Zeitgemäßes Regelwerk für den öffentlichen Raum
ffm. Der öffentliche Raum der Stadt Frankfurt am Main ist begehrt. Wer zum Beispiel Platz für eine Baustelleneinrichtung benötigt, E-Scooter
ffm. Der öffentliche Raum der Stadt Frankfurt am Main ist begehrt. Wer zum Beispiel Platz für eine Baustelleneinrichtung benötigt, E-Scooter verleihen will oder Flächen für seinen Sommergarten wünscht, kann einen Antrag auf Sondernutzung stellen. Ob das Begehren Aussicht auf Erfolg hat, ist in einer Satzung samt Gebührenverzeichnis geregelt. Die Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt ist allerdings veraltet und passt nicht mehr zu den aktuellen Anforderungen. Sie stammt aus dem Jahr 2002 – die darin vorgenommenen Änderungen bestanden allein darin, die Gebühren von DM auf Euro umzustellen.
Der Magistrat hat nun eine Änderung der Satzung samt überarbeitetem Gebührenverzeichnis auf den Weg gebracht. Eine Sondernutzungssatzung legt fest, welche Nutzungen im öffentlichen Raum neben der rein verkehrlichen Bedeutung genehmigt werden können. Die überarbeitete Satzung stellt auf der einen Seite den Gemeingebrauch auf Frankfurts Straßen, Wegen und Plätzen sicher, auf der anderen Seite wird dadurch auch die Nutzungswünsche von Industrie, Handel und Gastronomie sachgerecht gesteuert. „Der öffentliche Raum in Frankfurt ist kostbar. Er soll neben dem Verkehr der Erholung und der Kommunikation der Menschen in Frankfurt dienen. Um diese berechtigten Interesse gleichzeitig Rechnung zu tragen, brauchen wir Regeln wie die Sondernutzungssatzung“, erläutert Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert.
Übersichtlicher und besser verständlich
Satzungen sind in der Regel keine besonders erfreuliche Lektüre, denn darin festgehalten sind vor allem rechtliche Grundlagen. Die Stadt Frankfurt hat die Sondernutzungssatzung übersichtlicher gestaltet, um deren Verständlichkeit zu verbessern. Außerdem wurden Sachverhalte konkretisiert, um mehr Rechtssicherheit herzustellen. Anlässlich der Überarbeitung ist das Gebührenverzeichnis nun in zwei übersichtliche und eindeutige Bereiche gegliedert (inneres und äußeres Stadtgebiet). Bezogen auf die Außengastronomie gibt es mit den Fußgängerzonen im Innenstadtbereich einen dritten Bereich. Dort gelten künftig die höchsten Gebühren, da Publikumsverkehr und Umsatz hier erwartbar deutlich größer und die Flächen besonders beansprucht sind.
Die mit Abstand größte Nutzergruppe des öffentlichen Raumes ist die Gastronomie. Deshalb wurde die Änderung der Satzung seitens des Dezernats für Mobilität vorab mit dem DEHOGA-Hessen-Kreisverband Frankfurt am Main kommuniziert und diskutiert. „Trotz teilweiser unterschiedlicher Interessenslagen konnten wir einen tragfähigen Kompromiss aushandeln. Die Satzung ist durch die Beteiligung des Präsidiums und der Geschäftsführung der DEHOGA nochmals deutlich verbessert worden“, lobt Siefert die sehr gute Zusammenarbeit.
Die Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung bei der Entwicklung neuer Gebühren, unter anderem für die Außengastronomie, basierte auf einer zielführenden, kooperativen Zusammenarbeit und führte zu einem tragfähigen Kompromiss, der in vertrauensvoller Atmosphäre erreicht werden konnte. Der Vorstandsvorsitzende des DEHOGA Frankfurt Rhein-Main, Robert Mangold, bedankte sich dafür in besonderer Weise: „Gemeinsam konnten wir uns auf einen Rahmen einigen, welcher die Anforderungen der gastgewerblichen Unternehmerinnen und Unternehmer berücksichtigt. Die neue moderate Bepreisung der Sondernutzungsflächen in drei Zonen war uns ein großes Anliegen, insbesondere im Vergleich mit anderen Metropolen Deutschlands.
Durch diese neuen Parameter haben die gastgewerblichen Unternehmen die Möglichkeit, erfolgreich zu agieren und das Leben in unserer Stadt positiv zu beeinflussen”, betont Mangold.
