Erinnerung: Anzahl der Nutztiere muss bis 15. Januar gemeldet werden
Offenbach am Main, 3. Januar 2025 – Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach erinnert alle Halterinnen und Halter von Nutztieren an die Meldung ihrer Tiere. Ist bis zum 20. Januar keine korrekte Stichtagsmeldung über die aktuelle Anzahl der Tiere bei der Tierseuchenkasse und der HI-Tier eingegangen, kann die zuständige Behörde ein Bußgeld verhängen. Wenn die Meldepflicht erfüllt und die Beiträge ordnungsgemäß gezahlt sind, haben der Halter oder die Halterin Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse zum Beispiel im Seuchen- oder Krankheitsfall. Hierzu zählt auch die Kostenerstattung für die Beseitigung von verstorbenen Tieren, die der Beitragspflicht unterliegen. Bei Fragen steht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Offenbach am Main, Berliner Straße 100, 63065 Offenbach, unter der Rufnummer 069 8065-4910 oder per E-Mail veterinaeramt@offenbach.de zur Verfügung.