Bundestagswahl: Briefwahlunterlagen beantragen

Veröffentlicht: Neuigkeiten Ort: Aschaffenburg

Das Wahlamt der Stadt Aschaffenburg macht darauf aufmerksam, dass die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 bereits versandt wurden und den Wählerinnen und Wählern teilweise schon zugestellt wurden. Briefwahlunterlagen können daher bereits jetzt folgendermaßen beantragt werden: •    Online über den QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung (bis zum 18.02.2025, 12 Uhr) •    Per Online-Formular (bis zum 18.02.2025, 12 Uhr). Hierfür benötigt man die Wählerverzeichnisnummer. Diese findet sich auf der Wahlbenachrichtigung. Eine Online-Beantragung nach dem 18.02.2025 ist nicht möglich, da sonst nicht gewährleistet werden kann, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig per Post zugestellt werden. •    Durch schriftlichen Antrag für Erteilung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen -           mit Hilfe des Vordrucks auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung (ausgefüllt und unterschrieben an die angegebene Adresse schicken) -           per Fax: 06021 / 330 626 -           per E-Mail: wahlamt@aschaffenburg.de •    Durch persönliche Antragstellung im Wahlamt der Stadt Aschaffenburg ab dem 10.02.2025. (Rathaus, Sitzungssaalgebäude, Dalbergstraße 15, 63739 Aschaffenburg) •    Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025 werden voraussichtlich erst ab dem 10. Februar 2025 versandt werden können. Auch eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Aschaffenburg (Rathaus, Dalbergstraße 15, Sitzungssaalgebäude) wird erst ab dem 10. Februar 2025 möglich sein. Das Wahlamt der Stadt Aschaffenburg weist darauf hin, dass Wahlberechtigte die ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, den verkürzten Briefwahlzeitraum berücksichtigen sollten. Wählerinnen und Wähler müssen ihre Briefwahlunterlagen schneller beim Wahlamt beantragen, ausfüllen und zurücksenden, als dies bei einer Bundestagswahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode der Fall ist. Voraussichtlich bleiben nur rund zwei Wochen Zeit für die Briefwahl, da vorher die Stimmzettel noch nicht zur Verfügung stehen werden. Der verkürzte Briefwahlzeitraum ist unmittelbare und logische Konsequenz einer vorgezogenen Neuwahl, die innerhalb der vom Grundgesetz vorgegebenen Frist erfolgen muss. Die gesamte Wahlorganisation folgt dabei engen, per Rechtsverordnung festgelegten Fristen, die gegenüber einer Wahl zum regulären Ende einer Legislaturperiode verkürzt sind. Alle notwendigen Informationen zur Bundestagswahl finden sich auf der Homepage der Stadt Aschaffenburg unter www.aschaffenburg.de/bundestagswahl