Erleichterung beschränkt sich auf neue Überwege
Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Stadträtin Isabelle Hemsley kommentieren die StVO-Novelle
Am 11. Oktober trat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Diese soll Kommunen unter anderem eine flexiblere Handhabung zur Einrichtung neuer Zebrastreifen ermöglichen. Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Stadträtin Isabelle Hemsley begrüßen dabei zunächst die neuen Regelungen. "Nach vielen Jahren erhalten Städte und Gemeinden im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung deutlich mehr Spielraum. Wir werden die Regelungen unverzüglich in unsere Planungen für den öffentlichen Straßenraum einbeziehen." Indessen schafft die Regelung keine Abhilfe für den Umgang mit bereits bestehenden Zebrastreifen. Auf den erst kürzlich befassten Beschluss, 57 Zebrastreifen, in Fachkreisen auch Fußgängerüberweg genannt, im gesamten Stadtgebiet zu entfernen, hätte die StVO-Novelle entsprechend auch bei früherem Inkrafttreten keinen Einfluss gehabt. "Unsere Entscheidung war richtig und auch nach der StVO-Novelle nach geltendem Recht und Gesetz. Hier sehen wir als Stadt auch einen wichtigen Kritikpunkt an den Neuregelungen: Wir hätten es für sinnvoll befunden, nicht nur die Einrichtung neuer Fußgängerüberwege zu vereinfachen, sondern auch die Regularien für den Erhalt solcher Verkehrseinrichtungen zu überarbeiten", so Hemsley. Aktuell gebe es auch weiterhin verwaltungsrechtliche Hürden zu überwinden. So werden Fußgängerüberwege zwar auf Grundlage der StVO angeordnet. Allerdings greifen zeitgleich auch die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 sowie die nach den in den Bundesländern geltenden Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Kommunen müssen in diesem Fall für ihre geplanten Maßnahmen also auch weiterhin mehrere Richtlinien übereinanderlegen. Konsens herrscht in Hanau darüber, dass über die bereits entfernten Fußgängerüberwege keine weiteren Zebrastreifen in Hanau ersatzlos entfernt werden, die den rechtlichen und technischen Anforderungen (insbesondere Sichtverhältnisse, Erkennbarkeit, Barrierefreiheit und Beleuchtung) entsprechen. Stattdessen sollen bei den übrigen Überwegen entweder die bestehenden Mängel beseitigt oder aber die aktuelle Lösung durch die Schaffung alternativer Querungsmöglichkeiten ersetzt werden. "Wir werden uns in den entsprechenden Fachabteilungen sukzessive sämtliche Zebrastreifen genau anschauen und ihren sinnvollen Erhalt prüfen. Unser Ziel ist es, insbesondere im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder, in ganz Hanau sichere Straßenquerungen zur Verfügung zu stellen. Dies war und ist auch künftig der Maßstab unseres Handelns", ergänzt Hemsley. Um die Sicherheit auch an den aktuell entfernten Fußgängerüberwegen zu gewährleisten, wird an Standorten vor Schulen und Kindergärten der Einsatz von Piktogrammen oder anderen Hinweisgebern auf den Schulweg geprüft. Ein Beispiel für Maßnahmen, bei denen neue Querungen geschaffen werden, sind die Planungen entlang der Seligenstädter Straße in Steinheim und Klein-Auheim. Die beiden dort befindlichen Zebrastreifen (Rieblinger und Brüder-Bauer-Straße) werden im kommenden Jahr durch eine Fußgängerampel ersetzt. Zusätzlich ist eine komplett neue Querungsstelle in Form einer Fußgängerampel über die Ludwigstraße (Bushaltestelle Alicestraße) geplant. Hierbei handelt es sich um einen lang gehegten Wunsch des Ortsbeirates. Um allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern Sicherheit im Straßenverkehr zu bieten, hat die Stadt Hanau bereits 2023 das Projekt "Sicher über die Straße - Untersuchung der Fußgängerüberwege in Hanau" auf den Weg gebracht. Dabei wurde der gesamte Bestand von 300 Zebrastreifen geprüft und bewertet und sowohl in mehreren Ausschüssen, als auch in den Ortsbeiräten vorgestellt. Es zeigte sich, dass bei rund 230 Markierungen Handlungsbedarf besteht, um das sichere Überqueren zu gewährleisten. Aus den Analysen hat der Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service Handlungsempfehlungen erarbeitet. "Wir werden unsere finanziellen Mittel dafür einsetzen, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürger noch mehr Sicherheit bei der Querung von Straßen ermöglichen", so Kaminsky. Pressekontakt: Sebastian Mack, oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de Kontaktdaten: Stadt Hanau Öffentlichkeitsarbeit Am Markt 14-18 63450 Hanau
