81 Artikel und viele Verbündete: Die Koordinierungsstelle Istanbul-Konvention arbeitet für ein „Leben ohne Gewalt“
Offenbach am Main, 18. Juni 2024 – Seit 2018 ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Deutschland in Kraft. Bund, Länder und Kommunen sind seitdem zur Umsetzung verpflichtet. Der 81 Artikel umfassende völkerrechtliche Vertrag erkennt die Asymmetrie im Verhältnis der Geschlechter als Ursache von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt an und umfasst vielfältige Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Intervention und Strafverfolgung. Weil Männer und Frauen eben nicht gleich sind, vor allem, wenn es um Gewalt aufgrund des Geschlechts geht, sind Frauen und Mädchen weitaus öfter Opfer als Täter. In familiären Kontexten sind oft auch Kinder als Leidtragende involviert. Auch sie werden in der Istanbul-Konvention aufgegriffen.