Gebühren decken gestiegene Kosten besser ab
Die Stadt Frankfurt hat die Gebühren letztmalig im Jahr 1998, also vor über 25 Jahren, erhöht – vor dem Hintergrund verwundert es nicht, dass Frankfurt im Städtevergleich bei der Erhebung von Sondernutzungsgebühren im unteren Drittel angesiedelt war. Besonderes Augenmerk galt den Baustelleneinrichtungen. Die Vielzahl von privaten und öffentlichen Bauvorhaben belasten den öffentlichen Raum und den Verkehrsfluss besonders. Deshalb sollten Flächen für Baustelleneinrichtungen nur im notwendige Maße und so kurz wie möglich in Anspruch genommen werden. Dies wird durch die Gebührensatzung ebenfalls unterstützt. Je länger eine Baustelleneinrichtung besteht, desto höher sind die täglichen Gebühren. Die örtliche und zeitliche Staffelung reicht von 0,15 Euro täglich je Quadratmer im äußeren Bereich während der ersten sechs Monate bis zu 0,90 Euro pro Quadratmeter nach 21 Monaten im inneren Bereich.
Die Stadtverordnetenversammlung hat im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2023 eine Gebührenerhöhung beschlossen. Hierdurch sollten zwei Millionen Euro Mehreinnahmen erzielt werden. Die Gebühren sind nun angepasst und federn die gestiegenen Kosten besser ab. „Wir benötigen das Geld, um die öffentlichen Flächen erhalten und erneuern zu können. Die Einnahmen sind zweckgebunden und kommen direkt der Straßenunterhaltung zu Gute“, sagt Stadtrat Siefert.
Zur Information
Der „innerstädtische“ Bereich begrenzt grob im Norden und Osten der Alleenring und zusätzlich die Berger Straße. Im Süden das Gebiet von Sachsenhausen-Nord bis zur Bahnlinie. Die westliche Grenze erstreckt sich von der Senckenberganlage über die Friederich-Ebert-Anlage, dem Hauptbahnhof und im Süden bis einschließlich der Schweizer Straße.
Download Städtevergleich der Sondernutzungsgebühren
Kontakt für die Medien Wulfila Walter, Dezernat für Mobilität, Telefon 069/212-31104,
E-Mail wulfila.walter@stadt-frankfurt.de
ffm. Der öffentliche Raum der Stadt Frankfurt am Main ist begehrt. Wer zum Beispiel Platz für eine Baustelleneinrichtung benötigt, E-Scooter verleihen will oder Flächen für seinen Sommergarten wünscht, kann einen Antrag auf Sondernutzung stellen. Ob das Begehren Aussicht auf Erfolg hat, ist in einer Satzung samt Gebührenverzeichnis geregelt. Die Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt ist allerdings veraltet und passt nicht mehr zu den aktuellen Anforderungen. Sie stammt aus dem Jahr 2002 – die darin vorgenommenen Änderungen bestanden allein darin, die Gebühren von DM auf Euro umzustellen.
Der Magistrat hat nun eine Änderung der Satzung samt überarbeitetem Gebührenverzeichnis auf den Weg gebracht. Eine Sondernutzungssatzung legt fest, welche Nutzungen im öffentlichen Raum neben der rein verkehrlichen Bedeutung genehmigt werden können. Die überarbeitete Satzung stellt auf der einen Seite den Gemeingebrauch auf Frankfurts Straßen, Wegen und Plätzen sicher, auf der anderen Seite wird dadurch auch die Nutzungswünsche von Industrie, Handel und Gastronomie sachgerecht gesteuert. „Der öffentliche Raum in Frankfurt ist kostbar. Er soll neben dem Verkehr der Erholung und der Kommunikation der Menschen in Frankfurt dienen. Um diese berechtigten Interesse gleichzeitig Rechnung zu tragen, brauchen wir Regeln wie die Sondernutzungssatzung“, erläutert Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert.
Übersichtlicher und besser verständlich
Satzungen sind in der Regel keine besonders erfreuliche Lektüre, denn darin festgehalten sind vor allem rechtliche Grundlagen. Die Stadt Frankfurt hat die Sondernutzungssatzung übersichtlicher gestaltet, um deren Verständlichkeit zu verbessern. Außerdem wurden Sachverhalte konkretisiert, um mehr Rechtssicherheit herzustellen. Anlässlich der Überarbeitung ist das Gebührenverzeichnis nun in zwei übersichtliche und eindeutige Bereiche gegliedert (inneres und äußeres Stadtgebiet). Bezogen auf die Außengastronomie gibt es mit den Fußgängerzonen im Innenstadtbereich einen dritten Bereich. Dort gelten künftig die höchsten Gebühren, da Publikumsverkehr und Umsatz hier erwartbar deutlich größer und die Flächen besonders beansprucht sind.