Am 11. Oktober trat eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Diese soll Kommunen unter anderem eine flexiblere Handhabung zur Einrichtung neuer Zebrastreifen ermöglichen. Oberbürgermeister Claus Kaminsky und Stadträtin Isabelle Hemsley begrüßen dabei zunächst die neuen Regelungen. "Nach vielen Jahren erhalten Städte und Gemeinden im Sinne der kommunalen Selbstverwaltung deutlich mehr Spielraum. Wir werden die Regelungen unverzüglich in unsere Planungen für den öffentlichen Straßenraum einbeziehen." Indessen schafft die Regelung keine Abhilfe für den Umgang mit bereits bestehenden Zebrastreifen. Auf den erst kürzlich befassten Beschluss, 57 Zebrastreifen, in Fachkreisen auch Fußgängerüberweg genannt, im gesamten Stadtgebiet zu entfernen, hätte die StVO-Novelle entsprechend auch bei früherem Inkrafttreten keinen Einfluss gehabt. "Unsere Entscheidung war richtig und auch nach der StVO-Novelle nach geltendem Recht und Gesetz. Hier sehen wir als Stadt auch einen wichtigen Kritikpunkt an den Neuregelungen: Wir hätten es für sinnvoll befunden, nicht nur die Einrichtung neuer Fußgängerüberwege zu vereinfachen, sondern auch die Regularien für den Erhalt solcher Verkehrseinrichtungen zu überarbeiten", so Hemsley. Aktuell gebe es auch weiterhin verwaltungsrechtliche Hürden zu überwinden. So werden Fußgängerüberwege zwar auf Grundlage der StVO angeordnet. Allerdings greifen zeitgleich auch die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) zu § 26 sowie die nach den in den Bundesländern geltenden Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Kommunen müssen in diesem Fall für ihre geplanten Maßnahmen also auch weiterhin mehrere Richtlinien übereinanderlegen. Konsens herrscht in Hanau darüber, dass über die bereits entfernten Fußgängerüberwege keine weiteren Zebrastreifen in Hanau ersatzlos entfernt werden, die den rechtlichen und technischen Anforderungen (insbesondere Sichtverhältnisse, Erkennbarkeit, Barrierefreiheit und Beleuchtung) entsprechen. Stattdessen sollen bei den übrigen Überwegen entweder die bestehenden Mängel beseitigt oder aber die aktuelle Lösung durch die Schaffung alternativer Querungsmöglichkeiten ersetzt werden. "Wir werden uns in den entsprechenden Fachabteilungen sukzessive sämtliche Zebrastreifen genau anschauen und ihren sinnvollen Erhalt prüfen. Unser Ziel ist es, insbesondere im Hinblick auf Schülerinnen und Schüler sowie Kindergartenkinder, in ganz Hanau sichere Straßenquerungen zur Verfügung zu stellen. Dies war und ist auch künftig der Maßstab unseres Handelns", ergänzt Hemsley. Um die Sicherheit auch an den aktuell entfernten Fußgängerüberwegen zu gewährleisten, wird an Standorten vor Schulen und Kindergärten der Einsatz von Piktogrammen oder anderen Hinweisgebern auf den Schulweg geprüft. Ein Beispiel für Maßnahmen, bei denen neue Querungen geschaffen werden, sind die Planungen entlang der Seligenstädter Straße in Steinheim und Klein-Auheim. Die beiden dort befindlichen Zebrastreifen (Rieblinger und Brüder-Bauer-Straße) werden im kommenden Jahr durch eine Fußgängerampel ersetzt. Zusätzlich ist eine komplett neue Querungsstelle in Form einer Fußgängerampel über die Ludwigstraße (Bushaltestelle Alicestraße) geplant. Hierbei handelt es sich um einen lang gehegten Wunsch des Ortsbeirates. Um allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern Sicherheit im Straßenverkehr zu bieten, hat die Stadt Hanau bereits 2023 das Projekt "Sicher über die Straße - Untersuchung der Fußgängerüberwege in Hanau" auf den Weg gebracht. Dabei wurde der gesamte Bestand von 300 Zebrastreifen geprüft und bewertet und sowohl in mehreren Ausschüssen, als auch in den Ortsbeiräten vorgestellt. Es zeigte sich, dass bei rund 230 Markierungen Handlungsbedarf besteht, um das sichere Überqueren zu gewährleisten. Aus den Analysen hat der Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service Handlungsempfehlungen erarbeitet. "Wir werden unsere finanziellen Mittel dafür einsetzen, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürger noch mehr Sicherheit bei der Querung von Straßen ermöglichen", so Kaminsky. Pressekontakt: Sebastian Mack, oeffentlichkeitsarbeit@hanau.de Kontaktdaten: Stadt Hanau Öffentlichkeitsarbeit Am Markt 14-18 63450 Hanau