Bitte keine Auffahrrampen im öffentlichen Straßenraum

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Aschaffenburg

In letzter Zeit tauchen in Aschaffenburg vermehrt Auffahrrampen oder kleine Keile aus Gummigranulat an Bordsteinen – etwa bei Grundstückszufahrten oder Stellplätzen - auf. Diese Hilfsmittel mögen praktisch erscheinen, doch sie dürfen nur auf privatem Grund verwendet werden. Im öffentlichen Raum stellen sie ein Sicherheitsrisiko dar. Sie können Fußgängerinnen und Fußgänger oder Radfahrende ins Straucheln bringen und Schäden an anderen Fahrzeugen verursachen. Auch für die Straßenreinigung und den Winterdienst sind sie problematisch: Die Keile können von den Maschinen in die Fahrbahn geschleudert werden, und der Wasserabfluss kann behindert werden, was bei starkem Regen sogar zu Aquaplaning führen kann. Deshalb gilt: Diese Rampen dürfen im öffentlichen Bereich nicht ausgelegt oder fest eingebaut werden. Ein fester Einbau kann als Beschädigung der Straße oder des Bordsteins gewertet werden. Rechtliche Grundlagen Das Verbot stützt sich auf § 32 der Straßenverkehrsordnung, der das Aufstellen von Verkehrshindernissen regelt. Wenn durch solche Rampen Personen verletzt oder größere Sachschäden verursacht werden, kann das sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (siehe § 315b StGB (Strafgesetzbuch) – gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr). Was Sie tun können Die Stadt Aschaffenburg bittet darum, solche Keile unverzüglich zu entfernen. Unsere Mitarbeitenden werden im Rahmen der Straßenkontrollen darauf achten. Sollten sie dann noch Auffahrtrampen oder Keile entdecken, werden die Keile von der Stadt beseitigt – verbunden mit entsprechenden Gebühren. Für die Ein- bzw. Ausfahrt können die Keile weiter genutzt werden. Sie müssen dann aber jedes Mal umgehend wieder entfernt werden. Wer eine dauerhafte Lösung sucht, kann beantragen, dass die Bordsteine vor dem eigenen Anwesen abgerundet oder abgesenkt werden. Bürgerinnen und Bürger können sich dazu gerne an das Tiefbauamt der Stadt Aschaffenburg wenden: Mail: bauhof@aschaffenburg.de Tel.: 06021 330 6613 Dort wird erklärt, wie eine Bordsteinanpassung beantragt werden kann. Bitte beachten Sie: Die Kosten für die Umbaumaßnahmen sind von den Antragstellenden selbst zu tragen.