Die mit Abstand größte Nutzergruppe des öffentlichen Raumes ist die Gastronomie. Deshalb wurde die Änderung der Satzung seitens des Dezernats für Mobilität vorab mit dem DEHOGA-Hessen-Kreisverband Frankfurt am Main kommuniziert und diskutiert. „Trotz teilweiser unterschiedlicher Interessenslagen konnten wir einen tragfähigen Kompromiss aushandeln. Die Satzung ist durch die Beteiligung des Präsidiums und der Geschäftsführung der DEHOGA nochmals deutlich verbessert worden“, lobt Siefert die sehr gute Zusammenarbeit.
Die Zusammenarbeit mit dem Amt für Straßenbau und Erschließung bei der Entwicklung neuer Gebühren, unter anderem für die Außengastronomie, basierte auf einer zielführenden, kooperativen Zusammenarbeit und führte zu einem tragfähigen Kompromiss, der in vertrauensvoller Atmosphäre erreicht werden konnte. Der Vorstandsvorsitzende des DEHOGA Frankfurt Rhein-Main, Robert Mangold, bedankte sich dafür in besonderer Weise: „Gemeinsam konnten wir uns auf einen Rahmen einigen, welcher die Anforderungen der gastgewerblichen Unternehmerinnen und Unternehmer berücksichtigt. Die neue moderate Bepreisung der Sondernutzungsflächen in drei Zonen war uns ein großes Anliegen, insbesondere im Vergleich mit anderen Metropolen Deutschlands.
Durch diese neuen Parameter haben die gastgewerblichen Unternehmen die Möglichkeit, erfolgreich zu agieren und das Leben in unserer Stadt positiv zu beeinflussen”, betont Mangold.
Gebühren decken gestiegene Kosten besser ab
Die Stadt Frankfurt hat die Gebühren letztmalig im Jahr 1998, also vor über 25 Jahren, erhöht – vor dem Hintergrund verwundert es nicht, dass Frankfurt im Städtevergleich bei der Erhebung von Sondernutzungsgebühren im unteren Drittel angesiedelt war. Besonderes Augenmerk galt den Baustelleneinrichtungen. Die Vielzahl von privaten und öffentlichen Bauvorhaben belasten den öffentlichen Raum und den Verkehrsfluss besonders. Deshalb sollten Flächen für Baustelleneinrichtungen nur im notwendige Maße und so kurz wie möglich in Anspruch genommen werden. Dies wird durch die Gebührensatzung ebenfalls unterstützt. Je länger eine Baustelleneinrichtung besteht, desto höher sind die täglichen Gebühren. Die örtliche und zeitliche Staffelung reicht von 0,15 Euro täglich je Quadratmer im äußeren Bereich während der ersten sechs Monate bis zu 0,90 Euro pro Quadratmeter nach 21 Monaten im inneren Bereich.
Die Stadtverordnetenversammlung hat im Rahmen des Haushaltssicherungskonzepts 2023 eine Gebührenerhöhung beschlossen. Hierdurch sollten zwei Millionen Euro Mehreinnahmen erzielt werden. Die Gebühren sind nun angepasst und federn die gestiegenen Kosten besser ab. „Wir benötigen das Geld, um die öffentlichen Flächen erhalten und erneuern zu können. Die Einnahmen sind zweckgebunden und kommen direkt der Straßenunterhaltung zu Gute“, sagt Stadtrat Siefert.
Zur Information
Der „innerstädtische“ Bereich begrenzt grob im Norden und Osten der Alleenring und zusätzlich die Berger Straße. Im Süden das Gebiet von Sachsenhausen-Nord bis zur Bahnlinie. Die westliche Grenze erstreckt sich von der Senckenberganlage über die Friederich-Ebert-Anlage, dem Hauptbahnhof und im Süden bis einschließlich der Schweizer Straße.
Download Städtevergleich der Sondernutzungsgebühren
Kontakt für die Medien Wulfila Walter, Dezernat für Mobilität, Telefon 069/212-31104