Erreichbarkeit der Stadtverwaltung über die Feiertage
Die Ämter und Einrichtungen sowie die Ortsverwaltungen der Stadtverwaltung Wiesbaden haben, wie in der Rahmenvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit festgelegt, an Weihnachten, zwischen den Jahren und Silvester geschlossen.
Zum besseren Service für Bürgerinnen und Bürger sind folgende Ämter und Behörden am Freitag, 27. Dezember, und am Montag, 30. Dezember, trotzdem erreichbar oder haben einen Notdienst eingerichtet: • Die Stadtpolizei-Gefahrenabwehr und die Stadtpolizei-Verkehr sind ganztägig wie gewohnt zu erreichen. Die Stadtpolizei-Gefahrenabwehr und die Stadtpolizei-Verkehr sind ganztägig wie gewohnt unter (0611) 314444 zu erreichen. In Notfällen gelten die 110 beziehungsweise 112. • Die städtische Telefonzentrale, Nummer (0611) 310, ist von 8 bis 15 Uhr besetzt. • Das Standesamt bietet einen Notdienst für die Beurkundung von Sterbefällen am Freitag, 27. Dezember, von 9 bis 13 Uhr an und ist unter der Telefonnummer (0611) 313414 erreichbar. Am Montag, 30. Dezember, sind Beurkundung von Sterbefällen von 9 bis 13 Uhr in der Ortsverwaltung Kastel/Kostheim möglich, Telefon 06134 603239. • Das Sozialleistungs- und Jobcenter hat am Freitag, 27. Dezember, Notdienst für folgende Bereiche im Verwaltungsstandort Konradinerallee 11 von 9 bis 12 Uhr angeboten: Sozialhilfe; Kommunales Jobcenter - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bürgergeld). Eine telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeit ist unter den Telefonnummern (0611) 314029, 314070 314089 sowie 316228 und 316229 gewährleistet. Für die nachfolgenden Bereiche wird am Freitag, 27. Dezember, von 9 bis 12 Uhr im Verwaltungsstandort Homburger Straße 29 ein Notdienst angeboten: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Telefon (0611) 316388 und Wohnungsnotfallhilfen, Telefon (0611) 317105 und 318351. • Das Amt für Soziale Arbeit hat am Freitag, 27. Dezember von 8 bis 15 Uhr sowie am Montag , 30. Dezember von 8 bis 16 Uhr, Notdienst für folgende Bereiche im Verwaltungsstandort Konradinerallee 11 angeboten: Bezirkssozialarbeit. Eine telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeit ist unter der Telefonnummer (0611) 313452 gewährleistet. • Das Thermalbad Aukammtal bleibt an Heiligabend, am 1. Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester komplett geschlossen. Am 2. Weihnachtsfeiertag ist von 8 bis 22 Uhr und an Neujahr von 9 bis 22 Uhr geöffnet. • Die Kaiser-Friedrich-Therme bleibt an Heiligabend, am 1. Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester komplett geschlossen. Am 2. Weihnachtsfeiertag und an Neujahr ist die Therme von 10 bis 22 Uhr geöffnet. • Das Hallenbad Kleinfeldchen und das Freizeitbad Mainzer Straße bleiben an Heiligabend, am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester und Neujahr komplett geschlossen. • Die Henkell-Kunsteisbahn bleibt an Heiligabend, am 1. Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester und Neujahr geschlossen. Am 2. Weihnachtsfeiertag ist die Eisfläche zu den üblichen Laufzeiten geöffnet. Nähere Informationen auf https://www.mattiaqua.de/ Hintergrund: Die Rahmenvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit legt fest, dass der Dienstbetrieb bei der Stadt Wiesbaden eingestellt wird, wenn er – ohne Berücksichtigung des 24. und 31. Dezember – an drei Arbeitstagen ausfällt. +++
Zum besseren Service für Bürgerinnen und Bürger sind folgende Ämter und Behörden am Freitag, 27. Dezember, und am Montag, 30. Dezember, trotzdem erreichbar oder haben einen Notdienst eingerichtet: • Die Stadtpolizei-Gefahrenabwehr und die Stadtpolizei-Verkehr sind ganztägig wie gewohnt zu erreichen. Die Stadtpolizei-Gefahrenabwehr und die Stadtpolizei-Verkehr sind ganztägig wie gewohnt unter (0611) 314444 zu erreichen. In Notfällen gelten die 110 beziehungsweise 112. • Die städtische Telefonzentrale, Nummer (0611) 310, ist von 8 bis 15 Uhr besetzt. • Das Standesamt bietet einen Notdienst für die Beurkundung von Sterbefällen am Freitag, 27. Dezember, von 9 bis 13 Uhr an und ist unter der Telefonnummer (0611) 313414 erreichbar. Am Montag, 30. Dezember, sind Beurkundung von Sterbefällen von 9 bis 13 Uhr in der Ortsverwaltung Kastel/Kostheim möglich, Telefon 06134 603239. • Das Sozialleistungs- und Jobcenter hat am Freitag, 27. Dezember, Notdienst für folgende Bereiche im Verwaltungsstandort Konradinerallee 11 von 9 bis 12 Uhr angeboten: Sozialhilfe; Kommunales Jobcenter - Leistungen zum Lebensunterhalt (Bürgergeld). Eine telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeit ist unter den Telefonnummern (0611) 314029, 314070 314089 sowie 316228 und 316229 gewährleistet. Für die nachfolgenden Bereiche wird am Freitag, 27. Dezember, von 9 bis 12 Uhr im Verwaltungsstandort Homburger Straße 29 ein Notdienst angeboten: Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Telefon (0611) 316388 und Wohnungsnotfallhilfen, Telefon (0611) 317105 und 318351. • Das Amt für Soziale Arbeit hat am Freitag, 27. Dezember von 8 bis 15 Uhr sowie am Montag , 30. Dezember von 8 bis 16 Uhr, Notdienst für folgende Bereiche im Verwaltungsstandort Konradinerallee 11 angeboten: Bezirkssozialarbeit. Eine telefonische Erreichbarkeit während dieser Zeit ist unter der Telefonnummer (0611) 313452 gewährleistet. • Das Thermalbad Aukammtal bleibt an Heiligabend, am 1. Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester komplett geschlossen. Am 2. Weihnachtsfeiertag ist von 8 bis 22 Uhr und an Neujahr von 9 bis 22 Uhr geöffnet. • Die Kaiser-Friedrich-Therme bleibt an Heiligabend, am 1. Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester komplett geschlossen. Am 2. Weihnachtsfeiertag und an Neujahr ist die Therme von 10 bis 22 Uhr geöffnet. • Das Hallenbad Kleinfeldchen und das Freizeitbad Mainzer Straße bleiben an Heiligabend, am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester und Neujahr komplett geschlossen. • Die Henkell-Kunsteisbahn bleibt an Heiligabend, am 1. Weihnachtsfeiertag sowie an Silvester und Neujahr geschlossen. Am 2. Weihnachtsfeiertag ist die Eisfläche zu den üblichen Laufzeiten geöffnet. Nähere Informationen auf https://www.mattiaqua.de/ Hintergrund: Die Rahmenvereinbarung zur Regelung der Arbeitszeit legt fest, dass der Dienstbetrieb bei der Stadt Wiesbaden eingestellt wird, wenn er – ohne Berücksichtigung des 24. und 31. Dezember – an drei Arbeitstagen ausfällt. +++