ausschüsse haben grundsätzlich nur beratende Funktion und haben die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vorzubereiten.
Beschluss des ZBM-Aufsichtsrats vom 28.09.2023 In den Sitzungen des ZBM-Aufsichtsrats am 22. Mai und 21. Juli wurde der Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden ausführlich diskutiert und am 28. September beschlossen: „Der Aufsichtsrat bildet aus seiner Mitte einen Personalausschuss. Dieser hat nur beratende Funktion. Er hat die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vorzubereiten, indem er Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren begleitet und Empfehlungen für den Aufsichtsrat ausspricht. Dem Personalausschuss gehören an der Vorsitzende des Aufsichtsrats, ein(e) Vertreter(in) der Arbeitnehmerschaft, je ein(e) Vertreter(in) der drei größten Fraktionen sowie ein(e) Vertreter(in) der kleineren Fraktionen, die sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zu verständigen haben. Der Personalausschuss wird einberufen durch den Aufsichtsratsvorsitzenden mit einer Frist von sieben Tagen bis zum Sitzungstag. Ansonsten gilt zur Einberufung entsprechend § 3 (2) der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat.“
Public Corporate Governance Kodex Maßgebend für alle städtischen und stadtnahen Unternehmen ist der „Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Mainz“, den der Stadtrat im Jahr 2013 einstimmig beschlossen hat. Hierin ist unter anderem geregelt, dass die Geschäftsführung „mit Frauen und Männern besetzt werden“ (§ 3.1) und dass die Entscheidung über deren Bestellung „frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit getroffen werden“ soll (§ 3.7). Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender Haase hatte kurz nach seinem Amtsantritt darauf gedrungen, dass bei der Besetzung der Geschäftsführungen die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex ‒ bspw. über den Zeitpunkt der Bestellung ‒ eingehalten werden müssen.
Über die ZBM Die ZBM ist die Holdinggesellschaft der Stadt Mainz und vereint unter ihrem Dach städtische und stadtnahe Gesellschaften in den Bereichen Stadtmarketing, Stadtentwicklung, Stadtversorgung sowie Bildung und Soziales. Hierzu gehören u. a. Mainzer Stadtwerke AG, die Wohnbau Mainz GmbH, mainzplus CITYMARKETING GmbH, die Mainzer Aufbaugesellschaft mbH und die Mainzer Altenheim- und Wohnheime gGmbH.
„Dies ist ein Meilenstein für mehr Mitsprache und Transparenz bei wichtigen Personalentscheidungen der städtischen Unternehmen“, betont Haase, der als Oberbürgermeister zugleich Aufsichtsratsvorsitzender der ZBM ist. „Die Neuerung stärkt den Aufsichtsrat und somit die Vertretung der Bürgerschaft und der Arbeitnehmerschaft.“ Bei der Zusammensetzung des Personalausschusses war das entscheidende Kriterium, die Vielfalt der Mainzer Stadtpolitik abzubilden. Neben dem Oberbürgermeister gehören ihm je ein Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmerschaft sowie der Grünen, der CDU und der SPD als Vertreter der drei größten Fraktionen an. Komplettiert wird das neue sechsköpfige Gremium durch ein Mitglied der Gruppe der kleineren Fraktionen, die sich nun auf einen gemeinsamen Personalvorschlag zu verständigen haben. Oberbürgermeister Haase: „In der Vergangenheit wurde Kritik an den Prozessen geäußert, mit denen Geschäftsführungen städtischer Unternehmen in Mainz besetzt wurden. Als neuer Aufsichtsratsvorsitzender hat es für mich höchste Priorität, solche Prozesse zu hinterfragen und Reformen einzuleiten. Im Personalausschuss werden wir künftig parteiübergreifend darauf achten, dass Regeln eingehalten werden, grundsätzlich Ausschreibungen stattfinden und Bewerbungen nach nachvollziehbaren Kriterien beurteilt werden. Gemeinsames Ziel muss sein, dass für wichtige Personalentscheidungen künftig breite Mehrheiten gefunden werden und dass der Public Corporate Governance Kodex der Stadt Mainz eingehalten wird. Hier geht es um Fairness gegenüber allen Bewerberinnen und Bewerbern ‒ und zugleich um das Ansehen der städtischen Unternehmen sowie der gesamten Stadtpolitik. Alle werden davon profitieren.“
Hintergründe Wesentliche rechtliche Grundlagen für die Entscheidungen des ZBM-Aufsichtsrats sind der ZBM-Gesellschaftsvertrag und der Public Corporate Governance Kodex:
Gesellschaftsvertrag der ZBM § 9 Aufgaben des Aufsichtsrats: (2) Die folgenden Maßnahmen und Rechtsgeschäfte der Geschäftsführung bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats: […] g) die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bei Tochter- und Beteiligungsgesellschaften; […] (3) Der Aufsichtsrat kann beschließen, dass aus seiner Mitte Ausschüsse gebildet werden. Die Ausschüsse haben grundsätzlich nur beratende Funktion und haben die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vorzubereiten.
Beschluss des ZBM-Aufsichtsrats vom 28.09.2023 In den Sitzungen des ZBM-Aufsichtsrats am 22. Mai und 21. Juli wurde der Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden ausführlich diskutiert und am 28. September beschlossen: „Der Aufsichtsrat bildet aus seiner Mitte einen Personalausschuss. Dieser hat nur beratende Funktion. Er hat die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats vorzubereiten, indem er Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren begleitet und Empfehlungen für den Aufsichtsrat ausspricht. Dem Personalausschuss gehören an der Vorsitzende des Aufsichtsrats, ein(e) Vertreter(in) der Arbeitnehmerschaft, je ein(e) Vertreter(in) der drei größten Fraktionen sowie ein(e) Vertreter(in) der kleineren Fraktionen, die sich auf einen gemeinsamen Vorschlag zu verständigen haben. Der Personalausschuss wird einberufen durch den Aufsichtsratsvorsitzenden mit einer Frist von sieben Tagen bis zum Sitzungstag. Ansonsten gilt zur Einberufung entsprechend § 3 (2) der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat.“
Public Corporate Governance Kodex Maßgebend für alle städtischen und stadtnahen Unternehmen ist der „Public Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Mainz“, den der Stadtrat im Jahr 2013 einstimmig beschlossen hat. Hierin ist unter anderem geregelt, dass die Geschäftsführung „mit Frauen und Männern besetzt werden“ (§ 3.1) und dass die Entscheidung über deren Bestellung „frühestens ein Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit getroffen werden“ soll (§ 3.7). Oberbürgermeister und Aufsichtsratsvorsitzender Haase hatte kurz nach seinem Amtsantritt darauf gedrungen, dass bei der Besetzung der Geschäftsführungen die Regelungen des Public Corporate Governance Kodex ‒ bspw. über den Zeitpunkt der Bestellung ‒ eingehalten werden müssen.
Über die ZBM Die ZBM ist die Holdinggesellschaft der Stadt Mainz und vereint unter ihrem Dach städtische und stadtnahe Gesellschaften in den Bereichen Stadtmarketing, Stadtentwicklung, Stadtversorgung sowie Bildung und Soziales. Hierzu gehören u. a. Mainzer Stadtwerke AG, die Wohnbau Mainz GmbH, mainzplus CITYMARKETING GmbH, die Mainzer Aufbaugesellschaft mbH und die Mainzer Altenheim- und Wohnheime gGmbH.